Google Panda 3.9 ist da ...

  • Naja, ein Anspruch auf Austragung besteht aber auch nicht. Über einen Auftrag in dem ein Preis vereinbart wird, wäre das legitim.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Also ich würd keinen einzigen entfernen. Was diese Deppen dabei wahrscheinlich in ihr Denken miteinbeziehen ist, dass sich mit jedem Entfernen auch der Entferner verdächtig machen könnte.

    Ich würde jedem ne Standardmail zurückschicken: Danke für Ihre Mail. Wir sind z. Zt. mit Bitten um Entfernen von Links derart ausgelastet, dass es bis März 2013 dauern kann, bis wir Ihrem Wunsch nachkommen können. Von weiteren Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Zitat

    Ich würde jedem ne Standardmail zurückschicken: Danke für Ihre Mail. Wir sind z. Zt. mit Bitten um Entfernen von Links derart ausgelastet, dass es bis März 2013 dauern kann, bis wir Ihrem Wunsch nachkommen können. Von weiteren Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.


    :up: Übernehme ich wortwörtlich, muss ich es als Zitat kennzeichnen?

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • So gross ist die Schöpfungshöhe nicht Guppy.

    >> Was diese Deppen dabei wahrscheinlich in ihr Denken miteinbeziehen ist,

    Da fehlt ein NICHT drin.

    Es sollte heissen: >> Was diese Deppen dabei wahrscheinlich in ihr Denken nicht miteinbeziehen ist,

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Zitat von Synonym;28201

    Ha, Du bist der erste der mir da zustimmt / zustimmen würde. Eben wegen den nicht vorhandenen Bedingungen. Im anderen Teich sind alle vehement der Meinung, dass das in Ordnung wäre, denn es wäre ja eine "Dienstleistung".


    Ich sehe beim kostenpflichtig entfernen auch kein Problem, solange man den Link nicht entfernt und danach eine Rechnung schreibt. einfach vorher darauf hinweisen, dass die entfernung nur kostenlos möglich ist. Abgabe eines Angebots...

    Und um noch mal auf die nicht vorhandenen Bedingungen einzugehen: wenn keine Bedingungen da sind, die sich auf eine Entfernung beziehen, dann ist nicht automatisch davon auszugehen, dass die entfernung auch kostenlos ist.

    Ist wie mit den AGB - besser keine, als falsche.

  • eigentlich war das ja auch mehr Spass - wenn jemand seinen Link entfernt haben möchte hat er in der Regel meinen schon vorher entfernt. Also Auge um Zahn und Link für sonstwas.

  • Zitat von Schnipsel;28233

    eigentlich war das ja auch mehr Spass - wenn jemand seinen Link entfernt haben möchte hat er in der Regel meinen schon vorher entfernt. Also Auge um Zahn und Link für sonstwas.


    Ja, bei gegenseitigen Links ist das ja klar. Aber Synonym gings da wohl um Webkataloge, Verzeichnisse und Konsorten, wo man sich einträgt, ohne Zugang auf den Eintrag zu haben.

  • >> Auf welches Rechtsgrundlage ist das kostenpflichtig?

    Wenn ich z. B. einen Webkatalog betreibe mache ich jedem das Angebot: Du kannst Dich in meinem Webkatalog eintragen, zu diesen und diesen Bedingungen. Dann gelten die Bedingungen des Angebots. Gibt es keine Bedingungen, gibts halt keine Bedingungen. So, jeder der sich bei mir einträgt, hat mein Angebot angenommen und damit ist ein Vertrag zustande gekommen.

    Wenn auch nichts dazu vereinbart wurde, wie das mit einem einmal eingetragenen Link austragsmässig zu handhaben ist, gibt es dazu keine vertragliche Vereinbarung, es gilt der einmal geschlossene Vertrag, d. h., auch kein Recht auf Austragung.

    Wenn jemand etwas verlangt, worauf er keinen Rechtsanspruch hat, kann ihm gesagt werden: Machen wir, wir schlagen Ihnen für diese Dienstleistung einen Einmalbetrag von xxx Euro vor. Das Angebot kann dann angenommen oder abgelehnt werden.

