Redtube > Schwachsinnige Abmahnungen

  • Und es wird immer doller. Die sollen beim LG Köln bei verschiedenen Kammern mehr als 80 Anträge gestellt haben, die jeweils bis zu 1000 IPs betroffen haben sollen. Mehr als 20 sollense sofort wieder zurückgezogen haben, als die Richter kritisch nachfragten. Was haben die anderen gemacht? Einfach durchgewunken?

    Es muss also jetzt nicht mehr vermutet werden, dasse einen "Betrug" durchziehen wollen, es kann schon unterstellt werden, wobei es jedoch bei strengster juristischer Betrachtung unter Einbeziehung geltender Normen natürlich so klar nicht ist, ob es '"Betrug" genannt werden kann.

    Am Ende ist bei vielen ein Riesenschaden entstanden, einige haben sich die Taschen richtig voll gemacht und verantwortlich ist keiner. Wunderbar.

    So ein Konstrukt entwirft kein juristischer Laie oder sagen wir mal, es ist höchst unwahrscheinlich. Da stecken mit grosser Wahrscheinlichkeit Juristen dahinter.

    Anwälte dürfen sich übrigens "Organe der Rechtspflege" nennen.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Dass sich diese halbseidenen Geschäfte lohnen zeigt eine Pressemitteilung des BGH von heute.

    Da wurde der Herr Anwalt zwar wegen Nötigung verurteilt, hat aber 140 000 Euro geschnappt. Kein sooo schlechtes Geschäft.

    .................


    Bundesgerichtshof

    Mitteilung der Pressestelle

    _______________________________________________________________________________________

    Nr. 200/2013 vom 11.12.2013

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen (versuchter) Nötigung durch ein anwaltliches
    Mahnschreiben


    Das Landgericht Essen hat den Angeklagten, einen Volljuristen, u.a. wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

    Gegenstand des Verfahrens sind anwaltliche Mahnschreiben an die Kunden von sog. Gewinnspieleintragungsdiensten. Diesen war über Callcenter angeboten worden, sie gegen einen Teilnehmerbeitrag in Gewinnspiele einzutragen. Dies geschah aber nicht. Nachdem es bei Einzug der Teilnehmerbeträge mittels Lastschrifteinzug immer häufiger zu Rücklastschriften kam, entschloss sich der gesondert verurteilte Verantwortliche des Gewinnspieleintragungsdienstes, die Kunden mittels eines "Inkassoanwalts" zu mahnen, um so auf sie Druck auszuüben und dadurch zur Zahlung der unberechtigten Forderungen zu veranlassen.

    Er konnte den Angeklagten als "Inkassoanwalt" gewinnen und beauftragte ihn im weiteren Verlauf mit der Erstellung von mehreren Entwürfen für Mahnschreiben. Dass der Angeklagte bei deren Erstellung Kenntnis von der fehlenden Eintragung der Kunden in die Gewinnspiele hatte, konnte das Landgericht nicht feststellen.

    Die entsprechend den Entwürfen hergestellten Mahnschreiben erweckten den Anschein, der Angeklagte habe die Forderungen aus den Gewinnspieleintragungen geprüft. Tatsächlich wurden die Namen der Empfänger vom Verantwortlichen des Gewinnspieleintragungsdienstes selbst eingesetzt. Der Angeklagte kümmerte sich weder darum, an wen die Briefe versandt wurden, noch darum, ob der Gewinnspieleintragungsdienst tatsächlich eine Forderung gegen den jeweiligen Empfänger des Schreibens hatte.

    Im Gegensatz dazu behauptete der Angeklagte in den Mahnschreiben, er sei mit der Durchsetzung der berechtigten Forderungen gegen den jeweiligen Empfänger beauftragt worden und werde dies auch konsequent tun. Seine Mandantin behalte sich vor, bei nicht fristgerechter Zahlung den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung wegen des Verdachts des Betruges vorzulegen. Tatsächlich war zwischen dem Auftraggeber und dem Angeklagten vereinbart worden, dass keinesfalls eine gerichtliche Geltendmachung der Forderungen, geschweige denn die Erstattung von Strafanzeigen erfolgen sollte. Vielmehr sollten bei Beschwerden oder "Kündigungen" seitens der Kunden diesen ohne weitere Prüfung stets sämtliche etwa bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden.

