BGH kippt Mordurteil für Raser _

  • Den Artikel muss man jetzt nicht unbedingt lesen.

    Den Fall kennt ja wohl jeder hier, weil das zweimal lebenslänglich im Falle der Berliner Raser grosse Wellen geschlagen hat.

    Ich hab die vollständige Urteilsbegründung des BGH bei mir auf dem Rechner, die Entscheidung des BGH ist richtig und entspricht dem, was ich erwartet hatte.

    Was mich schon an der Entscheidung den beiden Idioten lebenslänglich zu geben fast schon erschreckt hat war die Argumentation, wie hier ziemlich abstrus Argumente zusammengeschustert wurden, um "Mord" unterstellen zu können. Was nicht passte wurde passend gemacht.

    Ebenso konnte ich überhaupt nicht nachvollziehen, dass sich danach eine Diskussion unter Juristen einstellte, einmal das Lager, welches das Urteil "nachvollziehen" konnte und dann das Lager derer, die sagten, dass das so nicht sein kann. Dabei hätten, nach meinem Rechtsverständnis, eigentlich alle zu dem Schluss kommen müssen, dass "Mord" hier nicht anwendbar ist, weil so ziemlich alle Kriterien die Tötung zu Mord werden lassen nicht gegeben waren.

    Dass die Berliner Richter sich schliesslich dann doch auf "Mord" einigten, zeigt in erschreckender Weise , welche Macht Richter (und Juristen) haben, wie ausleg- und dehnbar auch die Gesetzgebung in einem Rechtsstaat sein kann, wenn bestimmte Juristen ihre Rechtsauffassung (Meinung) durchgesetzt sehen wollen.

    https://beispiel.rocks/beispiel.rocks…n-15473572.html

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Zitat


    ... 5 Jahre

    Das ist leider ein Fehler des Gesetzgebers, der inzw. etwas korrigiert wurde.

    Ansonsten hatte ich vorher auch nicht verstanden, wie da subsumiert wurde, um einen Vorsatz zu konstruieren.

    Übrigens wäre es was anderes, wenn es vor dem Rennen ein z.B. beweisbares Gespräch gegeben hätte, wo die Raser darauf angesprochen wären, dass bei so einem Rennen "bestimmt einer umkommt" und sie darauf geantwortet hätten: "und wenn schon", dann hätte es einen dolus eventualis erfüllt und Verurteilung wg. Modres wäre möglich. Oder täuscht mich da meine Erinnerung, Cura?

  • >> Nunja... verdient hätten die das meiner Meinung nach schon.

    Darum geht es aber nicht.

    ........

    Nee Chris21, so einfach ist es nicht. Billigend inkauf genommen ist kein Vorsatz. Mit dem Argument könnte dann in Zukunft jeder der 10 KmH zu schnell fährt und jemanden umfährt lebenslänglich kriegen. Mit dem Argument: Wäre er langsamer gewesen hätte er z.B. mehr Weg zum Bremsen gehäbt. Werden die strengen Regeln für Mord so gesenkt sind wir irgendwann an dem Punkt, dass jeder der Auto fährt den Tod anderer billigend inkauf nimmt.

    Es ist schon ein Unterschied, ob zwei Idioten sich zu einem Rennen provozieren, dann aus der Kurve fliegen und jemanden auf dem Bürgersteig töten oder ob einer ganz gezielt, mit dem Vorsatz einen anderen mit seinem Auto zu töten (oder schwerst zu verletzen), diesen ganz bewusst ins Visier nimmt und dann umfährt.

    Mord kennen Rechtssysteme in anderen Ländern nicht und auch in Deutschland geht die Diskussion diesen Straftatbestand abzuschaffen schon ne ganze Weile. Andere Länder beurteilen eine Tötung einfach nach der Schwere der Tat. Und da kann dann auch lebenslänglich mit anschliessender Sicherheitsverwahrung rauskommen. In vielen Ländern auch die Todesstrafe.