    Ich denke auch nicht, dass sich bei G irgendjemand dafür interessiert, wenn einer sagt: Ich hab mich mal dort oder da eingetragen, mittlerweile denke ich, dass das für mich ein schlechter Link ist, ich habe die Entfernung verlangt, die haben aber nichts gemacht und sogar noch Geld verlangt. G mag gekaufte Links nicht, Links die nicht sofort und kostenfrei entfernt werden, verstossen meines Wissens nicht gegen die Richtlinie Gs. Wer sich so an G wendet, gibt damit ja auch zu, dass er den Link nicht gesetzt hat, weil er über diesen Link Besucher erhoffte, sondern, dass der Zweck lediglich "Linkanhäufung" war.

    In anderen Teich wird i. M. viel Unsinn geredet, trotzdem kann es auch mal vorkommen, dass einer zufällig Recht hat, ohne jedoch zu wissen, warum er eigentlich Recht hat.

    Is ähnlich wie mit einer Schenkung. Was die meisten nicht wissen ist, dass auch bei einer Schenkung ein Vertrag zustandekommt, weil eine Schenkung angenommen werden muss. Auch hier haben wir: Angebot und Annahme des Angebots. Eine Schenkung kann z. B. auch von Bedingungen abhänigig gemacht werden.

    ...............

    >> wenn jemand seinen Link entfernt haben möchte hat er in der Regel meinen schon vorher entfernt. Also Auge um Zahn und Link für sonstwas.

    Naja, im Moment ist es wohl eher "Zahn um Zahn", wenn Du nicht sofort entfernst und ihn noch ne Zeitlang zittern lässt. Wirft ja auch kein gutes Licht auf Deine eigne Site, wennde i. M. übertrieben Links entfernst, damit sagste ja G indirekt: Meine Site ist Scheisse.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Cura
    Das würde aber bedeuten, dass man einen Link zu sich nicht los werden kann, ohne dafür eventuell zahlen zu müssen. Genau hier gibt es aber schon 2 Fälle, wo das Gericht ganz anders entschieden hat. In beiden Fällen war zwar prinzipiell erlaubt, andere Seiten zu verlinken, aber es musste eben auch dem Wunsch auf Löschung nachgekommen werden.

    Zum anderen gibt es ja auch Seiten, die man eventuell nicht verlinkt haben möchte. Seiten, die vorher vielleicht einem anderen gehörten, AV-Einträge, die von Anderen (Agenturen) gemacht wurden etc. Also ist der Link ja noch nicht mal vom Seiteninhaber dort eingestellt worden. AVs, de den Besitzer gewechselt haben etc...

    P.S. Einen Fall gab es auch mal in RV. Da hatte einer ein PR-Portal und das war an diverse Submitter angeschlossen. So kamen dann zig Domänen bei dem rein. Und eine Löschung sollte 7,50 Eur kosten. Kosten, die vorher nicht da standen und für etwas, das man nicht selbst gemacht hat.

    Das kann ja wohl nicht Sinn der Sache sein !? Wenn dem so ist (was ich persönlich nicht glaube), dann hat man ganz schnell eine neue Einnahmequelle. Und, was mir dem auch widersprechen würde. Es gibt genug Presseportale, die im Grund ja auch nichts anderes als AVs sind, bei denen aber bei der Eintragung klar geregelt ist, dass eine Änderung / Löschung xx,- Eur kostet.

    Bei den AVs kommt ja eigentlich dazu, dass bei 99% eine Änderung über das Backend nicht mehr möglich ist. Dies selbst aber bei der Anmeldung gar nicht offengelegt wird. Da steht also auch nicht drinnen, "Trag Dich ein, aber für immer und ewig".

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • >> Bei den AVs kommt ja eigentlich dazu, dass bei 99% eine Änderung über das Backend nicht mehr möglich ist. Dies selbst aber bei der Anmeldung gar nicht offengelegt wird.

    Das muss ja auch nicht offengelegt werden. Wenn ich mich in ein AV eintragen will, muss ich mich halt schlau machen, ob der Vertrag den ich mit dem Betreiber eingehe diese Möglichkeit beinhaltet. Isse nicht drin, muss ich es halt lassen oder mit den Konsequenzen leben.