    Aufgrund der Mahnaktionen gingen fast 860.000 € ein, von denen knapp 140.000 € dem Angeklagten zuflossen.

    Die Strafkammer hat die Drohung mit einer Strafanzeige als verwerflich im Sinne des Nötigungstatbestandes (§ 240 Abs. 2 StGB*) bewertet.

    Sie konnte aber nicht feststellen, dass die angeschriebenen Kunden wegen der Drohung mit der Strafanzeige bezahlt hatten. Möglicherweise hatten sie auch schon allein deshalb bezahlt, weil sie (überhaupt) ein anwaltliches Mahnschreiben erhalten hatten.

    Deshalb wurde der Angeklagte wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen verurteilt.

    Der Bundesgerichtshof hat die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen:

    Zwar hat der Angeklagte nicht konkret gewusst, dass die von ihm eingetriebenen Forderungen zivilrechtlich nicht gerechtfertigt waren. Dennoch hat der Bundesgerichtshof es als mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar und daher verwerflich angesehen, dass juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen, die der Angeklagte mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgesprochen hatte, zur Erfüllung der behaupteten, nur scheinbar von diesem geprüften rechtlichen Ansprüche veranlasst werden sollten.

    Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13

    LG Essen - Urteil vom 13. Dezember 2012 - 59 KLs 1/12

    Karlsruhe, den 11. Dezember 2013

    * § 240 StGB Nötigung

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    (4) (...)

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs

    .....

    Ha, und gerade jetzt erst bewusst gesehen: Da isses im Urteil drin: Der Anwalt als Organ der Rechtspflege

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  • Zitat von AdMarkt;49102

    naja ob er die behalten kann ist noch nicht sicher. Es ging in dem Prozess ja erstmal nur um die Nötigung, eventuelle ander Przesse laufen noch.

    Und wenn es richtig angestellt wird, dann verliert er seine Zulassung.
    Ein Anwalt kann zwar vorbestraft sein ohne seine Zulassung zu verlieren, aber wenn er 2 Finger hebt, dann ist wohl Schluss mit lustig.
    Zu klären wäre auch, ob und wie hoch er für den Rest des Geldes haftet, der nicht bei ihm landete. Denn in Empfang hat er es erst einmal genommen. Wäre mal schön, wenn es publik werden würde, dass einer aus dieser Zunft so richtig eine zwischen die Lichter bekommt.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Hab jetzt mal mit "LG Essen - 59 KLs 1/12" versucht, ob ich das Urteil finde, um zu wissen zu was konkret dieser Anwalt verurteilt wurde. Vergeblich. Es kommen zwei, drei Seiten in denen der Suchbegriff enthalten ist, das wars. Das Forum hätte ja auch kommen müssen, es enthält schliesslich den Suchbegriff. Is aber nicht so.

    In dieser Sache ist die strafrechtliche Seite erledigt. Keine Ahnung, ob die Verurteilung dieses Anwalts reicht, um ihm die Zulassung zu entziehen. Eher nicht. Nötigung und Bewährung. Kritisch wirds für einen Anwalt meistens, wenn es um die Unterschlagung von Mandantengeldern oder Betrug geht. Das er wissentlich in einen Betrug involviert war, konnte ihm ja offenbar nicht nachgewiesen werden.

    Die strafrechtiche Sache ist erledigt, ansonsten müsste sich jeder "Geschädigte" sein Geld versuchen auf dem Zivilklageweg zurück zu holen, wasse vielleicht in einer Massenklage machen könnten. Dazu müssten die Betroffenen aber zunächst mal gefunden und zusammengeführt werden. Das sich stellende Problem ist aber, der Anwalt hat zwar mit seinem Tun übertrieben hat, die Betroffenen haben aber auch gezahlt und wenn von einem mündigen Bürger ausgegangen wird, kann auch argumentiert werden: "Wenn eine Forderung unberechtigt ist, wird niemand zahlen, egal womit ihm gedroht wird."

    Was lernen wir auch dieser Sache und die, um die es hier eigentlich geht?

    "Verbrechen" lohnt sich doch. Wobei "Verbrechen" hier eher für halbseidenes Tun steht.

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  • Zitat von cura;49116


    "Verbrechen" lohnt sich doch. Wobei "Verbrechen" hier eher für halbseidenes Tun steht.


