Darüber soll ja heute der BGH entscheiden.
Und darüber entscheiden inwieweit Eltern für einen 13jäjhrigen haften müssen, der die Sicherungsmassnahmen der Eltern umgeht.
Hab das Ganze nur so halb im Hintergrund mitgekriegt, würde aber mal vermuten, dass der BGH die Haftung der Eltern ausschliesst, wenn die Sicherungsmassnahmen nach dem allgemeinen Verständnis ausreichend waren und somit ein Verstoss gegen die Aufsichtspflicht nicht bejaht werden kann. Ausserdem ist ein 13jähriger nach dem Strafrecht nicht strafmündig.
So, bin jetzt mal gespannt, was die Nachrichten heute abend dazu melden.