BGH heute zur Haftung von Eltern bei Urheberrechtsverletzungen _

  • Darüber soll ja heute der BGH entscheiden.

    Und darüber entscheiden inwieweit Eltern für einen 13jäjhrigen haften müssen, der die Sicherungsmassnahmen der Eltern umgeht.

    Hab das Ganze nur so halb im Hintergrund mitgekriegt, würde aber mal vermuten, dass der BGH die Haftung der Eltern ausschliesst, wenn die Sicherungsmassnahmen nach dem allgemeinen Verständnis ausreichend waren und somit ein Verstoss gegen die Aufsichtspflicht nicht bejaht werden kann. Ausserdem ist ein 13jähriger nach dem Strafrecht nicht strafmündig.

    So, bin jetzt mal gespannt, was die Nachrichten heute abend dazu melden.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Ein interessantes Thema, wobei ich mich frage, wenn sie gegenteilig entscheiden, wie sie dass begründen wollen.
    Man kann ja einen 13-jährigen nicht ständig beaufsichten, wenn man arbeiten geht und das Internet verbieten ist ja auch nicht im Interesse der Jugendlichen.
    Beim BGH kann man immer gespannt sein, was die entscheiden und ist vor Überraschungen nicht sicher.

  • Und nehmen wir mal an, das BGH entscheidet zugunsten des Beklagten.
    Daraus ergäbe sich dann ja, daß ein U14-Jähriger so ziemlich alles straffrei machen darf in bezug auf Urheberrechtsverletzungen, oder?

    Da mußt Du nur 2 Assi-Elternteile haben, die U14-Kinder haben.
    Dann wird den Kleinen eingeschärft: "Wenn die Polizei kommt, sagst Du, das Du die Songs/die Games/die Filme runtergeladen hast, sonst muß Mami ins Gefängnis." :bad:

    Ich erinnere mich noch daran, als ich 13 Jahre alt war und mal Schule geschwänzt habe. Meine Mutter war zu der Zeit arbeiten, Vater war sowieso keiner da.
    Also ging ich in den Wald, machte ein Lagerfeuerchen und schon brannte der Wald. Feuerwehr, Polizei, der ganze Zirkus halt.
    Abends stand die Polizei vor meinem Bett. Und meine Mutter bekam keine Strafe oder den Schaden aufgebrummt. Ich sowieso nicht.

    Wieso sollte das heute plötzlich anders sein?
    Heute würde ich nicht in den Wald zum spielen gehen, sondern mir vielleicht ein paar mp3 aus dem Netz ziehen - egal woher die stammen.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Zitat von catcat;33333


    Ich erinnere mich noch daran, als ich 13 Jahre alt war und mal Schule geschwänzt habe. Meine Mutter war zu der Zeit arbeiten, Vater war sowieso keiner da.
    Also ging ich in den Wald, machte ein Lagerfeuerchen und schon brannte der Wald. Feuerwehr, Polizei, der ganze Zirkus halt.
    Abends stand die Polizei vor meinem Bett. Und meine Mutter bekam keine Strafe oder den Schaden aufgebrummt. Ich sowieso nicht.

    8) Wußte ich`s doch, da ist schon bei einem der ersten Systemupdats was schiefgelaufen :-);).

    Nee aber mal im ernst, die Frage ist, wie die Sicherungsmaßnahmen der Eltern sind. Wobei das Urteil ja auch schon überholt ist, bevor es gesprochen wurde, da diese Downloads ja ´jetzt von jedem halbwegs begabten Kiddy z.T über das Handy abgewickelt werden können.
    Selbst wenn der wlan-Anschluss tagsüber gesperrt wird, kann das Gör über tethering ins Netz.

    Mal als Versicherungsfuzzi gesprochen - Deliktunfähigkeit bei Kindern bis 7 Jahre und im Straßenverkehr bis 10 Jahre - der Geschädigte hat die Arschkarte, wenn keine nachweisliche Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag.
    Vielleicht wird hier eine vergleichbare Grenze gezogen, wobei dabei auch wieder der "große Bruder" zeigen könnte wie es geht.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Sicherungsmaßnahmen der Eltern?

    Nicht jeder Kiddie hat Eltern, die firm im Net unterwegs sind, ne?
    Ich habe z.B. früher oft mit meinem Kumpel bei mir daheim einfach Leute aus dem Telefonbuch angerufen und wir haben die verarscht.
    Bis dann halt mal Mutti draufkam, wieso wir so ne hohe Telefonrechnung hatten.
    Dann hat sie ein Schloß in die Wählscheibe gemacht (damals gabs noch WÄHLSCHEIBEN - so alt bin ich^^).

    Was habe ich gemacht? Ich habe mir mal den Schlüssel geklaut, als sie die Sofakartoffel gemacht hat, hab mit Filzstift die Zacken auf eine Rasierklinge kopiert, die dann mit ner Schere (Muttis guter Nähschere natürlich) ausgeschnitten und fertig war der Nachschlüssel.

    Und dasselbe wird heute auch jeder halbwegs schlaue Kiddie mit PWs und Zugangssperren machen können. Man muß ja nur danach googeln :)
    Man kann doch die Schuld nicht immer nur den Eltern zuschieben, finde ich. Man muß die Kiddies schon in der Schule aufklären und die sollten doch irgendeine Strafe bekommen. Ne Eselsmütze wäre cool

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Weil in dem Fall wohl der Rechner der Eltern benutzt wurde r-ALf. Das Beispiel mit dem Schnapsladen ist also nicht soo ganz übertragbar. Was auch für einige andere hier angeführte Beispiele gilt, denn viele Juristen wird das heutige Urteil doch etwas überrascht haben, immerhin ist die Problematik ja nicht sooo neu und immerhin haben die hohen Gerichte der Republik und deren Juristen das bis heute anders gesehen. Ein weiteres Indiz, dass die juristische Betrachtung soo einfach nicht sein kann ist, dass das erstmal bis zum BGH gehen musste.

    Aber um wirklich etwas Konkretes dazu zu wissen und sagen zu können, muss mal die Urteilsbegründung abgewartet werden.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Wenn ein Kunde ankommt und bemerkt, das er den Artikel nicht so einfach widerrufen kann (weil individuell angefertigt) und dann kommt der Spruch: "Das hat meine 12-jährige Tochter bestellt!", dann nehme ich den Artikel auch nicht wieder zurück^^
    Dann bestehe ich auf den Rechtsweg und sage vorher: "Beweisen Sie das mal."

    Da ging bisher keine/r den Rechtsweg. Die behielten alle meine Ware.
    Was das besagt, kannste Dir ja vorstellen, nech?

    Zum Schnapsladen:

    Mein Junior mit 15 Jahren ging zu Penny und kaufte sich da regelmässig Vodka.
    Bis ich mal in den Laden ging und dem Filialleiter vor den Kunden sagte: "Wenn Du nochmal meinem 15-jährigen Sohn Schnaps verkaufst, dann bist Du fällig und der Laden ist zu, Alter!"
    Der Junior kriegte daraufhin Hausverbot. Ich auch. (Aber ich kaufte da eh nie ein)

    Fazit für mich:
    Man muß die Quelle trockenlegen. Erziehungsmaßnahmen oder sich aufs Gesetz verlassen ist fürn Arsch.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.