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Dann müsstest Du auch all die lebenslänglich wegsperren, die Unfälle verursacht, Menschen totgefahren haben, weilse nicht auf die Strasse, sondern auf ihre Funken geglotz haben, Nachrichten am Schreiben waren. Fernfahrer die auf der Autobahn mit Tempo 100 Zeitung lesen, Kaffee kochen oder mastubieren und dann ein Stauende übersehen.

    Du könntest ja gerne etwas konstruieren Lunte, wennde auffallen würdest müsstest Du halt die Folgen inkauf nehmen. Mir geht es darum, dass Menschen mit besonderer Verantwortung (hier Richter) für Recht und Ordnung bestehende Rechtsordnungen nicht einfach so dehnen können, dass es schon nach "Rechtsbeugung" riecht. Im Gegensatz zu Dir machen die sich nämlich nicht strafbar, wennse was "konstruieren", was sich gerade so an der Grenze von vertretbar oder nicht vertretbar bewegt.

    In einem Rechtsstaat sollte jeder halbwegs darauf vertrauen können, dass er nicht verbraten wird, wenn er an die falschen Richter gerät.

    Was diese Raser sich abhalten ist rechtlich mehr als fährlässig oder grob fahrlässig aber weniger "schlimm" als Tötung mit Absicht. Der Vorsatz ist in vielen Bereichen des Strafrechts Bedingung für eine Strafbarkeit, Betrug zum Beispiel.

    Handelt jemand, der sich mit zuviel Alk im Blut hinters Steuer setzt, dann zu schnell unterwegs ist und einen Fussgänger ummäht "verantwortungsvoller" als diese Raser? Ich glaube, dass keiner diese Frage so ganz ohne Zweifel mit Ja beantworten wird können. Warum also ist für so einen die Höchststrafe wegen grob fahrlässigem Handelns fünf Jahre?

    Und womit sollte es gerechtfertigt sein, dass diese "Rennfahrer" mit gleicher Härte bestraft werden, wie z. B. dieses Arschloch, dass einen achtjährigen Jungen mit zig Messerstichen getötet und weil das Kind ihn dabei "seltsam" angesehen hat stach er ihm auch noch lebend beide Augen aus. Einen Tag später tötete er auch noch einen seiner besten Freunde, der ihn nach der Tat übernacht aufgenommen hatte.

    Mir persönlich sind die Strafen für ein Verhalten wie es diese "Rennfahrer" an den Tag legen auch zu milde. Aber es geht hier auch nicht um meine Meinung zu einem angemessenen Strafmass.

    Mir geht es lediglich darum, dass man nicht sagen kann: Fünf Jahre für "grob fahrlässig" sind das Maximum, also überspringen wir den Totschlag und machen Mord draus. Der Totschlag unterscheidet sich vom Mord dadurch, dass einem Tötungsdelikt die "Mordmerkmale" fehlen, wie Vorsatz, niedere Gesinnung (sich bereichern wollen, Eifersucht, Rache etc). Beim Mord besteht fast immer eine persönliche Beziehung zwischen Opfer und Täter.

    Für Totschlag ist das Höchststrafmass 15 Jahre. Hätten die Berliner Richter die beiden wegen Totschlags verurteilt und dann auch noch von mir aus zu 15 Jahren, hätte ich das ja noch nachvollziehen können.

    Aber Mord?

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  • Ne, Cura, das ist eben der Unterschied: wenn ich eine Raserei veranstalte und nicht erwarte, dass jmd. zu schaden kommt, nehme ich es eben nicht billigend in Kauf. Wenn ich aber denke, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass jmd. zu schaden kommt und es mich nicht stört, nehme ich es billigend in Kauf. Und das in Kombi mit Raserei in Innenstadt = gemeingefährlich ist eben ein dolus eventualis Vorsatz, der greifen könnte - daher vom BGH auch nicht ausgeschlossen. Aber eben im konkreten Fall vor dem Berl. LG nicht bewiesen und daher zurückgewiesen.

