Redtube > Schwachsinnige Abmahnungen

  • Zitat von "Spiegel online"

    Im Antrag der Archive AG war von Downloads die Rede, tatsächlich handelte es sich bei den abgerufenen Clips aber um Video-Streams. Nach Ansicht des Landgerichts (wie auch nach Ansicht viele Juristen) ist das bloße Ansehen eines Video-Streams kein "relevanter rechtswidriger Verstoß im Sinne des Urheberrechts".


    "Relevant" ursprünglicher Wortsinn - schlüssig, richtig, maßgeblich
    Gegenteil: irrelevant - unmaßgeblich, nichtig
    "kein relevanter" = ein irrelevanter - nicht im Sinne des Gesetzes

    Das Urheberrecht verbietet die (aktive) Speicherung, den Download. Vorgelegen hat aber nur eine passive Speicherung, ein Ansehen, kein aktiver Download zu Archivierungszwecken. Damit vertritt das Gericht exakt die hier im Forum vorherrschende Meinung und die Nutzung des Begriffs "relevant" ist m. E. in dem Kontext vollkommen korrekt.

    Oder anders, es hat zwar unter technischen Gesichtspunkten strenggenommen eine (unfreiwillige) Speicherung stattgefunden, aber keine, die außerhalb des erlaubten Nutzungsumfangs liegt, nämlich das simple "Betrachten".

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Zudem ist es ja schlichtweg technisch unmöglich(!) irgendwas... ganz egal was... das auf einem Server liegt, auf dem eigenen Rechner anzugucken, ohne das es lokal zumindest teilweise zwischengespeichert wird.

    Wenn ich Richter wäre und es das Gesetz hergeben würde, würde ich diesen Verein spasseshalber dazu verdonnern, eine technische Möglichkeit zu erfinden, die es erlaubt Streams auch ohne Zwischenspeichern anzugucken :bad:

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • >> "Relevant" ursprünglicher Wortsinn - schlüssig, richtig, maßgeblich
    Gegenteil: irrelevant - unmaßgeblich, nichtig
    "kein relevanter" = ein irrelevanter - nicht im Sinne des Gesetzes

    ^^
    ............

    Für Dich und mich Margin. Aber wir sind ja auch keine Juristen.

    Dann übersetzen wir das mal was das LG Köln gesagt hat:

    >> LG Köln: Das bloße Ansehen eines Video-Streams ist kein schlüssiger, richtiger, massgeblicher, rechtswidriger Verstoß im Sinne des Urheberrechts"

    Nicht gesagt hat das LG Köln: "Das bloße Ansehen eines Video-Streams ist kein Verstoß im Sinne des Urheberrechts"

    So müsste ein Jurist formulieren, wenn er sich klipp und klar auf JA oder Nein festlegen würde.

    Bei erster Formulierung würde ein anderer Jurist sofort kontern: "Ja also, Herr Kollege, so ganz wollen Sie also auch nicht ausschliessen, dass Streaming einen Verstoss gegen das Urheberrecht darstellen könnte".

    Bei der eindeutigen Beantwortung der Frage, Streaming, Verstoss gegen das Urheberrecht, Ja oder Nein wollte sich bisher niemand so wirklich zu 100% festlegen. Und das wird auch so bleiben, bis der BGH mal dazu was gesagt hat.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • >> Das Urheberrecht verbietet die (aktive) Speicherung, den Download.

    Das Urheberrecht gestattet aber auch die Privatkopie und stellt nur die Verbreitung unter Strafe.

    So auch, wenn ein Kopierschutz umgangen wird.

    Ungeklärt ist aber, trotz scheinbar eindeutiger urheberrechtlicher Normen, ob z. B. eine weitere Privatkopie einer Privatkopie gestattet ist, wie das ja Sicherheitsfanatiker machen, die zu nahezu 100% sichergehen wollen. Ebenso ist umstritten, ob ich z. B. von meiner Privatkopie wiederum eine Privatkopie für einen meiner Freunde machen darf.

    Das Problem ist halt, dass das veraltete, aber trotzdem gültige Urheberrecht, in vielen Bereichen Platz zur Interpretation durch Richter lässt, was ja vom Gesetzgeber durchaus gewollt ist, weil ein Gesetz nicht alle Eventualitäten berücksichtigen kann. Wenn morgen z. B. der BGH sagen würde (wir erinnern uns an die BGH-Entscheidung zu den G-Bildern), dass Streaming einen Urheberrechtsverstoss darstellt oder darstellen kann, dann isses so, auch wenn nahezu 100% aller das für Blödsinn halten. Immerhin könnte ja auch damit argumentiert werden, dass beim Streaming mittels entsprechender Programme gleichzeitig heruntergeladen und dauerhaft gespeichert werden kann. Da könnte ein Gericht durchaus mal auf die Idee kommen, von einem Betroffenen zu verlangen, dass er beweisst, dass er das nicht gemacht hat.