    Das hab ich jetzt mal überhört, ey^^

    Wobei ich mir ja immer noch in der Arsch beisse, weshalb ich nix "anständiges" wie Anwalt gelernt habe... das wäre genau mein Ding:
    Nach oben ehrbar rüberkommen und voll fies nach unten treten.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Naja CC, ob Anwalt da das Richtige wäre? Da hätte ich so meine Zweifel. Der Anwalt, ohne Familie mit uralten Verbindungen, hat doch wohl eher einen schweren Stand. Mit guten Noten kommt er vielleicht in irgendein Staatsamt, ansonsten musser sich als "Schweinestecher" für kleines Geld bei Etablierten verdingen und dort in einer "dunklen" Kammer werkeln oder sich in der Selbstständigkeit versuchen, was den meisten mehr schlecht als recht gelingt.

    Die Jura studierenden Abkömmlinge aus "guten" Familien finden sich im Staatsdienst nicht, müssen auch nicht für kleines Geld irgendwo rumwerkeln, die geben sich auch nicht mit Kleinkram wie Mietstreitigkeiten, Scheidung armer Leute etc ab. Gut, offiziell machense, die Kanzlei das vielfach auch, die Arbeit machen dann aber meist die Anwälte aus ärmlichen Verhältnissen in den Hinterzimmern, die froh sein können, wenn sie irgendwann ganz unten auf den Briefbögen der Kanzlei namentlich als Mitarbeiter genannt werden.

    Gut, mit dem Aufkommen des Idiotenfernsehens kann sich ein Anwalt jetzt noch für irgendwelche Schwachsinnsserien für kleinstes Geld zur Verfügung stellen und dem geneigten Zuschauer eine Märchenwelt vorgaukeln. Ein paar Mandanten werden dann schon abfallen und vielleicht gelingt es ja auch ne kleine C-Prominenz aufzubauen, aus der heraus dann versucht werden kann diese zu vermarkten.

    Dass so ein Anwalt an so einen "Seelenverkäufer" gelangt, dürfte wohl in den meisten Fällen Zufall sein. Und soo oft wird es auch nicht vorkommen, dass so ein Anwalt auf einen Schlag richtig schnappt.

    Dann lieber einen Beruf, bei dem man immer mit hinter dem Rücken griffbereiter offener Hand rumlaufen kann. Oder Politiker. Da ist dann oft lediglich ein grosser Bekanntenkreis nötig, um richtig Geld zu verdienen. Es genügt schon an den Schaltstellen vorgelassen zu werden, ohne sich vorher anmelden und einen Termin vereinbaren zu müssen.

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  • Dann halt ein Jurastudium bis zum 1. Staatsexamen ermogeln und schon in der Schule in eine Partei eingetreten... so kommt man auch in Ämter (wenn auch nicht in Würden). :D

    Irgendwie kommt mir diese ganze Redtube-Geschichte so vor, als hätten sich da mal ein paar Anwälte in der Sauna bei 1.5 Promille was zurechtkonstruiert.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Zitat

    Die strafrechtiche Sache ist erledigt, ansonsten müsste sich jeder "Geschädigte" sein Geld versuchen auf dem Zivilklageweg zurück zu holen, wasse vielleicht in einer Massenklage machen könnten


    Mir ist ein Fall von einem Kreditvermittlerring bekannt, nicht dieser - aber so in de Art:
    *** Link veraltet ***

    Da war es schwierig alle Geschädigten auszumachen, aber die die gefunden wurden, bekamen direkt einen Hinweis per Post oder bei der Zeugenvernehmung, was sie wo und wie machen müssen um das Geld evtl. zurückzuerhalten. Und ein Großteil hat es wohl auch gemacht und in einem schriftlichen Verfahren Recht bekommen. Hickhack gab es dann wegen der Verfahrenskosten, die letztlich vom "Eigentum" der Verurteilten bestritten wurden. Geld ist wohl auch etwas geflossen, aber die Verurteilten hatten ne EV am Hals. Die bleibt bis alles gezahlt ist bezw wird ständig neu geleistet, da aus einer Straftat entstanden ist nix mit Verjährung oder Inso. Mit einer EV ist nahezu jegliche Tätigkeit im Finanzdienstleistungsbereich ausgeschlossen, wenn nicht sogar schon im Urteil festgeschrieben.