  • Wenn jemand mit 170 km/h in der Stadt vorsätzlich bei rot über die Kreuzung fährt, denke ich, dass er den Tod Unbeteiligter billigend in Kauf nimmt. Wenn es bei einer Tätigkeit, welcher Art auch immer mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Tode Unbeteiligter kommt, und ich diese Tätigkeit trotz besseren Wissens ausübe, ist das dann Mord wenn es zum Todesfall kommt? Ich weiß es nicht. Das Wissen um die hohe Wahrscheinlichkeit kann man schon als Vorsatz auslegen und der Niedere Beweggrund ist das Angeben und das Füttern des eigenen Egos.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Also ich lese aus der Urteilsbegründung nicht heraus, dass der BGH einen "Bedingten Vorsatz oder Eventualvorsatz" in Verbindung mit "gemeingefährlich" offengelassen hat. Also, dass eine Denke wie: "Da könnte ja jemand zu Tode kommen" mit einem bedingten Vorsatz gleichzusetzen ist.

    Die Urteilsbegründung des BGH wird eingeleitet mit: "Der vom Landgericht Berlin festgestellte Geschehensablauf trägt schon nicht die Annahme eines vorsätzlichen Tötungsdelikts".

    Ganz abstrus ist ja Gedankenschleife des Berliner Gerichts zur Verurteilung des zweiten Fahres, der gar nicht an dem Unfall beteiligt war.

    Ich stelle die Urteilsbegründung des BGH mal ein. Die genügt, um zu erkennen, wie das Landgericht Berlin konstruiert hat. Allein schon die sinnfreie Formulierung, dass die Täter sich in tonnenschweren Fahrzeugen absolut sicher gefühlt hätten, zeigt, dass die Berliner Richter wohl den normalen Vorgang "Erst beurteilen und dann das Strafmass festlegen" wohl umgekehrt haben. Hier scheint es wohl eher so zu sein, dass zuerst das Strafmass beschlossen wurde und dann eine Begründung dafür geschustert wurde.

    Tonnenschwer? Waren die Fahrzeuge (ähnlich wie bei Madmax) mit Stahlplatten so hochgerüstet, dass sie das zweifache, dreifache der Fahrzeuge in ihrer Fahrzeugklasse wogen und somit alles aus dem Weg räumen konnten, was ihnen in die Quere kam? Sowas suggeriert die Formulierung von "tonnenschwer" in diesem Zusammenhang nämlich.

    Der BGH hat dazu gesagt: "Einen Erfahrungssatz dieses Inhalts gibt es aber nicht". Übersetzt: "Das ist völliger Unsinn".

    Was ich der Geschichte nicht verstehe ist, dass jedem Jurist, der halbwegs klar im Kopf ist, hätte klar sein müssen, dass jeweils lebenslänglich für die beiden Raser, keinen Bestand haben wird. Die Tatsache aber, dass sich auch unter Juristen welche fanden, die das Urteil der Berliner für '"tragbar" hielten, zeigt, dass es auch Juristen gibt, die nicht so klar in der Birne sind.

    ..........

    Urteilsbegründung des BGH:

    Der vom Landgericht Berlin festgestellte Geschehensablauf trägt schon nicht die Annahme eines vorsätzlichen Tötungsdelikts.

    Nach den Urteilsfeststellungen, an die der Senat gebunden ist, hatten die Angeklagten die Möglichkeit eines für einen anderen Verkehrsteilnehmer tödlichen Ausgangs ihres Rennens erst erkannt und billigend in Kauf genommen, als sie in die Unfallkreuzung einfuhren. Genau für diesen Zeitpunkt hat das Landgericht allerdings auch festgestellt, dass die Angeklagten keine Möglichkeit mehr hatten, den Unfall zu verhindern; sie seien "absolut unfähig gewesen, noch zu reagieren".

    Nach diesen Feststellungen war das zu dem tödlichen Unfall führende Geschehen bereits unumkehrbar in Gang gesetzt, bevor die für die Annahme eines Tötungsvorsatzes erforderliche Vorstellung bei den Angeklagten entstanden war. Ein für den Unfall und den Tod unfallbeteiligter Verkehrsteilnehmer ursächliches Verhalten der Angeklagten, das von einem Tötungsvorsatz getragen war, gab es nach diesen eindeutigen Urteilsfeststellungen nicht.