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Zitat von cura;51206

    [...]Da könnte ein Gericht durchaus mal auf die Idee kommen, von einem Betroffenen zu verlangen, dass er beweisst, dass er das nicht gemacht hat.


    Das würde dann in Richtung der Urteile kommen, bei denen Gerichte die Rechtmässigkeit von 20.000EUR-Telefonrechnungen bestätigten, weil der Schuldner nicht nachweisen konnte, das er die Kosten NICHT verursacht hat.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Jo, so ungefähr in die Richtung CC, obwohls da ja über den Anscheinsbeweis läuft.

    Aber, was da an Uniabgängern oft direkt auf dem Richterstuhl landet ist schon manchmal abenteuerlich. Besonders bei den AGs und hier insbesondere, wenn über denen nur noch der Himmel ist. Und viele Richter schliessen sich bereits ergangenen Urteilen nur allzu gerne an.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Ne neee, das wär ja zu einfach, es geht nicht darum, den in Rechnung gestellten Zeitraum nachzuweisen, das ist längst erledigt. Es geht tatsächlich um den Tatzeitpunkt.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Oh^^ Und der Richter weiß schon, das das nur mit einer IP zweifelsfrei geht?
    Dann mußte wohl Antrag stellen, das der Provider der "Kundin" deren IPs des in Frage kommenden Zeitraumes rausrückt. Dürfte spassig werden. Und dann kannste Logfiles durchgrabbeln gehen. Und wenn der gegnerische Anwalt meint, das Du die gefaked haben könntest, dann ... dann was?

    Das ist ja mal ein lustiger Richter.
    ----------
    Fände ich aber witzig, wenn das mal z.B. ein Autodieb so machen würde.
    Hat da schon mal ein Richter gesagt: "Ja gut. Er hat die Karre vor ca. 2-3 Monaten geklaut, aber ich will wissen, wann genau."?

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Das ist doch direkt mal ein Anlass, ne generelle und unbefristete Datenspeicherung zu verlangen.
    Das hat man davon, wenn so liberales und linkes Gesocks im Bundestag hockt!

    Und wie bringst Du das jetzt dem Richter so bei, daß er sich nicht wie ein Arschloch vorkommt?

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Ich hoffe da auf die naiv-süffisante Schreibe meiner Anwältin ...
    Aber vielleicht sollte ich den Richter auch ganz schlicht um Amtshilfe bitten :bad:

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Kommt halt darauf an, ob die Idee vom gegnerischen Anwalt kommt oder ob das dem Richterhirn entsprungen ist.
    Wenn Du sagt: " Das ist doch irrelevant" und die Idee kam vom Richter, dann wird der Dir schon zeigen, was Relevant ist und was nicht :D

    Sinnvoll wäre die Frage nach dem genauen Zeitpunkt allenfalls, wenn sich z.B. grade im Frühjahr einige neue Gesetze zu genau diesem Vorfall geändert hätten oder die "Kundin" sich genau da z.B. in staatl. Vormundschaft begeben hätte :D

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Zitat von catcat;51265

    Kommt halt darauf an, ob die Idee vom gegnerischen Anwalt kommt oder ob das dem Richterhirn entsprungen ist.
    Wenn Du sagt: " Das ist doch irrelevant" und die Idee kam vom Richter, dann wird der Dir schon zeigen, was Relevant ist und was nicht :D

    Haha, kenn ich aus der Praxis - Berliner Kammergericht, Räumlichkeiten wie im Volksgerichtshof - dunkle Eiche, Wände getäfelt - fehlte bloß die entsprechende Fahne im Hintergrund.

    Richter sitzt auf einer Tribüne hinter einem Pult, so dass man den Kopf in den Nacken legen muss um ihn zu sehen. Der Richter stellt eine Frage so nach dem Motto "wenn das blablabla, dann bedeutet das doch blablafasel".
    Der Anwalt antwortet "So können Sie das aber nicht sehen" - Da hat der Richter, sich auf sein Pult stützend, nach vorne gebeugt und den Anwalt mit lauter Stimme gefragt "Was kann ich nicht?". Die Verhandlung wurde dann unterbrochen, was rausgekommen ist weiß ich nicht mehr, bin dann nach Hause gefahren. Ich war da nur als Zeuge/Sachverständiger.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Normalerweise sind doch zur Ermittlung des Schadensersatzanspruchs in Marken-, Urheberrechts- und Wettbewerbssachen die Störer zur Auskunft verpflichtet und nicht der Geschädigte muss nachweisen, wie lange der andere missbraucht hat.

