Ich finde diese Beurteilung des BGH unter aller Sau. Die sollten der Polizei mal verbieten in Städten wie die Geisteskranken hinter jedem herzuballern, von dem sie annehmen, dass er sich irgendwas entziehen will. Es ist besser jemanden entkommen zu lassen, als mit wilden Verfolgungsjagden das Leben Unbeteiligter zu gefährden.
Und letztendlich ist es ja auch so, dass die Polizei selbst oft genug bei Verfolgungsjagden Unfälle verursacht und damit selbst das Leben Unbeteiligter gefährdet.
Wenn ein Verfolgter in den Gegenverkehr fährt, warum tut die Polizei das dann auch?
Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle _______________________________________________________________________________________ Nr. 026/2019 vom 01.03.2019 Verurteilung des Angeklagten im sogenannten Hamburger Raser-Fall rechtskräftig Beschluss vom 16. Januar 2019 – 4 StR 345/18
Das Landgericht Hamburg hat den zur Tatzeit 24-jährigen Angeklagten unter anderem wegen Diebstahls sowie wegen Mordes in Tateinheit mit zweifachem versuchten Mord und mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Der alkoholisierte Angeklagte, der sich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befand, war in den frühen Morgenstunden des 4. Mai 2017 mit einem von ihm kurze Zeit zuvor gestohlenen Taxi-Fahrzeug in der Hamburger Innenstadt im Übergangsbereich der Straße An der Alster in die Straße Ferdinandstor auf der Flucht vor der ihn verfolgenden Polizei bewusst auf die dreispurige Gegenfahrbahn gefahren. Den Streckenabschnitt der leicht kurvig verlaufenden und baulich von der übrigen Fahrbahn abgetrennten Gegenfahrbahn befuhr er mit hoher Geschwindigkeit von bis zu 155 km/h. Aufgrund von Kollisionen mit dem Kantstein der Fahrbahn und einer Verkehrsinsel verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und stieß nach Überqueren einer Kreuzung am Einmündungsbereich des Ballindamms mit einer Geschwindigkeit von mindestens 130 km/h frontal mit einem ihm mit ca. 20 km/h entgegenkommenden Taxi zusammen. Einer der Insassen dieses Taxis verstarb noch an der Unfallstelle, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt.
Das Landgericht hat mit Blick auf die während der Verfolgungsfahrt vom Angeklagten bewusst immer weiter gesteigerten Gefahren bedingten Tötungsvorsatz angenommen, weil ihm jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Überwechselns auf die Gegenfahrbahn das Leben anderer und auch das eigene Leben gleichgültig waren.
Der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Vorinstanz: LG Hamburg – Urteil vom 19. Februar 2018 – 621 Ks 12/17 Karlsruhe, den 1. März 2019
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Wenn es dafür lebenslänglich gibt, was soll es dann in Zukunft für einen geplanten, brutalen Mord geben? Soll die Todesstrafe wieder eingeführt werden?