Redtube > Schwachsinnige Abmahnungen

  • Es wird immer seltsamer. Irgendwie ist diese ganze Aktion auch ein schwaches Bild für die Presse. Hauptsache ne Meldung zum Thema. Journalisten und rechtliche Themen: Das geht fast nie zusammen und zurück bleibt meist ein Leser, der die Meldung zwar glaubt, aber nur noch Bahnhof versteht. Womit er meist das gleiche versteht, wie die Journalisten selbst.

    Die Bild behauptet nun plötzlich ein Sprecher des Gerichts hätte bestätigt.

    Nun kommt aber was ins Gespräch, was bisher überhaupt kein Thema war und auch keines ist.

    Die Raubkopie.

    Zitat Bild:

    >> Redtube wehrte sich vor Gericht gegen die Abmahnungen gegen seine Nutzer – mit Erfolg! Das Landgericht Hamburg erließ Ende vergangener Woche eine Einstweilige Verfügung gegen The Archive. Die Firma dürfe nicht weiter abmahnen, es sei denn, für Nutzer von Redtube sei klar erkennbar gewesen, dass es sich bei einem dort angebotenen Film um eine Raubkopie handelt.

    *** Link veraltet ***

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Na, das mit der Raubkopie verstehe ich persönlich schon. Wenn dem so sein sollte (was nicht sein muss), dann gehen die Abmahner da wohl zwei / drei Wege bzw. eben nicht direkt ans Ziel. Wenn dem so ist, dann geht es ja wohl nicht direkt um den Download. Download alleine ist ja schon die Frage, ob es einer ist oder nicht oder ob es nur ein Stream ist. Egal, wenn man von Download ausgeht, dann kommt ein anderer Punkt zum Tragen - die Privatkopie. Das wäre ja nach unserer Gesetzeslage noch legal. Privatkopien sind ja anscheinend immer legal, wenn, ja wenn nicht klar erkennbar ist, dass der Film vom Grund her schon illegal ist, z.B. illegal hochgeladen wurde.

    Könnten die nicht daraus hinaus wollen, dass man als Nutzer hätte zweifelsfrei erkennen können, dass der Film an sich illegal ist? Wenn dem so ist, dann ist auch die Privatkopie illegal. Bleibt also dann nur noch die Frage, Stream oder Download.

    Hm, oder sehe ich das falsch?

    P.S. Gut, das Thema woher die IPs sind und ob der Film überhaupt gesehen wurde bleibt auch noch.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • >> Hm, oder sehe ich das falsch?

    Jo Syno, das siehste, auf den Fall um den es hier geht, falsch. Verlang aber bitte nicht, dass ich es jetzt erkläre. Dazu reicht meine Energie nicht mehr.

    ...

    Stand jemals an einer Raubkopie "Ich bin eine Raubkopie"?. Siehe dazu die Diskussion im Internen "Weihnachten". Wir sind ja in einem Zivilverfahren. Nie wurde da behauptet, dass möglicherweise Raubkopien angesehen wurden. Es würde aber auch letztendlich nicht wirklich einen Unterschied machen.

    Solange da nicht die Frage von einem höchsten Gericht geklärt ist, ist Streaming eine Urheberrechtsverletzung oder nicht, sind alle Denkansätze rein hypothetisch. Ich meine zu Streaming grundsätzlich "Nein", das ist aber nur meine unwesentliche Meinung, weil ich nunmal kein Richter beim BGH bin, was nicht heissen soll, dass die nun die besseren Juristen sind, sie haben aber nunmal die anerkannte bessere Positiion. An irgendwas muss sich ja orientiert werden, weil ansonsten nur Chaos herrschen würde.

    Gut, kann natürlich sein, dass sich auch in Hamburg Juristen gefunden haben, die meinten dazu was urteilen zu müssen, aber, wenn sie tatsächlich der Argumentation von Redtube gefolgt wären, wären sie bei der Müllabfuhr besser aufgehoben.

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  • Nee, stand nie da, daher ja auch meine Frage ob ich falsch liege bzw. das der mögliche Weg der Abmahner sein könnte.

    Aussage von diversen Anwälten:

    Bei youtube muss man davon ausgehen, dass alle Filme legal sind (auch als Download), weil es der Großteil ist und nicht direkt erkennbar ist, ob es eine Kopie ist oder nicht.