    Wenn denn mal der Anspruch vom Grunde her feststeht.

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Das eröffnet ja völlig neue Möglichkeiten^^
    Man klaut Content und wartet erst mal 2-3 Jahre ab. Dann verkauft man den Content als Unique weiter. Oder verwendet ihn selbst,
    Das folgende kann sich jeder selbst ausdenken.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • >> Der Meinung war ich bis zum Spruch auch. Mein Geischt war bestimmt fotoreif ^^

    Jo, son Ding hatte ich auch mal. Da hatte ich bei einem kleinen Provider ne Handvoll Domains gehostet, aber nichts eingestellt. Irgendwann hab ich dann gesehen, dass der unter meinen Domains eigene Inhalte eingestellt hatte.

    Ich: "Lass das, stell ab". Er: "Ich stelle gar nichts ab, mache ja nichts verkehrt".

    Also vor Gericht. Mündlicher Termin, AG, ein Richter kurz vor der Rente: "Hab gestern mal meinen Enkel gefragt, wie das mit dem Internet so funktoniert".

    Jo, es ging hin und her. Ich sagte sinngemäss: "Als mein Provider kann er nicht die Domains, die ich bezahle, für sein eigenes Geschäft verwenden". Richter: "Moment, was bitte ist ein Provider?"

    Dann der Gegenanwalt: "Mein Mandant hat in seinen FAQ (Richter: Was sind FAQ? Anwalt: Sowas wie Bedienungsanleitungen. Richter: Ahh, ja) stehen, dass, um eine Webseite online zu stellen, es unbedingt notwendig ist auf einer Index eine Eingangsseite einzustellen und das hat der Herr Tralala (ich) nicht gemacht und da hat halt mein Mandant seine Inhalte eingestellt, damit unter der Domain etwas aufrufbar ist".

    Mir ist das Blut in den Kopf geschossen, ich wollte grad zum Reden ansetzen, da kam vom Richter: "SIE halten jetzt den Mund, das leuchtet mir ein, DASS darf der, die Klage wird zurückgewiesen". Sagte es, klappte die Akte zu, stand auf und ging. Und auch hier: nichts drüber als der Himmel, keine Berufung möglich, weil die Berufungssumme. die Beschwer, nicht erreicht war.

    Jo, da musste ich es halt auf dem Flur auf die Diplomatische machen: "Wenn morgen unter meinen Domains noch was zu finden ist, demonstriere ich Dir übermorgen mal wie scharf bei uns die Messer sind, dann gibts fünf Schnitte, vier in die Reifen und einen in den Hals. Und das gilt auch für den Fall, dass ich von Deinem Anwalt ne Rechnung krieg". Jo, und wie es so ist, mit Diplomatie kommt man manchmal erstaunlich weit.

    Und inner anderen Sache gegen einen Anwalt in München, der in München inner Wettbewerbssache gegen mich geklagt und verloren hatte, verlieren musste, hat dann die Richterin den Streitwert, der von diesem Münchner Komiker selbst auf 20 000 Euro angesetzt worden war, auf 500 Euro reduziert. So tut man sich als Betschwestern aus dem gleichen Ort halt mal einen Gefallen, wenn einer schwachsinnigen Klage nicht stattgegeben werden kann. Und der eigene Anwalt freut sich natürlich, dass er für ein Honorar von 100 Euro 1000 Kilometer durch die Republik gezockelt ist.

    Dieses Arschloch von Anwalt, son ganz Schlauer, hatte geklagt, weil er der Ansicht war, dass ich, nach der Euroeinführung alle Texte, die vor der Euroeinfühung im Internet standen und in denen DM-Beträge genannt waren, hätte derart ändern müssen, dass nun die DM-Beträge durch Eurobeträge ersetzt worden wären. Also, wenn ich z. B. geschrieben hätte: "Ein Golf kostete im Jahr 1990 noch 18 000 D-Mark" hätte ich das ändern müssen in "Ein Golf kostete im Jahr 1990 noch 9000 Euro".

    Is natürlich völliger Schwachsinn, es zeigt aber auch, welche kruden Gedankengänge so mancher Anwalt an den Tag legt, wenn er sich Gedanken drum macht, wie er noch was verdienen könnte.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,