Google zahlt - Leistungsschutzrecht

  • Genau deswegen bleibt zu hoffen, dass das LSR in irgendeiner Form in Kraft tritt. Obwohl ich eigentlich kein Befürworter desselben bin, da dadurch zu hoffen ist, dass im Rahmen eines anderen Verfahrens eine grundsätzliche Klärung oder Neuordnung dieses Kuddelmuddel angestrebt wird.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Zitat von cura;39544

    [...]Bezogen auf Inhalte auf Servern: Wenn da Inhalte liegen, bei denen nicht erkenntbar wird, dass sie gefunden werden sollen, wenn z. b. kein Titel, keine Metatags etc vorhanden sind, unterliegen sie nach meiner Rechtsauffassung genauso der Privatsphäre.[...]


    Öh... Solange da kein "index" und/oder "follow" drinsteht, sind die meiner Meinung nach immer nur für den Privatgebrauch bestimmt. Sonst würde ich das "index" ja explizit reinschreiben.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Bleibt nur zu hoffen, dass dieses LSG vom Bundesrat gekippt wird. Warum die Verlage sich damit zufrieden zeigen erschliesst sich mir nicht, ebenso, wieso G wieder rumquäkt und von der "Freiheit" der User labbert. Es bleibt doch mehr oder weniger alles beim alten, ein völlig unnötiges Gesetz also. Jedenfalls sieht es bis jetzt so aus, Genaues wird der genaue Text dieses LSG sagen, obwohl ich denke, das da nicht irgendwas drinsteht, was diese voräufige Beurteilung ändern könnte.

    Es bleibt alles beim alten, weil es bei der Einzelfallbeurteilung bleibt und ein betroffener Verlag sich jeweils immer gegen eine einzelne Veröffentlichung wehren müsste, wo dann die Gerichte entscheiden müssten, ob ein Textsnippet adäquat ist oder nicht.

    Im Grunde kann gesagt werden: G hat in D wieder mal gewonnen.

    ....

    Nachtrag:

    Besonders interessant finde ich die Statements einiger "Internetexperten" verschiedener öffentlich rechtlicher Sender, die sich mehr oder weniger gegen das LSG stellen, auch mit der Begründung, dass der "User" ja von Information abgeschnitten werde, wenn er nicht zahlt, was natürlich völliger Blödsinn ist, weil die Verlage, anständig vergütet, diese Informationen ja gerne zur kostenlosen Verwendung zur Verfügung stellen würden.

    Da würde ich dem einzelnen Meckerer der öffentlich Rechtlichen mal gerne die Frage stellen, was er von den GEZ-Gebühren hält, die im Grunde ja das Gegenstück zu dem darstellen, was die Verlage mit dem LSG erreichen wollten. Mit dem Unterschied jedoch, dass die GEZ-Gebühren von den Usern der öffentlich Rechtlichen zu berappen sind.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • >> Aber da sind wir doch genau wieder an dem Punkt: Muss ein "ungeschicktes" Urteil denn auf alle Zeit Bestand haben?

    Ne Margin, muss es nicht. Und es wäre nicht das erste Mal, dass ein Senat des Bundesgerichtshofs einem bereits vorhandenen Urteil in gleicher Rechtskonstellation eines anderen Senats dort widerspricht, wir also zwei Urteile des BGH haben, die sich faktisch gegenseitig aufheben, wobei aber das Jüngere stärkere Gewichtung hat, weil aktueller.

    Das Problem heisst immer: Wie schaffe ich es bis zum BGH, weil (was eigentlich rechtsbehindernd ist) die letzte untere entscheidende Instanz auch über die Zulassung einer Revision (also die Überprüfung der Entscheidung) beim BGH entscheidet. Und welches Gericht sagt schon gerne: Wir stimmen zu, dass der BGH unsere Entscheidung auf den Prüfstand stellt?

    Es muss also eine Konstellation gefunden werden, welche im Prinzip dasselbe Rechtsproblem aus anderer Perspektive angeht und die Urteile oder das Urteil (das genügt) der zuletzt entscheidenden Instanz muss neue, bisher ungeklärte Rechtsfragen aufwerfen. Ein Verfahren muss also so gelenkt werden, dass dem letztentscheidenden Gericht gar nichts übrigbleibt, als eine Entscheidung zu fällen, die eben diese bisher unbehandelte Rechtsfrage in den Raum stellt. Und, das Gericht muss faktisch in die unbequeme Lage versetzt werden, dass es gar nicht umhin kommt, als anzuerkennen, dass jetzt ein Sachverhalt gegeben ist, der dem BGH zur Entscheidung vorgelegt werden muss und somit eine Revision dorthin gar nicht abgelehnt werden kann.

    Hört sich saukompliziert an und ist es auch. Sowas zu konstruieren geht, ist aber ein erhebliches Stück Denkarbeit. In der Praxis ist es meistens so, dass sich diese Konstellationen per Zufall ergeben. Die einfachste Form sowas zu konstruieren ist, wenn zwei Parteien sich einvernehmlich darauf einigen sich durch die Instanzen zu "streiten", mit dem Ziel beim BGH eine vom BGH getroffene Entscheidung zu "korrigieren".