    Bei kino.to musste man davon ausgehen, dass die Filme illegal sind (stand aber auch nicht dort)

    Bei beiden Portalen können aber die gleichen Filme sein. Beim einen ist der Download dann illegal, beim anderen nicht. Finde ich toll, Verwirrung hoch 10.

    So, zu was zählt nun redtube? Von was muss man denn da ausgehen als Nutzer? Legal oder illegal?

    Zitat

    Siehe dazu die Diskussion im Internen "Weihnachten".


    Ok, da war ich noch nicht. Dachte es geht da um Weihnachten und davon habe ich eigentlich schon mehr als genug ;)

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  • >> Von was muss man denn da ausgehen als Nutzer? Legal oder illegal?

    Um auf der sicheren Seite zu sein, geht man besser von illegal aus.

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  • Also so langsam glaub ich wirklich, dass die gesamte Presselandschaft (und nicht nur die) einer Fakemeldung von Redtube auf den Leim gegangen ist.

    Das Unseriöse daran: Fast ausnahmslos alle Medien melden: "Einstweilige Verfügung von Redtube gegen The archive AG", statt, wie es für seriösen Journalismus zunächst angebracht wäre: "Nach einer Pressemeldung von Redtub haben diese....."

    So wird z. B. behauptet, dass mit dieser Begründung eine EV erwirkt wurde:

    >> Das Gericht stuft die Forderungen der Firma The Archive AG als unbegründet ein. Die Nutzer hätten keinen Grund davon auszugehen, dass die von Redtube angebotenen digitalen Inhalte aus illegalen Quellen stammen.

    *** Link veraltet ***

    Ich halte es für nahezu unmöglich, dass ein Gericht, aufgrund einer derartigen Argumentation, eine EV erlassen würde.

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  • Selbst wenn sich das jetzt alles als abgekartetes Spiel, an dem RedTube mitgewirkt hat, entpuppt: Da haben schon zig 10.000 Leute ihre 250 EUR bezahlt. Und die kriegen ihr Geld sicher nicht wieder.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Zu dieser Einstweiligen Verfügung die Redtube angeblich gegen die The archive AG erwirkt haben soll ist bisher nichts, aber wirklich nichts Näheres in der Welt, ausser, dass es diese Pressemeldung von Redtube geben soll. Aber auch die konnte ich bisher nicht im Original finden.

    Dass die geamte Presse das ziemlich unbedacht eine zu eins übernimmt ist ja schon schlimm genug, dass aber auch ein Rechtsportal, welches angeblich auf E-Recht spezialisiert ist und von dem eigentlich erwartet werden kann, dass da auch mal ein Jurist kritisch hinterfragt und prüft, einfach nur nachbrabbelt ist schon mehr als bedenklich und lässt mich doch sehr an der Kompetenz der Betreiber zweifeln.

    www . e-recht24 . de/news/tauschboersen/7772-einstweilige-verfuegung-redtube-abmahnungen-vorlaeufig-gestoppt.html

    ...

    Jetzt hab ich diesen Mist seit Tagen schon wieder, dass ich einen Beitrag schreibe und mit dem Ansenden des Beitrags aus dem Forum fliege, sodass ich mich jedesmal wieder neu anmelden muss.

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  • Bezüglich Pressemitteilung, schau mal da... Ist zwar auch nicht das Original, aber schon mal etwas mehr als unsere deutsche Presse so schreibt:
    *** Link veraltet ***

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  • Danke Syno.

    Ändert aber nichts an meiner Betrachtungsweise. Von "illegalen" Inhalten auf Redtube war zu keiner Zeit in den Abmahnungen die Rede. Wieso sollte Redtube mit dieser Begründung also eine Einstweilige Verfügung kriegen, die den Abmahnern das Versenden weiterer Abmahnungen untersagt? Wäre es behauptet worden, hätte Redtube höchstens das Verbreiten dieser Behauptung angreifen können.

    Ich halte die von Redtube behauptete Einstweilige Verfügung nach wie vor schlicht für frei erfunden. Möglicherweise weil sie so einem Besucherschwund von Deutschland aus entgegenwirken wollen. Klar, ist Scheisse für Redtube, dasse zwischen die Fronten geraten sind und eigentlich juristisch so gut wie keine Möglichkeit haben etwas dagegen zu tun. Zeigt aber auch, dass "man" sich im Internet nie zu sicher sein sollte, dass "man" auch unschuldig nicht in irgendwas reingezogen werden kann.

