Verbraucherschützer haben vor Gericht einen Etappensieg gegen bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Internetriesen Google errungen. Das Landgericht Berlin habe am Dienstag 25 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Konzerns für ungültig erklärt, *** Link veraltet *** der Bundesverband der Verbraucherzentralen (*** Link veraltet ***) in Berlin mit. Die Klauseln seien zu unbestimmt formuliert oder schränkten die Rechte der Verbraucher unzulässig ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 15 O 402/12 LG Berlin).
Google will das Urteil nicht auf sich sitzen lassen und in die nächste Instanz gehen. “Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen", teilte ein Sprecher des Unternehmens mit. "Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind.”
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Quelle:*** Link veraltet ***
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