    Davon abgesehen leidet auch die Beweiswürdigung der Strafkammer zur subjektiven Seite der Tat unter durchgreifenden rechtlichen Mängeln. Diese betreffen die Ausführungen zu der Frage, ob eine etwaige Eigengefährdung der Angeklagten im Falle eines Unfalls gegen das Vorliegen eines Tötungsvorsatzes sprechen könnte.

    Dies hat das Landgericht mit der Begründung verneint, dass die Angeklagten sich in ihren Fahrzeugen absolut sicher gefühlt und eine Eigengefährdung ausgeblendet hätten. Mit dieser Erwägung ist aber nicht ohne Weiteres in Einklang zu bringen, dass die Angeklagten, wie das Landgericht weiter angenommen hat, bezüglich der tatsächlich verletzten Beifahrerin des einen von ihnen schwere und sogar tödliche Verletzungen als Folge eines Unfalls in Kauf genommen haben.

    Schon diesen Widerspruch in der Gefährdungseinschätzung der Angeklagten zu Personen, die sich in demselben Fahrzeug befanden, hat die Schwurgerichtskammer nicht aufgelöst. Hinzu kommt, dass sie auch die Annahme, die Angeklagten hätten sich in ihren Fahrzeugen absolut sicher gefühlt, nicht in der erforderlichen Weise belegt hat. Sie hat diese Annahme darauf gestützt, dass mit den Angeklagten vergleichbare Fahrer sich in ihren tonnenschweren, stark beschleunigenden und mit umfassender Sicherheitstechnik ausgestatteten Fahrzeugen regelmäßig sicher fühlten "wie in einem Panzer oder in einer Burg".

    Einen Erfahrungssatz dieses Inhalts gibt es aber nicht.

    Ein weiterer Rechtsfehler betrifft die Verurteilung des Angeklagten, dessen Fahrzeug nicht mit dem des Unfallopfers kollidiert ist. Seine Verurteilung wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes könnte – selbst wenn die Strafkammer die Annahme eines Tötungsvorsatzes bei Begehung der Tathandlungen rechtsfehlerfrei begründet hätte – keinen Bestand haben.

    Aus den Urteilsfeststellungen ergibt sich nämlich nicht, dass die Angeklagten ein Tötungsdelikt als Mittäter begangen haben. Dafür wäre erforderlich, dass die Angeklagten einen auf die Tötung eines anderen Menschen gerichteten gemeinsamen Tatentschluss gefasst und diesen gemeinschaftlich (arbeitsteilig) ausgeführt hätten. Die Verabredung, gemeinsam ein illegales Straßenrennen auszutragen, auf die das Landgericht abgestellt hat, hat einen anderen Inhalt und reicht für die Annahme eines mittäterschaftlichen Tötungsdelikts nicht aus.

    Vorinstanz:

    Landgericht Berlin - Urteil vom 27. Februar 2017 – (535 Ks) 251 Js 52/16 (8/16)

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  • >> Wenn jemand mit 170 km/h in der Stadt vorsätzlich bei rot über die Kreuzung fährt, denke ich, dass er den Tod Unbeteiligter billigend in Kauf nimmt.

    Jo, Guppy, da gehe ich absolut konform mit Dir. Das weiss jeder, der einen solchen Unsinn nicht macht. Die Frage zur Schuldfeststellung und Festlegung des Strafmasses ist aber: War denen das völlig klar? Dann hätte denen auch klar sein müssen, dass sie ihren eigenen Tod und den des Beifahrers billigend inkauf nehmen.

    Die steigen ja nicht mit dem Gedanken ins Auto "So ich werde jetzt jemanden töten" und das ist der Unterschied zum Mord.

    Totschlag, für den es ja auch immerhin bis zu 15 Jahre geben kann? Ok, kann man so sehen.

    Aber, mich wiederholend: Mord?