    OK, ist ein weiter Bogen, aber kann man auf alle Fälle auf den Verurteilten RA beziehen.
    In dem Redtubefall las ich gestern, dass noch andere Anwälte beteiligt sind, weil der Initiator angeblich die Postmengen nicht bewältigen kann. Und es wird getönt, dass auch andere Plattformen unter Beobachtung gestellt werden sollen. Wenn da wirklich ein Urteil wegen Urheberrechtsverletzung gefällt wird, dann halleluja.
    Aber ich vermute mal gefährlich leben die Burschen schon, dass denen noch keiner das Jackstück vollgehauen hat.

    Frei nach Dieter Nuhr
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  • Zitat

    Aber ich vermute mal gefährlich leben die Burschen schon, dass denen noch keiner das Jackstück vollgehauen hat.

    Ja guppy das kommt so langsam ins Rollen, zumindest kann man nun Strafanzeige gegen die beteiligten stellen. Einen entsprechenden Vordruck gibt es hier: *** Link veraltet ***

  • Inwieweit das alles erfolgsversprechend is wird sich zeigen. Es wird sich zeigen, obse irgendwo einen Fehler gemacht haben. Auf alle Fälle ist das Ding gut durchdacht. Nicht so gut durchdacht war natürlich, welches Echo diese Aktion hervorrufen könnte. Hätte man aber eigenlich absehen können. Jetzt habense natürlich einen Berg Mehrarbeit, den die garantiert nicht eingeplant haben. Viel mehr Arbeit und Ärger, für sehr viel weniger Geld.

    Gut, potenzielle Abmahner in spe werden sich jetzt die Adressen und Telefonnummern der beteiligten Kanzleien natürlich ins Notizbuch geschrieben haben. Insofern könnte auch die Frage berechtigt sein, inwieweit die Anwälte die Betreiber der Schweizer AG hier ins offene Messer laufen liessen. Offiziell haben die Herren Rechtsanwälte sich ihr Honorar ja bereits mit dem Raussenden der Schreiben verdient und da kommt ja schon bei z. B. 10 000 Abmahnungen ganz schon was zusammen. Scheisse für die Schweizer, wenn jetzt nicht mehr genug reinkommt.

    Was ich bis hierher immer noch nicht nachvollziehen kann ist, dass bisher keiner die Frage nach den Rechten gestellt hat, weil es sehr gut möglich sein könnte, dass diese Schweizer AG gar nicht die Rechte hat, die sie glaubt zu haben. Die Rechte wurden über so eine lange Kette weitergegeben, dass es durchaus reallistisch erscheint, dass da am Ende nicht das rausgekommen ist, was am Anfang an Rechten eingeräumt wurde. U. a. ist da ja auch ne Firma in Barcelona involviert: "Wir sprechen nada aleman".

    Das ist meines Erachtens das erste was in so einem Fall gefragt werden muss: "Hast Du überhaupt die Rechte, die es Dir gestatten Unterlassung zu fordern?" Und da würde mir die Versicherung des Abmahners nicht genügen und in einer Kette von A bis D auch nicht die Vorlage eines Vertrags mit dem Vorletzten in der Kette. Was, wenn z. B. der B in der Kette an den C Rechte weitergegeben hat, die er gar nicht weitergeben konnte? Dann handeln C und D zwar in dem Glauben die Rechte zu haben, in Wirklichkeit habense diese jedoch nicht und wären somit gar nicht befugt Unterlassung zu fordern.

    Hier wird aber offensichtlich von jedem wie selbstverständlich davon ausgegangen, das im Vorfeld bei der Übertragung der Rechte alles korrekt abgelaufen ist und somit der Abmahner tatsächlich aktivlegitimiert ist.

    ...........

    >> aber die Verurteilten hatten ne EV am Hals. Die bleibt bis alles gezahlt ist bezw wird ständig neu geleistet, da aus einer Straftat entstanden ist nix mit Verjährung oder Inso.

    Hat aber mit der Straftat ansich weniger zu tun. Es besteht ein zivilrechtlicher Titel, ein Urteil und das ist 30 Jahre lang vollstreckbar. Ob so eine Schuld jetzt jedoch in ein Insoverfahren eingebracht werden kann? Da bin ich mal gerade überfragt.

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  • >Es besteht ein zivilrechtlicher Titel, ein Urteil und das ist 30 Jahre lang vollstreckbar. Ob so eine Schuld jetzt jedoch in ein Insoverfahren eingebracht werden kann?

    ja, alle im Insolvenzverfahren angegebenen Schulden sind, so kein begründeter Widerspruch vom Gläubiger kommt, erledigt.
    Ausnahme Schulden, die in einer Straftat ihre Ursache haben und ich glaube auch Schulden an die Staatskasse/Steuer.