    Syno, mein Vortrag bezog sich auf Konstellationen in denen eine vertragliche Konstellation zustande kam. Wenn ich einen Link auf Dich setze, kommt mit Dir kein Vertrag zustande. Höchstens konkludent, wenn Du den Link bemerkt und geduldet hast. Das kann aber so gut wie nie bewiesen werden. Das mit dem einseitig gesetzten Link ist wie die Konstellation mit dem Geschenk, es bedarf der Annahme, damit ein Vertrag zustandekommt. Wenn ich also freiwillig einen Link auf Deine Site setze und keine Gegenleistung erhalte ist das wie bei einem Geschenk, Du kannst sagen, ich nehme das Geschenk nicht an, dann muss der Schenker sein Geschenk halt zurücknehmen. Klar, ist natürlich beiner Flasche Wodka ein einfacherer zu beurteilender rechtlicher Sachverhalt als bei einem Link.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Man könnte ja einen Vertrag "erschaffen", indem man seine AGB entsprechend anpasst. "Es kommt ein Vertrag zustande zwischen Ihnen, als Eintragenden, und mir als Betreiber bla bla"
    Den Eintrag lässt man natürlich weiterhin kostenlos, indem man halt schreibt: Normalerweise kostet der Eintrag EUR xx, aber da sie grade heute, am (Datum automatisch einfügen) da sind, kostet es sie nichts. Tragen sie sich also kostenlos ein blafasel.

    Und in den AGB dann ne Klausel einfügen: Einträge löschen kostet xx EUR.

    Und die AGB lässt man sich natürlich per Häkchen bestätigen und schickt die auch in der Bestätigungsemail mit.

    Dann hat man einen Vertrag^^

    Das geht natürlich nicht rückwirkend.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Wenn zwei eine Vereinbarung treffen, egal wie die jetzt aussieht, hab man immer einen Vertrag und für den gilt inhaltlich immer nur, was das Angebot umfasste. Die nicht geregelten Sachverhalte unterliegen dann den entsprechenden gesetzlichen Normen.

    Nachtrag: Und wenn man die gesetzlichen Normen kennt, ist es manchmal besser etwas NICHT in einen Vertrag oder die AGB hineinzuschreiben.

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • So, und nun hab ich schon mehrere, die mir eine Rechnung schreiben wollen. Der von heute ist der Hammer.... 50,- EUR pro Artikel für den enormen Aufwand.

    Dass ich nicht lache...

    Zitat

    bei xxx war es, aufgrund der AGB´s, schon immer ausgeschlossen, Änderungen oder Löschungen an aufgenommenen Artikeln vorzunehmen


    AGB, die es damals nicht gab und heute auch nicht. Es gibt nur Bedingungen, die bestätigt werden müssen und in den steht davon nichts. Und selbst jetzt, wo dieser Hinweis plötzlich zu finden ist steht der irgendwo, aber nicht bei den bestätigten Bedingungen. Solche Typen hab ich echt gefressen.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Zu der Thematik gab es doch auch mal ein Urteil, solange ein Link nicht verleumderisch ist oder gegen die guten Sitten verstößt, kann ich verlinken wen und was ich will, das ist der Sinn des Internets. Wenn ich den Link setze, weil ich mir eine Linkdatenbank über Begonienseiten anlege und verlinke die Seite eines Webmasters über Begonien, dann darf er freundlich anfragen ob ich den Link runternehme, aber verpflichtet bin ich nicht, ich sehe da auch keinerlei Vertragsverhältnis.
    Das Vertragsverhältnis käme zustande, wenn er sich bei mir einträgt.

    Mit mir sind auch einige böse, denn vor allem Agenturen, die vor Jahren 10 min nach Einstellung gedrängelt haben, "wann wird veröffentlicht, bla bla bla" werden jetzt putzig.
    Die konstellation ist folgende, Max Muster hat sich in meine *** Link veraltet *** angemeldet und Artikel eingestellt und Webseite xyz. de verlinkt. Jetzt ruft aber Berta Beispiel an und will die Links weg haben.
    Einen Vertrag habe ich mit Max und ich würde vertragsbrüchig werden, wenn ich die Links löschen würde.
    Ach so und die Seite auf die die Links zeigen, gehört super duper seo .irgendetwas.