    Eine andere Lösung, die sich auch meist per Zufall und Glück ergibt ist, wennde an einen Richter kommst, der sich ein Urteil des BGH richtig reingezogen hat, zum Schluss kommt, dass die Entscheidung falsch ist und dann gegen den BGH entscheidet und diese Entscheidung auch fachlich begründet. Der wird natürlich eine Revision zum BGH dann zulassen.

    So, jetzt haste so einen Richter z. B. bei einem OLG gefunden, der sagt: Die Bildersuche der Suchmachinen ist grundsätzlich unzulässig und lässt die Revision zum BGH zu. Jetzt haste aber folgendes Problem, Du hast Dein Verfahren ja gewonnen, also keinen Grund das Urteil vom BGH überprüfen zu lassen. Dein Gegner wird sich hüten die Revision anzurufen, weil er ja bereits ein für sich positives Urteil des BGH hat.

    Dann haste die Konstellation, dass das BGH-Urteil sagt: Zulässig und dasde ein Urteil eines OLG hast die sagt: Unzulässig und jedes Urteil jeweils mit anderer Begründung. Die Gerichte, die nachfolgend denselben Sachverhalt zu berurteilen haben, können sich dann an die BGH-Entscheidung halten, können sich aber auch an der Entscheidung dieses OLG orientieren, zumindest solange, bis der BGH sich die neue Konstellation angeguckt und nicht dagegen entschieden hat.

    Dritte Möglichkeit, sie können zur einer Beurteilung kommen, die sowohl von der BGH-Entscheidung als auch der Entscheidung dieses OLG wiederum abweicht. Es kommt halt immer auf die nachvollziehbare Begründung und Sichtweise an.

    Es ist keinesfalls ein Dogma, dass untergeordnete Gerichte sich an Entscheidungen des BGH zu halten haben, es ist aber sehr beguem und opportun.

    So einfach kann Recht sein.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Zitat von cura;39584


    Besonders interessant finde ich die Statements einiger "Internetexperten" verschiedener öffentlich rechtlicher Sender, die sich mehr oder weniger gegen das LSG stellen, auch mit der Begründung, dass der "User" ja von Information abgeschnitten werde, wenn er nicht zahlt, was natürlich völliger Blödsinn ist, weil die Verlage, anständig vergütet, diese Informationen ja gerne zur kostenlosen Verwendung zur Verfügung stellen würden.


    Diese und andere Experten und Pseudoexperten und ein Haufen anderer Arschlöcher, die meinen ihre Meinung der Welt mitteilen zumüssen, gehen mir derzeit so richtig auf den Sack. Inzwischen habe ich meine Zweifel, ob jeder das Recht haben sollte, seine Meinung zu äußern (das war Sarkasmus).
    Mal ein paar Meinungen aus Diskussionen mit diesen 7ern, die sich ständig wiederholen und sich ,ob ihrer Meinung, gegenseitig auf die Schulter klopfen:

    Zitat

    Falls das Gesetz druchgeht, sollte Google die deutschen Verleger einfach nicht mehr listen, dann bekommen sie nämlich keines von beidem: weder Geld noch Klicks.

    Zitat

    Google kann einfach entsprechende Seiten ausnehmen.
    Google kann da ja dann ganz einfach von sich aus eine Unterlassungserklärung abgeben.

    Zitat

    Diese ganze Diskussion wäre überflüssig, wenn die Verlage einfach die "robots.txt"-Datei ihren Wünschen anpassen würden. Die


    Und dann lesen Sie sich hier die robots.txt-Direktiven und die HTML-Meta-Direktiven durch. Ich bin sicher, dass Sie bei den robots.txt-Direktiven fündig werden und mit "allow" bzw. "disallow" bzw. einer Kombinaton aus beiden das Ganze so filtern können, wie es gewünscht wird.

    Zitat

    Ich bin für das Leistungsschutzrecht! Und dann sollen alle Suchmaschienenbetreiber sämtliche Verlage aus ihrer Suchmaschinen werfen und das Geheule der Verleger wird mein Top 1 Hit in meiner privaten Hitparade für die kommenden Jahre....

    usw - usw - könnte ich Seiten mit füllen

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Jo Guppy, die Dummheit (wenn es denn Dummheit und nicht lediglich Dummenfang sein sollte) die da rüberkommt tut manchmal fast schon körperlich weh, besonders bei denen, die sich als Experten ausgeben.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Manchmal muss sich ein Sachverhalt erst mal "setzen". G weiss schon, warum es die neue Bildersuche bisher in D nicht einsetzt. Das dürfte aber, wenn es um eine Klage dagegen geht unerheblich sein, weil z. B. google.com auch in D aufrufbar ist. Eine Klage gegen die neue Bildersuche könnte das vorhandene BGH-Urteil zur alten Bildersuche gerade mitkorrigieren. Das sind die Nachteile der Vorteile im Internet und auch Gs Juristen stossen halt manchmal an rechtliche Grenzen und haben dann keine Lösung mehr. Gesetzliche Normen sind halt nicht unendlich dehnbar.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,