Wurde mal so vom Bundestag beschlossen. Ein neues Meldegesetz
Mit der Neuregelung können kommerzielle Adresshändler, Inkassofirmen oder die Werbewirtschaft künftig Daten erwerben, die der Staat aufnimmt. Der Bundesrat möchte das blockieren
Hab ich gar net mitbekommen, hab allerdings auch keinen Fernseher.
Habt ihr das mitbekommen dsa es ein neues Meldegesetz geben soll
Paragraph 44 des neuen Bundesmeldegsetzes:
§ 44 Einfache Melderegisterauskunft
(1) Wenn eine Person zu einer anderen Person oder wenn eine andere als die in § 34 Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Stelle Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nur Aus- kunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilen (einfache Melderegisterauskunft):
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad und
4. derzeitige Anschriften sowie,
5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Sofern die Daten für einen gewerblichen Zweck verwendet werden, ist dieser anzugeben.
(2) Absatz 1 gilt auch, wenn Auskunft über Daten einer Vielzahl von Personen verlangt wird.
(3) Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn
1. die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Anga- ben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und
2. die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
a) der Werbung oder
b) des Adresshandels,
es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt
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