Son Scheiss hab ich von Handwerksbuden schon öfter gehört -kommst her, deckst mein Dach bekommste 10k cash.
Jammerfred - Wenn wieder mal alles in die Hosen ging...
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catcat -
11. April 2012 um 21:01 -
Geschlossen
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jo scheiß handwerksbuden, die denken die können alles. Hab schon eine strategie wie ich den an den Arsch fasse. sorry die ausdrücke aber bin auf 180.
Was mich aufregt ist das das AG in Jena ist und ich immer hinundherfahren muss. Jedesmal 100 km zusammen. Und die schreibarbeit und recherche, man will ja keinen fehler machen. Klagen formulieren, begründen etc. NERV -
Rechtschutz hast Du, oder Gewerkschaft?
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Ne da fällt leider meine rechtsschutz nicht rein, hatte ich nicht mit abgeschlossen.
Die erste instanz ist kostenlos, besser wenn man da ohne Anwalt auftaucht und die gegenseite ein in grund und boden reden will da weiss der Richter gleich wohin die reise geht. Hab ich schon einmal durch. (hab eine gute Beraterin) Sollte anders entschieden werden gehts weiter. (glaub ich aber nicht)
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Zitat von wabse;25370
Die erste instanz ist kostenlos,
Das ist mir neu, ich kenn es so die Kosten des Arbeitsrechtsstreites werden generell in der 1. Instanz geteilt, oder besser jeder trägt seine Kosten, egal ob Du im Recht bist. Aber da bin ich scheinbar nicht auf dem Laufenden, muss mir ne Rechtsschutzschulung gönnen. -
Auskunft von der Rechtspflegerin
klage formulieren, (die sind verpflichtet zu helfen) beim AG einreichen kommt es zum Prozes kostet es Gerichtskosten, in meinen fall so 73 € und mit Anwalt ca. 600 € nach RVGso meine ich das
ps. bei einen vergleich gar nichts ohne anwalt
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1. Instanz Arbeitsgericht: Jeder trägt seine eignen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten derjenige der unterliegt. Bei einem Vergleich fallen keine Gerichtskosten an.
Zurückbehaltungsrecht = Arbeitsverweigerung
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Aha, Also heisst das: Wenn jemand keinen Lohn für seine Arbeit erhält und dann nicht trotzdem demütig weiterarbeitet, dann ist das Arbeitsverweigerung?
Sind wir denn plötzlich im 19. Jahrhundert gelandet und wird der dann auch ausgepeitscht oder was?
Ich, als Arbeitgeber, scheine da ja einiges verpasst zu haben, verdammt noch mal!
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Mach Dir da mal keine falschen Hoffnungen, d. h., dass er dann die Arbeit verweigern kann, bis er sein Geld hat.
"Arbeitsverweigerung" muss ja nicht immer automatisch negativ belegt sein.
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Also für mich klingt das total und absolut negativ.
So in Richtung Schafott oder so... -
der experte cura :up:
naja catcat wenn ich nach 4 Wochen keinen Lohn erhalte mahne ich mein Brötchengeber an mir den zu bezahlen. Sollte dann immernochnichts auf dem Konto sein mach ich von dem Recht gebrauch. (und sonne mich auf dem Balkon oder bastel an meinen Webseiten) Bin ja kein unmensch und rufe ihn jede Woche an das ich noch lebe und gern wieder Arbeiten würde. Aber ohne Geld bleibt nun mal der Kühlschrank leer, und ohne Essen raubt es mir jede Kraft in meine Arbeitsklamotten zu schlüpfen. Und das beste daran ist ich bin noch angestellt bei ihm und trotz sonniger Tage zuhaus muss er mich weiterbezahlen. (vorrausgesetzt er hat noch etwas und ist nicht pleite) Aber da kann man sich ja auskünfte einholen ob er finanziell flüssig ist. (kann ich zwar nicht) Du kennst dich da besser aus wie ich.
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Das ist natürlich schon krass...
Ich habe da leider keinerlei Erfahrung darin, wie das "auf der anderen Seite" aussieht. Ich bin ja nur Kapitalist und so...Anzeige bei der Polizei? Handelskammer? IHK?