    Aus dem Nähkästchen geplaudert, ist eine unvollständige oder falsche Selbstauskunft bei einem Kreditantrag unter Umständen schon Kreditbetrug. Gibt nämlich eine ganze Menge "ganz Schlaue", die sich denken, ist eh Wurscht, nehm noch ein Kredit auf und dann gehe ich eh in die Insolvenz. Dumm gelaufen, wenn in der Selbstauskunft ein paar Verbindlichkeiten weggelassen wurden.

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  • >> Ob so eine Schuld jetzt jedoch in ein Insoverfahren eingebracht werden kann? Da bin ich mal gerade überfragt.

    Das meinte ich, ob eine Schuld, die aus einem strafrechtlichen Tun reslutiert, in ein Insoverfahren eingebracht und somit erledigt werden kann.

    Hast Du ne Ahnung, wo das beschrieben ist Guppy? Meine Vermutung wäre in den Normen zum Insolvenzrecht. Aber da gibt es ja reichlich davon.

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  • Zitat von cura;49144

    Hast Du ne Ahnung, wo das beschrieben ist Guppy? Meine Vermutung wäre in den Normen zum Insolvenzrecht. Aber da gibt es ja reichlich davon.

    §302. Inso

    Ausgenommene Forderungen Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:

    1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § *** Link veraltet *** Abs. 2 angemeldet hatte;

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  • Und es geht weiter und könnte jetzt für die Abmahner und auch deren Rechtsanwälte eng werden.

    *** Link veraltet ***

    *** Link veraltet ***

    Richtig in dem Artikel des Focus ist, dass Anwälte in Deutschland nicht auf Erfolgsbasis arbeiten dürfen.

    Nicht richtig ist, dass Anwälte in aussergerichtlichen Sachen nicht Honorare vereinbaren dürfen, die von der anwaltlichen Gebührenordnung abweichen.

    Zu vermuten ist, dass die Anwälte mit den Abmahnern, bei dem was reinkommt, einfach teilen. Wenn aber mal die Staatsanwälte anfangen sollten zu ermitteln, könnte sich diese Vermutung möglicherweise schnell als Tatsache herausstellen.

    Es kann also noch unterhaltsam werden.

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  • Zitat

    Im Webseiten-Archiv archive.org ließ sich der Redirect im Quelltext der Seiten bis zum heutigen Freitag Nachmittag teilweise noch nachvollziehen. Mittlerweile hat archive.org die gespeicherten Seiten aus unbekannten Gründen gelöscht.

    warum wohl - um den Redirect nicht als Beweismittel zu liefern


    Na das passt ja dazu: *** Link veraltet ***

  • Was mir beim Lesen irgendwelcher Kommentare zu diesem Thema noch aufgegangen ist, es wurde die IP des Rechners ermittelt, von der die Seite mit dem besagten Filmchen aufgerufen wurde, ja und? Das bedeutet doch nicht, dass der Film gestreamt wurde? Wenn ich ein Banner klicke, komm ich auf eine Seite, aber das bedeutet doch nicht, dass der Film runtergeladen/gestream/angeschaut wurde. Wenn ein popup im Hintergrund aufgeht, kann es sogar sein, dass gestreamt wird und ich es erst mitbekomme, wenn Ton kommt oder ich die Seite im Vordergrund schließe.
    Oder muss man da aktiv noch irgendetwas veranstalten, mit dem meine aktiver Part beim Stream nachgewiesen werden kann?

    Frei nach Dieter Nuhr
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  • Zitat

    Oder muss man da aktiv noch irgendetwas veranstalten, mit dem meine aktiver Part beim Stream nachgewiesen werden kann?

    Nein !
    Musst du nicht, durch die (gezielte weiterleitung/redirect) werden die IP`s getrackt ob du da klickst oder nicht.
    Der stream (kann anspringen) springt da Automatisch an. (liegt an den voreinstellungen) Du bist sozusagen gefangen in der Mühle
    ob du das Filmwerk anschaust oder nicht.

    mal nach *** Link veraltet ***

  • Jo, is so Guppy. Sobald Du einem Link zu oder in Redtube folgst baut sich die aufgerufene Seite auf und das Filmchen startet automatisch.

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