    Sollte sich irgendwann rausstellen, dass diese Abmahnerei ein grossangelegter Betrug war, könnten sie ja versuchen Schadensersatz zu erhalten. Aber auch da sehe ich wenig Möglichkeiten.

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  • Jo, nun scheint mal nach Wochen jemand auf die Idee gekommen zu sein, zu hinterfragen, ob diese The Archive AG überhaupt die Rechte an den Filmen hat, aufgrund derer sie abmahnen. Alles Spezialisten. Das ist das erste in einem Fall wie diesem, dem Abmahner entgegenzuhalten: "Weiss mir mal bitte nach, dass Du überhaupt berechtigt bist Ansprüche zu stellen".

    Und es scheint so zu sein, als hättense diese Rechte nicht, womit dann die Abmahnungen ohne jede Grundlage und damit hinfällig wären.

    Und noch immer schwirrt diese angeblichen Einstweilige Verfügung von Redtube als gesicherte Erkenntnis durch die Gazetten und auch Anwaltsseiten, obwohl es dafür nach wie vor keinen einzigen Beweis gibt.

    Aber mittlerweile dürftense alle ihr Geschäft gemacht haben, wobei mir diese Schmierenanwälte, welche sich gerne als spezialisierte Abmahnabwehranwälte und Samariter darstellen, eigentlich noch unsympathischer als die Abmahner sind. Alles Blender.

    Da gibt einer an 1500 Abgemahnte vertreten zu haben. Rechnet man mal mit 200 Euro pro Nase hätte der auch grad mal 300 000 auf die Schnelle geschnappt. So meine Zweifel hab ich auch, ob auch nur einer von diesen Gauklern im schwarzen Dress die Logistik hat innerhalb kurzer Zeit 1500 Mandanten halbwegs adäquat zu vertreten. Da wird die Vertretung dann wohl auch aus einem vorformulierten Schreiben und ein paar warmen Worten bestanden haben.

    ...

    Issen alter Anwaltswitz: Alle Laborratten werden nach und nach gegen Anwälte ausgetauscht. Warum? Man hat festgestellt, dass Anwälte freiwillig für Geld auch die Dinge tun, zu denen ne Laborratte nicht mal unter Zwang zu bewegen ist.

    *** Link veraltet ***

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  • Zitat

    Das ist das erste in einem Fall wie diesem, dem Abmahner entgegenzuhalten: "Weiss mir mal bitte nach, dass Du überhaupt berechtigt bist Ansprüche zu stellen".

    Ja, als ich das las, da viel mir auch ein, dass Du das schon in Frage gestellt hattest.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Und weiter gehts mit "spezialisierten" Anwälten, die noch ein bissl von der Geschichte zu profitieren versuchen.

    *** Link veraltet ***

    Da hat einer jetzt Strafanzeige gegen seine abmahnenden Kollegen gestellt und gibt ein Interview dazu. Muss man nicht lesen, so manches daran ist nur Wiederholung, einiges auch nur Spekulation aus eigener Sichtweise.

    Interessant daran ist jedoch eine Aussage am Ende, die Forderung nach dem Instument der Sammelklage:

    >> Das Instrument der Sammelklage bietet Verbrauchern die Möglichkeit, sich zusammenzuschließen und gemeinsam den – für den einzelnen nicht hinreichend erheblichen – Schaden geltend zu machen. Allein die Existenz der Möglichkeit einer Sammelklage würde die Abmahner bereits abschrecken.

    Was er hier als einzuführende Möglichkeit beschreibt gibt es im Deutschen Recht schon lange: Nennt sich Massenklage.

    Der Herr Rechtsanwalt scheint also den Unterschied zwischen Massenklage und Sammelklage auch nicht so wirklich zu kennen.

    Der Unterschied:

    Bei der Massenklage, wie in Deutschland, haben nur die am Verfahren beteiligten einen Anspruch aus den Urteil zu vollstrekcen. Bei der Sammelklage, wie z. B. in den USA, kann sich jeder Betroffene mit derselben rechtlichen Konstellation auf ein in einer Sammelklage ergangenes Urteil berufen, auch wenn er selbst an dem Verfahren nicht teilgenommen hat.

