Der ein oder andere hier mag sich ja zu meiner Meinung (siehe Beitrag oben drüber) zu gerichtlichen Beschlüssen nicht ganz einverstanden erklären, aber es gibt auch Entscheidungen, bei denen ich mich frage, ob man diesen Herren Richter nicht ins Hirn geschissen hat.
Das da ist so eine, Begründung:
>> Die Behörden dürften auf öffentlichen Flächen nur dann eine Maskenpflicht anordnen, wenn an diesen Stellen ein Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden könne und wenn Menschen solchen Engstellen nicht ausweichen könnten. Diese Orte in Landshut hätte die Stadt genau ermitteln müssen, meinte das Gericht
https://www.sueddeutsche.de/bayern/kommune…01117-99-366285
Das ist so ziemlich die idiotischste Begründung einer Entscheidung, die mir seit langer, langer Zeit untergekommen ist.