da hier vermutlich zunehmend Anbieter auftauchen werden, die auf der anderen Seite auf Grund der Anbieterkennzeichnung nicht mehr inserieren, wäre es sicherlich nicht verkehrt die rechtliche Situation zu überdenken.
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Da gibts eigentlich nicht viel zu überdenken:
Die rechtliche Lage in DE schreibt nun mal eine Anbieterkennzeichnung (wie sie im Teich schon lange festgelegt war, aber nie umgesetzt wurde - ausser in letzter Zeit) zwingend vor.
Und da dies eine DE-Domain ist, deren Angebot vorwiegend an Deutsche gerichtet ist... -
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Nicht meine Baustelle, das werden die Samtpfötchen schon geregelt kriegen :bierchen:
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>> Die rechtliche Lage in DE schreibt nun mal eine Anbieterkennzeichnung zwingend vor.
Wofür? Für Anzeigen in einem Marktplatz?
Hab ja die Diskussion im anderen Teich dazu nicht verfolgt, weils mich nicht interessiert hat, mich aber trotzdem immer wieder mal gefragt, um was es dort eigentlich ging und geht. Wieso braucht sone Anzeige, egal jetzt ob Nachfrage oder Angebot eine Anbieterkennung? Wenn in soner Anzeige auf eine Webseite verlinkt wird, in der das Angebot konkretisiert wird, braucht diese Webseite natürlich eine ABK. Was aber hat der Marktplatz damit zu tun, in dem die Anzeige eingestellt ist?
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In dem Fred wurden teils auch Paragraphen genannt.
Ich hab jetzt aber keinen Schimmer mehr wie oder was und hab auch keinen Link zu dem Fred - Muddu suchen und lesen^^ Aber für mich war das dann eigentlich schon klar, daß da ne Anbieterkennzeichnung reinmuß. -
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Zitat von "cura" post=3851>> Die rechtliche Lage in DE schreibt nun mal eine Anbieterkennzeichnung zwingend vor.
Wofür? Für Anzeigen in einem Marktplatz?
vermutlich vergleichbar mit ebay:
*** Link veraltet ***Wobei das bei Printmedien nicht der Fall ist, da kann Hans Wurst alles anbieten ohne Anbieterkennzeichnung - nachvollziehbar ist das auch nicht.
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Der Marktplatz hier ist ja nur für registrierte Nutzer einzusehen.
Sollte sich dieses nicht auch irgendwie auf die rechtliche Lage auswirken? (Ernstgemeinte Frage)Gruss
Schwede -
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Hab den Fred dort jetzt mal kurz durchgecrollt. Hatte sogar, wie ich jetzt gesehen habe, bis zur dritten oder vierten Seite mitgelesen.
Die einzige rechtliche Argumentation dort kam von Net, ein Urteil, das jedoch auf die Situtaion nicht übertragbar ist.
Das da:
*** Link veraltet ***
So wie das in Düsseldorf gesehen wird, kann man es durchaus sehen, denn immerhin werden in Sites wie mobile oder ebay ja autarke Webseiten eingestellt, bei denen man dann auch argumentieren kann, dass das TMG anwendbar ist. Eine eigenständige Webseite ist eine Webseite, egal, ob sie nun unter einer eignen Domain oder Sub einer anderen Domain betrieben wird.
Für eine Anzeige in einem Marktplatz kann man das jedoch nicht gelten lassen. Insofern ist das allgemeine Fazit der Rechtsanwälte unter oben eingestelltem Link doch etwas arg "fahrlässig".
Klar, wenn ein Forenbetreiber sagt "Das sind nunmal MEINE Regeln", dann isses halt so, nur, mit gesetzlich Vorgeschriebenem kann man da nicht argumentieren.
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Habe gerade eine Telefonkonferenz mit einigen "Wissenden" gehabt, bei der ich diese Thematik angesprochen habe. Warum im Netz Impressum, in Printmedien nicht war die Frage.
Die Argumentation ging in Richtung der Haftung.
Bei Printmedien ist der Inserent bekannt, bei den neuen Medien nicht. Aus diesem Grund könnte es sein, das eine Anbieterkennzeichnung eingefordert wird, um eine Haftung des Portalbetreibers auszuschließen.
Eine Meinung lief konform zu Cura`s Argumentation, in dem Augenblick wo der Anschein (!!!) eines eigenen Auftritts entsteht greift das TMG.
