Hat das schon mal einer gelesen?
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Keine Haftung durch fremde RSS-Inhalte
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Hört sich doch erstmal völlig normal an, folgt den gängigen Urteilen zum usergenerierten Content. Wobei es da auch Gegenteiliges gibt, siehe z. B. chefkoch vs. marion. Da wird das ganze davon abhängig gemacht, ob der Content für den Besucher ganz offensichtlich "externer Herkunft" / usergeneriert ist oder ob der User den Eindruck gewinnt, die Inhalte wären vom Portal selber zur Verfügung gestellt. Gerade bei den ganzen zusammengeklauten MfAs könnte ich mir gut vorstellen, dass letztere Variante treffender wäre.
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Wie ist das dann eigentlich bei shops, die ihre Inhalte per Feed/RSS/ATOM einstellen?
Auch wenn in den AGB dann eine Ausschlußklausel steht, daß für fremde Inhalte keine Haftung übernommen wird, ist doch für Otto-Normalo nicht erkennbar, das der Inhalt "fremd" war.
Ich denke da an grosse Produktportale... oder google shopping... ladenzeile.de... dawanda. de... etc.Die sind doch eigentlich haftbar, weil sie ihren Usern ganz gezielt die Möglichkeit des Uploads per CSV/RSS geben?
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In den Fällen müsste eigentlich die Variante 2 greifen, wie bei Chefkoch. Ich meine, es war mal wieder "Hamburg".
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Jo, ist richtig. Geht in die gewohnte Richtung und war auch Hamburg. Auch haben wir hier das von mir in einem dem anderen Fred angesprochene "kleine Verfahren", bei dem lediglich um die Kosten gestritten wird, der Sachverhalt aber genau wie beim "grossen Verfahren" mit grossem Streitwert nochmal explizit einer rechtlichen Wertung unterzogen wird.
Das mit den Inhalten zueigen machen ist hier ausnahmsweise mal als verständlich beschrieben:
*** Link veraltet ***
Naja, Heise hat ja diesbezüglich mittlerweile genug Prozesserfahrung.
Wobei ich mich eigentlich schon immer darüber wundere, wieso die Gerichte und hier auch der BGH die Argumentation: "Da kommt soviel rein, dass kann ich alles gar nicht kontrollieren" als Argument durchgehen lassen. Darauf könnte man nämlich antworten: Dann musste halt irgendwie dafür sorgen, dass Du es kannst oder das Ganze so beschränken, dass Du den Überblick behalten und kontrollieren kannst. Aber möglicherweise wird sich die Rechtsprechung da auch noch ändern.
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Zitat von cura;21654
Aber möglicherweise wird sich die Rechtsprechung da auch noch ändern.
Da erwarte ich in vergleichbaren Zusammenhängen auch, dass man nachweisen können muss, wer die Inhalte eingestellt hat.
Nicht bei Foren, aber bei den ganzen "Informationsportalen", denn wenn man sich Inhalte aus kommerziellen Gründen zu eigen macht, sollte schon ein Nachweis vorhanden sein, woher die Inhalte stammen. -
Zitat von guppy;21661
Da erwarte ich in vergleichbaren Zusammenhängen auch, dass man nachweisen können muss, wer die Inhalte eingestellt hat.
Nicht bei Foren, aber bei den ganzen "Informationsportalen", denn wenn man sich Inhalte aus kommerziellen Gründen zu eigen macht, sollte schon ein Nachweis vorhanden sein, woher die Inhalte stammen.
Jeppa, gedacht hab ich das auch schon. Aktuelles Beispiel, da verkauft ein Portal mein Foto minimal modifiziert (was "drangeklebt"). Argument wie oben + Userdaten keine vorhanden + Verkäufe angeblich keine getätigt = kein Schaden entstanden.