    Hier isses ausführlicher erklärt:

    *** Link veraltet ***

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  • Viele der Anwälte, die im Internet die Werbetrommel rühren sind in meinen Augen auch der Auslöser von Abmahnungen. Die bringen mit ihren Theorien über Richtig und Falsch erst den streitfreudigen Mitbewerber auf die Idee den Rechtsweg wegen irgend welchen Nichtigkeiten zu beschreiten. Was da Geld verbrannt wird.
    Nur mal die Geschichte mit FB Impressum beobachten, oder die Einbindung von Bildern beim Teilen. Manchmal habe ich den Eindruck, die sprechen sich ab und bringen zeitgleich gegensätzliche Standpunkte als einzig richtige Rechtslage ins Internet. Und die Rechtssprechung tut ein Übriges dazu und bezieht sich in Urteilen immer auf den Einzelfall. Zwei derer, die im Internet bei Rechtsfragen allgegenwärtig sind, hatte ich bei der Geschichte mit der "verschwundenen Domain" angeschrieben - man sind das Pfeifen.

    Frei nach Dieter Nuhr
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  • Eine dieser Pfeifen habe ich in einem Fall als Vertreter der Gegenseite. Proklamieren sie doch tatsächlich auf ihrer HP den Standpunkt: Kein Urheber meint die Summe - egal welche - wirklich ernst, es ist immer eine Verhandlungsbasis. Engagieren sie uns und wir halbieren die Summe, was sie unterm Strich richtig Geld sparen lässt (frei zitiert). Inzwischen hat sich die Gesamtsumme mehr als verdoppelt, weil ich halt nicht damit nach Hause gegangen bin.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Zitat von Margin;50170

    Inzwischen hat sich die Gesamtsumme mehr als verdoppelt,


    Tja die Berufsgruppe verdient sich ne goldene Nase - wenn sie im Geschäft ist, die Beispiele die Cura aufgezählt hat, man man.
    Da lohnt es sich irgendwelche sinnfreien Abmahnungen in Massen zu verschicken und mit einem Anwalt ein Deal auszumachen, der dann die Abgemahnten vertritt, nach dem vorher die Werbetrommel gerührt wurde. So 3000 Mandate a 300 Euro. Und der Abmahnende ist irgend eine ltd, die dann zuschließt. Da ist erheblicher Reformbedarf.


    Ich habe hier auch wieder eine Abrechnung auf dem Tisch, auch mein Anwalt, der spitzenmäßig Geld für mich eintreibt, verhungert Augenscheinlich nicht. pn

    edit, doch keine pn - kann im pn-Bereich keine Bilder vom Rechner hochladen - Murks

    Frei nach Dieter Nuhr
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  • Zitat von Margin;50173

    Mails sind out? :D

    Ach na so wichtig und geheim ist es auch nicht :

    Hier war ein Bild :)


    Schuldsumme 71,80 - gezahlt wurden rund 320, angekommen bei mir 69,- rund 80,- Fremdkosten der Rest Anwalt - und ich bin nicht unzufrieden damit, hatte vorher über Creditreform Dinger, da hab ich mich doch auch richtig ausgekotzt - mom - ahh hier:
    *** Link veraltet ***

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  • Was die Inkassounternehmen gerne totschweigen ist, dass die Rechtsprechung mittlerweile generell so ist, dass Inkassokosten vom Schuldner nicht ausgeglichen werden müssen, wenn erkennbar war, dass der Schuldner nicht bereit ist zu zahlen, weil z. B. Gegenforderungen bestehen oder warum auch immer. Für diesen Fall, dass erkennbar ist, dass ein Schuldner nicht zu zahlen bereit ist, sagen die Gerichte zu Recht, dass das Tätigwerden von Inkassounternehmen Unsinn ist und die Sache gleich einem Rechtsanwalt zu übergeben ist.

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  • Jo, besonders amüsant finde ich immer, wie sie ins Schleudern kommen und anfangen sich zu winden, wenn diesen Abmahnabwehranwälten und Rittern der guten Tag, von Journalisten mal die Frage gestellt wird: "Aber mahnt Ihre Kanzlei nicht auch ab"?

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