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  • Ich hab mir jetzt mal angeguckt, wie dieser "Dolus eventualis" in diese Geschichte reinkommt.

    Mann, es ist wirklich erschreckend welche Verrenkungen manche Juristen sich abhalten. Da wird sogar teilweise von einem "nachträglichen" Vorsatz gesprochen. Einen solchen gibt es zwar nicht, einige Juristen meinen jedoch einen solchen aus der Rechtssituation herauslesen zu können.

    "Furchtbare Juristen", kann ich da zu einem Teil der Juristenschaft nur sagen. Würde morgen die Todesstrafe wieder eingeführt, fänden übermorgen die ersten Hinrichtungen statt.

    Hier ist z. B. einer, der das Berliner Urteil gut fand. Und das ist nicht irgendeiner, es handelt sich sich hier um jemanden der Recht lehrt:

    Professor Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel. Geschäftsführender, Direktor des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität zu Köln und Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafrechtstheorie und Strafrechtsvergleichung.

    So wie der polemisiert und argumentiert könnte ich das nachvollziehen, wenn es von einem LKW-Faher käme dessen Kind totgefahren wurde, aber von einem Professor Dr. Dr. honoris causa?

    Beispiele seiner Argumente:

    > Wer russisch Roulette spielt und schon von der zweiten der sechs im Lauf befindlichen Kugeln getroffen wird, kann nicht sagen, er habe das Risiko nicht gekannt und dieses nicht hingenommen.

    > So kann man nicht mit einer Schrotflinte in eine Menschenmenge schießen und gleichzeitig behaupten, man habe darauf vertraut, dass sämtliche Schrotkugeln vorbeifliegen.

    > Man könnte etwa fragen, weshalb die Selbstüberschätzung den Tätern rechtlich zum Vorteil gereichen soll - kein Vorsatz -, während das Opfer die Folgen der Selbstüberschätzung in voller Härte zu spüren bekommen hat. Man könnte weiter fragen, wie es derart selbstüberschätzte Menschen, die selbst eine so hohe Gefahr nicht gesehen haben sollen, eigentlich geschafft haben, einigermaßen unbeschadet 25 beziehungsweise 28 Jahre alt zu werden. Rechtlich relevant ist das nicht.

    ....

    Er schreibt selbst: "Rechtlich relevant ist es nicht", wobei sich mir dann die Frage stellt warum er das dann überhaupt vorbringt Da bleibt ja dann nur noch Meinungsmache..

    https://beispiel.rocks/www.lto.de/rec…stgb-kommentar/

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  • Wenn Journalisten über komplizierte rechtliche Themen schreiben kommt meistens nur Mist dabei raus. Und manchmal frage ich mich: Wo habense vorher gelesen und dann einfach umformuliert?

    Hier mal ne Übersicht, was verschiendene Publikationen so meinen.

    https://beispiel.rocks/www.stern.de/a…nd-7884054.html

    Da ist nicht ein Kommentar, bei dem ich sagen würde: "Ok. Sachverhalt wirklich verstanden".

    Den grössten Scheiss schreibt die Neue Osnabrücker Zeitung:

    >> Der Bundesgerichtshof hat das deutschlandweit erste Mordurteil gegen Raser aufgehoben. Damit haben es die Richter zwar verpasst, Geschichte zu schreiben und ein deutliches Signal an alle Raser zu senden. Juristisch gesehen, war es aber die einzig mögliche Entscheidung.

    Der Bundesgerichtshof ist nicht dazu da Geschichte zu schreiben, sondern dazu da darüber zu wachen, dass mir, Euch, jedem Gerechtigkeit widerfährt, basierend auf geltenden Gesetzen. Hier wird wider besseres Wissen begrittelt, dass der BGH ein falsches Urteil nicht hat durchgehen lassen, um "Geschichte" zu schreiben, wie der Zusatz "Juristisch gesehen, war es aber die einzig mögliche Entscheidung" zeigt.

    ......