    @syno, die die solche übertriebenen Summen haben wollen, würde ich gnadenlos bei google anscheissen oder mal einen freundlichen Hinweis geben, dass man mit lfe oder der scrapebox mal schnell 1000 superlinks auf Ihre Seite setzen kann.

    @all braucht keiner anfragen ich veröffentliche dort nur noch Beiträge im Eigeninteresse.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Zitat

    Zu der Thematik gab es doch auch mal ein Urteil, solange ein Link nicht verleumderisch ist oder gegen die guten Sitten verstößt, kann ich verlinken wen und was ich will, das ist der Sinn des Internets. Wenn ich den Link setze, weil ich mir eine Linkdatenbank über Begonienseiten anlege und verlinke die Seite eines Webmasters über Begonien, dann darf er freundlich anfragen ob ich den Link runternehme, aber verpflichtet bin ich nicht, ich sehe da auch keinerlei Vertragsverhältnis.


    Jep, das steht so irgendwo. Und bei Heise steht genau ein gegenteiliges Urteil, eben dass der Inhaber der verlinkten Seite die Entfernung verlangen kann, auch ohne Grund ;)

    Sorry, ich bin ein gutmütiger Mensch, aber bei sowas wird es mir dann auch zu blöd. Enormer Aufwand... Ich lache mal. 30 Sekunden, mehr ist das nicht. Ich habe nun schon Stunden investiert, um damals den Artikel zu schreiben und nun einen zu erreichen. Jetzt, nach dem 5ten Versuch kam die Antwort (6 Wochen vorbei). Und diese Frechheit... Stand schon immer so da... Von wegen, davon weiß ich nichts und Archive.org auch nicht. Ich hasse es so dreist angelogen zu werden.

    50,- Eur für entgangene Werbeeinnahmen... Ich habe nicht mal der Werbung in meinen Texten zugestimmt... Da ist mehr Werbung drinnen als sonstwas. Nene, schlechte Links setze ich da keine drauf. Die Meldung geht genau so an Google raus wie ich die auch bekommen habe. Und wenn der auf die Rechnung besteht gibt es Post. *binstinksauer*

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Mmmh, syno - ich bin da (wie weiter oben schon mal geschrieben) trotzdem der Meinung, das es eben bei einem gewollten Eintrag in ein Verzeichnis etc. kein Problem darstellen sollte, eine Rechnung für die Entfernung zu verlangen, sofern dort nirgends etwas von "kostenloser Entfernung" stand oder steht. Das etwas nicht in irgendwelchen AGB steht, heißt noch lange nicht, daß es nicht rechtens wäre.
    So hab ich es mal gelernt: Wenns keine AGB gibt, gilt das anwendbare Recht.
    Und im anwendbaren Recht, ist es (vermutlich) nicht verboten, für eine Dienstleistung Geld zu verlangen.

    Bezüglich der Höhe der Rechnung kann man sich dann natürlich streiten, ob die angemessen ist. Kommt dann sicher auch auf den Link an.

    Just my 2 cents...

  • lorem
    Dieser Auffassung möchte ich auch nicht widersprechen, denn rein logisch gesehen würde es Sinn machen.

    Zitat

    Und im anwendbaren Recht, ist es (vermutlich) nicht verboten, für eine Dienstleistung Geld zu verlangen.


    Auch hier stimme ich Dir zu. Nur, nur weil etwas nicht verboten ist, ist es noch lange nicht rechtens. Es ist auch nicht verboten, einen Wellensittich in den Gefrierschrank zu stellen.