Das sind so auf Anhieb die Möglichkeiten, die mir als ehem. Arbeitnehmer einfallen. -
Zitat
Aber da kann man sich ja auskünfte einholen ob er finanziell flüssig ist. (kann ich zwar nicht) Du kennst dich da besser aus wie ich.
denke da biste fit - creditreform und co.Könnte man klar auf die Spitze treiben wenn man das will.
anzeige wegen Betrug, Unterschlagung
klage gegen kündigung, gehalt, überstunden und das alles einzelklagen
info an IHK, Innung, Gewerbeaufsichtsamt, Finanzamt, Arbeitsamt, noch schlimmer wenn öffentliche fördergelder gezahlt wurden
da hat der jenige erst mal zu tun.... ich wüsste noch was aber das will und darf ich hier nicht schreiben -
Ja ich wüßte da auch nochne Menge... aber meine litauischen Leute wollen erstmal 120 EUR für ein Flugticket nach DE *hust
Aber dann wird da fein säuberlich alles eingetrieben^^ Und noch mehr. -
so ungefähr denke ich auch wenn alle stricke reißen -
Hab mal was rausgesucht, was sich mit dem Thema verständlich zu befassen scheint, habs nur kurz angelesen:
*** Link veraltet ***
Was hatter denn als Kündigungsgrund angegeben? Ist die Arbeitsverweigerung gerechtfertigt, ist das kein Kündigungsgrund. Bei einem anderen dürfte erkennbar sein, dasser vorgeschoben ist.
Warum nicht also grad noch ne Kündigungsschutzklage hinterher? Vielleicht guckt am Ende noch ne Abfindung raus. Kannst Dich auch zusätzlich noch arbeitslos melden, obwohl Du ja eigentlich noch in einem Arbeitsverhältnis stehst.
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Nicht "kann sich zusätzlich" noch arbeitslos melden. MUSS sich umgehend zusätzlich arbeitslos melden, weil sonst Sperre. Die haben da was geändert und zwar derart, dass er sich direkt mit Kenntnisnahme, egal ob gerechtfertigt oder nicht, vorsorglich dem Arbeitsmarkt per Termin wieder zur Verfügung stellen muss und gibt da auch nur 'ne verdammt kurze Frist. Details hab ich keine, ist nicht meine Baustelle. Goldiges Planziel: Verhindern, dass jemand überhaupt erst arbeitslos wird. Gewährleisten, dass er im günstigsten Fall direkt einen Anschlussjob hat.
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Muss auch nicht gleich alles auf Konfrontation aufgebaut werden, kann aber. Ich würde bei der Krankenkasse fragen ob Rückstände bei den Sozialabgaben sind, denn die machen gleich Druck, bis hin zum Insolvenzantrag und zum Arbeitsamt gehen, die Formulierung der Zeitspanne lautet glaube ich "unverzüglich". Versicherungstechnisch bedeutet unverzüglich, zum nächsten zumutbaren Termin, dürfte hier nicht anders sein.
Was ich das erste mal in diesem Zusammenhang gehört habe, ist "Zurückbehaltungsrecht der Arbeitskraft". Ein Bekannter hatte mal ein Firmenwagen mit teuren Meßgeräten "zurückbehalten", gab ein Haufen Theater, was bei rauskam weiß ich nicht mehr wirklich. -
Alter... was fürn morgen^^
Da klebt mir ne Kriminaloberkommissarin aus DE an der Backe, weil ich angezeigt wurde in DE. Ne Kundin hat im Februar nen Schal - der individuell für Sie angefertigt wurde - zurückgeschickt hat und auf Ihre Kohle wartet.
Jetzt kann ich den ganzen Vorgang dokumentieren und an die Frau Polizistin schicken. Und erklären, wieso und warum. Und da ich ja weiß, das alle Kriminaloberkommissarinnen so gute Kaufleute sind und sich mit dem Onlinehandelsrecht bestens auskennen, möchte ich jetzt schon kotzen.
Und alles wg. gigantischen 31.40 EUR. Super. Aber Hauptsache, der Polizeiapparat und Old catcat haben was zu tun.Dann kamen noch 2 Anrufe aus China. Die wollten erst Seide kaufen (HÄ?) und dann wollten sie mir plötzlich irgendwelche Aktien aufdrücken. Klick.
Ausserdem nieselt es und ist schwül.
Mein Leben ist Scheisse. -
Meinste nicht, es könnte hilfreich sein, wenn ein Musterschal zu Demozwecken an die Komissarin geht?

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