    Das einzige Presseorgan welches einen vernünftigen Vorschlag macht ist das Straubinger Tagblatt, welches schreibt:

    Wer sich an der Raserei beteiligt, muss konsequent aus dem Verkehr gezogen werden. Ihm sollte dauerhaft der Führerschein entzogen, das Auto beschlagnahmt werden.

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  • Na [USER="74"]cura[/USER] auch ich verstehe deinen Standpunkt. Besonders hat mir das gefallen von dir:

    Zitat


    In einem Rechtsstaat sollte jeder halbwegs darauf vertrauen können, dass er nicht verbraten wird, wenn er an die falschen Richter gerät.

    Das finde ich wirklich auch sehr wichtig. Auch sollten dann gut abgewägt werden.

    In dem Fall allerdings.. Also die haben ja Lebenslang keinen Führerschein mehr, oder fechten die das auch an?
    Dann vom Strafmass: Ich bin kein Jurist, aber ich würde mir eine heftige Strafe schon wünschen.

    Wie andere schon geschrieben haben, haben die Raser das billigend in Kauf genommen , das deckt sich auch mit meiner Meinung. Denn .. es geht nicht darum das jmd gestorben ist, was schon schlimm genug ist. Nee: Rote Ampel und dann mit waswievielen Sachen unterwegs NUR um zu GEWINNEN - für den KICK.

    Ich versuche das wirklich zu verstehen Cura, ich finde das sogar gut das wir drüber diskutieren. Es ist natürlich nicht unsere Sache ( zum Glück ! ) drüber zu entscheiden was angemessen ist.

    Es ist eine sehr schwierige Frage und finde deinen Einwand auch sehr passend.

    Hmm, Abschreckungseffekt durch ein erstes "hartes" Urteil gibt es ja hoffentlich. Was natürlich jetzt wech is. Es reicht aber nicht nur den Führerschein abzugeben, weil man eben mal jmd Totgefahren hat für den KICK. Nee da bin ich selber auch etwas emotionaler. Deswegen gibt es aber auch sowas, die Richter sollten immer Emotionen ausblenden.

    zB wenn dem Richter einer unsymphatisch ist, sollte er nie das Recht haben jmd darauf zu beUrteilen. Nech? Deswegen gibt es sicherlich auch die Instanzen. Finde ich auch gut.

    Übrigens auch gut das es keine Todestrafe gibt in Deutschland. Die Amis sind da sehr Rückständig und ich weiss auch nicht was die da erwartet hätte...

    wenn etwas möglich erscheint mach ich das, wenn das nicht klappt gehts ans unmögliche und ansonsten das undenkbare.

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  • Mir ist da so ein Gedanke aufgekommen.

    Es gibt ja auf den Strassen noch mehr Raser, als die, die sich bewusst Machospielen hingeben, z. B. die Polizei und die, welche von Ihnen verfolgt werden.

    Ich frage mich, wie das zukünftig zu beurtellen wäre, wenn da einer versucht vor der Polizei zu flüchten und dann mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall baut, vielleicht sogar Menschen zu Tode kommen. Und ich frage mich, wie das wäre, wenn die Polizei, ebenfalls mit überhöhter Geschwindigkeit, hinter dem herjagt und die dann einen Unfall bauen.

    Und was ist mit denen, die sich kein Rennen mit einem anderen oder mit anderen liefern und sich einfach nur dem Geschwindigkeitsrausch hingeben?

    Einer, wie z. B. mein Sohn. Der hatte gerade mal vier Wochen den Führerschein und lamentierte dann bei mir, dass der BMW seiner Mutter Probleme hätte über die 200 zu kommen. Einge Wochen passierte was passieren musste, Mama hatte ihm weiter ihren Wagen zur Verfügung gestellt, obwohl ich ihr abgeraten hatte. Auf der Autobahn flog er aus einer Rechtskurve, klar, er war viel zu schnell und unangepasst unterwegs, überschlug sich, flog über die Leitplanke und rutschte auf der Gegenfahrbahn aus.

    Was, wenn ihm da ein Unbeteiiigter in die Quere gekommen wäre?

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