    Nur, das beziehe ich eher auf andere Sachen und nicht auf einen Artikel, der mir gehört. Ich hab den Artikel denen ja nicht geschenkt und möchte den jetzt wieder haben. Auch habe ich denen den Artikel auch nicht zur unbefristeten Nutzung überlassen will den jetzt wieder haben. Wenn das aber so sein sollte, dann funktioniert das auch bei allen anderen Sachen. Löschungen von Posts in Foren. Die müssen gemacht werden, wenn der Inhaber es möchte. Könnte dann ja aber auch in Rechnung gestellt werden, oder? Meine Kunden, die nach x Jahren ihre Wohnung nicht mehr präsentieren wollen, denen kann ich die Entfernung dann auch in Rechnung stellen? Der Kunde im Fitnesscenter zahlt 50,- Eur, wenn er austreten möchte, weil da ein Button in der Verwaltung geklickt werden muss? Einen Linktausch stellt man dann also auch in Rechnung, wenn der aufgelöst wird?

    Zudem wird hier mit zweierlei Maß gemessen, denn diese Anbieter behalten sich selbst vor, Artikel ohne Angaben von Gründen zu löschen. Möchte man aber was ändern, dann soll es was kosten.

    Wie gesagt, ich verstehe den Denkansatz, aber dem kann einfach nicht so sein bzw. darf es nicht. Wenn dem so ist, dann kann man alles in Rechnung stellen, weil alles irgendwo eine Dienstleistung ist.

    Wir reden hier von User generierten Content und da war doch mal was....

    Zudem, auch wenn ich mich da vielleicht bei allem irre - das muss dann ein Anwalt entscheiden... Es handelt sich hier um Anmeldungen von mir. Also auch im meinen Zugang und mein Profil. Wenn ich mich nicht irre, dann muss mir die Möglichkeit gegeben werden, dieses Profil samt aller Inhalte zu löschen. Ist eine Löschung der Beiträge nicht möglich, da eventuell andere Teile der Seite betroffen sind, dann müssen diese zumindest anonymisiert werden. Ein Name und ein Link zu einer meiner Seiten ist für mich nicht anonym. Das Profil jedoch selbst muss entfernt werden.

    Zitat

    ich bin da (wie weiter oben schon mal geschrieben) trotzdem der Meinung, das es eben bei einem gewollten Eintrag in ein Verzeichnis etc. kein Problem darstellen sollte, eine Rechnung für die Entfernung zu verlangen


    Wie gesagt, diese Meinung kann ich verstehen, habe aber eine andere. Wenn das aber wirklich so sein sollte, dann würde ich mich wirklich freuen, wenn Posts auf FB ab sofort nicht mehr gelöscht werden können und jeder Versuch / jede Veranlassung mit 25,- EUR berechnet wird. Dann bräuchte sich ja auch keiner beschweren. Nicht mal jetzt, wo es nichts kostet.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Allerdings macht man AGB ja meist grade dann, wenn etwas nicht eindeutig gesetzl. geregelt ist und wenn man etwas zusätzlich zum BGB/HGB/sonstwas vereinbaren möchte (solange es nicht geltenden Gesetzen oder deren Grundgedanken widerspricht).

    Wenn ich also einen Artikel letztes Jahr eingestellt habe, dann ging ich davon aus, das dessen Entfernung auch heute noch kostenlos ist. Hätte ich im letzten Jahr erst die AGB abklicken müssen (Ich bestätige ausdrücklich, das eine zukünftige Entfernung meines Beitrages mit xx EUR berechnet wird...), dann könnte ich mich heute nicht darüber beklagen. Auch wenn die entsprechende Gesetzeslage im letzten Jahr noch gar nicht vorhanden war.
    Oder? Oder nicht? Keine Ahnung.

    Gibts schon was Neues über diesen Themenkomplex von Leuten die sich da reingekniet haben?

    Zitat von cura;28306

    Wenn zwei eine Vereinbarung treffen, egal wie die jetzt aussieht, hab man immer einen Vertrag und für den gilt inhaltlich immer nur, was das Angebot umfasste. Die nicht geregelten Sachverhalte unterliegen dann den entsprechenden gesetzlichen Normen.

    Nachtrag: Und wenn man die gesetzlichen Normen kennt, ist es manchmal besser etwas NICHT in einen Vertrag oder die AGB hineinzuschreiben.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Also ich weiß für meinen Fall bisher nur, dass der eine auf seine Wucherrechnung verzichtet und die Daten freiwillig und kostenfrei entfernt hat. Dem hat wohl meine Mail nicht so ganz gepasst ;)

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(