Empfehlung:" Vorsicht ist die Mutter der Rechtssicherheit, zumindest der Portalbetreiber sollte die Identität des Inserenten nachweisen können." -
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Zitat von "guppy" post=3886
Bei Printmedien ist der Inserent bekannt, bei den neuen Medien nicht.Naja, da ich drüben eingestellt habe und es in weiterer Sicht auch hier vorhabe...
Wenn Du sagts bei Printmedien ist der Anbieter bekannt, haette ja nichts dagegen hier meine Daten zu hinterlassen (im Forumprofil) - also das Alex als seitenbetreiber und die Mods meine daten haben (waere genau was Du obene erwaehnt hast - das die Anbieter bekannst sind) - ist mir persoenlich aber immer noch lieber als direkt im Post alles offenzulegen.
Koennte man so loesen, das man bei der Registrierung ein Haekchen hinzufuegt welches man anklicken muss, sollte man im Marktplatz inserieren wollen und dann auch alle Daten ausfuellen muss. Und ohne setzen des haekchens man eben nicht im Marktplatz einstellen kann.
(Hab sowas aehnliches bei mir auf einer seite auch Joomla Forum, wo es darum geht ob: aktiv Partnersuche, oder nicht). Wenn aktiv gesetzt wird musss man weitere sachen auc noch angeben.)
Gruss snowdog
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Zwingt man damit nicht den Portalbetreiber, sich mehr in die Geschäfte einzumischen, als das es nur eine Vermittlunsgplattform sein sollte?
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Mit dem Ergebnis Deiner Telefonkonferenz kann ich mitgehen Guppy.
Soviel ich weiss, wurde die Thematik so noch nie gerichtlich beurteilt, könnte mir aber vorstellen, dass diesbezügliche Urteile dahin gehen könnten, dass die Gerichte sagen werden, dass demjenigen, der die Anzeigen ermöglicht der Inserent bekannt sein muss.
Im übrigen stimmt die Argumenatiion mit Anzeigen in den Printmedien so auch nicht wirklich, auch dort kann man Anzeigen aufgeben ohne sich ausweisen zu müssen, falsche Angaben sind dort genauso möglich.
Es gibt sicherlich auch manchmal gute Gründe auch bei seriösen Anzeigen anonym zu bleiben. So ist z. B. leicht vorstellbar, dass die Konkurrenz schon allein aus den Stellengesuchen herauslesen könnte, was so für die Zukunft geplant ist.
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Ich sehe das genauso.
In jeder Tageszeitung kann man jeden Mülll unter Chiffre veröffentlichen. Nur der Zeitung sind eventuell alle "impressenpflichtigen" Daten bekannt.
Wenn die Printmedien zur Anbieterkennung verpflichtet würden, würden z.Bsp. die "Bekanntschaftsanzeigen" viel lustiger zu lesen sein.
Ruf Mich an! oder Mail mich an! USt-Id 666xxx
User (Leser) fragt sich:
Warum anrufen???? Die Adresse steht doch auch da!Mach mir den Hengst als Geschäftsführerin im Handelsregister!
Pflichtangabe (wenn es eine Sondernummer ist): z.Bsp.: maximal 50 Euronen pro Nummer.
:bierchen:
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Zitat von "r-ALF" post=3971Wenn die Printmedien zur Anbieterkennung verpflichtet würden, würden z.Bsp. die "Bekanntschaftsanzeigen" viel lustiger zu lesen sein.
Es geht um gewerbliche Anzeigen, bei denen irgend etwas vertickt wird.cura
da wo ich inseriere muss bei gewerblichen Anzeigen eine Bankverbindung hinterlegt sein, die vor Schaltung abgeglichen wird. Meist folgt sogar noch eine Bonitätsprüfung über eine Wirtschaftsauskunft, wenn es eine größere Sache ist und ich dort Neukunde bin.
Ob ich da auch direkt in eine Außenstelle gehen kann und als Barzahler ohne Nachweis schalten kann, keine Ahnung. Aber ich denke man würde mich schon sehr seltsam ansehen, wenn ich dieses Ansinnen vortragen würde. -
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>> Ob ich da auch ... als Barzahler ohne Nachweis schalten kann _
Hab ich noch vor vier, fünf Wochen gemacht. Wurde nur ne Rechnungsadresse hinterfragt, für den Ausdruck. Hab ne Adresse in Portugal genannt, die anstandslos akzeptiert wurde.