Kann man schon, wenn man zahlen will und dann nach Wochen nen lapidaren Vordruck kriegen will: "Nix gefunden!" ![]()
Alternativ zur Nachforschung kann man aber eine Beschwerde einreichen: Die kostet nämlich nix und die gucken auch nach, wo das Zeugs geblieben ist.
Würde ich aber bei Zollpflichtigen Artikeln nicht unbedingt machen.
Jammerfred II
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Margin -
5. August 2012 um 11:18 -
Geschlossen
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Zitat
Kann man schon, wenn man zahlen will ...
Hab noch nie was gezahlt, aber vielleicht haben sie ja meine Anrufe auch als Beschwerde eingestuft. Einmal haben sie auch eine Sendung dadurch wiedergefunden, bei der die Verpackung völlig zerfetzt war ... irgendein Unfall, bla blub ...Bezüglich zollkritischer Sendungen wäre ich allerdings auch vorsichtig

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Beim Nachforschungsauftrag zahlst Du nichts. Wenn Du ordentlich Theater machst, nach dem die Mitteilung" nischt gefunden" eingetrudelt ist, bekommst Du einen Brief mit Postwertzeichen (in meinem Fall 10 Briefmarken a 1,45 und 10 a 0,55) als Entschuldigung. Da gibt es dann so ein Beschwerdeformular.
Aber mal ehrlich, ich habe hier regen Postverkehr, je 10-15 Briefe pro Arbeitstag Postein und Ausgang *rund 200 Arbeitstage, also ca 5000 Postsendungen pro Jahr, die letzte die nachvollziehbar nicht angekommen ist, ist ein Jahr her. Meistens falsch adressiert, weil ich in Gartz wohne nach Östereich geschickt , oder in irgendwelchen Hinterhöfen aus dem Postkasten geklaut oder so.
Zumindest bei der Briefpost sehe ich da das Verschulden der Post im Promillebereich. -
guppy
meine Erfahrungen sind da leider ganz anders. Habe schon viele Briefe, die beim Empfänger nicht angekommen sind und die Adressen stimmten immer. Gleichzeitig auch bei mir viele, die hier nicht ankamen, obwohl der Sender sagt, alles stimmt. Darunter unter anderem auch Rechnungen von T-Mobile oder Kontoauszüge von der Bank. Und gleichzeitig auch das ganz andere Spiel, dass hier regelmäßig Post von fremden Personen in meinem Briefkasten ist. Teilweise vom gleichen Haus, aber anderer Mieter, teils von einem Haus in der Straße und Teils von einem ganz anderen, der mehrere Kilometer weit weg wohnt. Erst letzte Woche wieder. Eine Brief an einen Christian in der Waltherstraße. So weit ich weiß ist dort sogar ein ganz anderer Zusteller zuständig, da auch anderer Stadtteil. Keine Ahnung wie so was passieren kann. Ist aber recht häufig hier. -
Zitat von Synonym;28947
Sagt mal, bin ich eigentlich zu blöd bei der Denic eine Abfrage zu machen, zu blöd zum Lesen oder unfähig das Captcha abzuschreiben?? Das nervt langsam. Jedes mal zig Fehlversuche und dann...
:fluch:Haste kürzlich mal wieder geschaut? Ich hätte heute früh bald mit Bauklötzen geschmissen

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Ja, vorgestern. Da ist jetzt ein neues Captcha... Und noch schlimmer als zuvor. Ich Reloade da schon gleich gefühlte 20x bis ich das überhaupt nur annähernd entziffern kann.
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Ich habs heute früh aufgegeben und mir anderweitig geholfen.
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Zitat von Synonym;29551
Ja, vorgestern. Da ist jetzt ein neues Captcha... Und noch schlimmer als zuvor. Ich Reloade da schon gleich gefühlte 20x bis ich das überhaupt nur annähernd entziffern kann.
Ich habe auch schon überlegt, ob in Deutschland neue Buchstaben eingeführt wurden die auf meiner Uralt-Tastatur noch nicht vorhanden sind.
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quatsch r-ALF das ist Melmacisch

ps. musst doch deine eigene sprache kennen... reiß aus nehm
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>> habe letztens einen Fernsehbericht gesehen, wonach Tabak und Zigaretten innerhalb der EU überhaupt nicht per Post verschickt werden darf _
Nicht zu fassen diese Regelwut. Meinen Tabak gibts in Spanien nicht. Muss ich nun deswegen irgendeinen Scheiss als Ersatz rauchen? Würde mich mal interessieren, wo das wieder geregelt ist.
Keine Ahnung. Ich kenn Leute die lassen sich den Charly europweit in Kaffeedosen verpakct per UPS schicken. Voriges Jahre hab ich auch den Tabak per Post nach Spanien verschickt. War aber ein grösses Paket in dem u. a. auch gebrauchte Socken und Unterhosen drin waren. Da war wohl das "Private" offensichtlicher. Das Paket und zwei Tabakdosen drin hatten sie aufgemacht und es ist angekommen.
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Jo, hab jetzt mal beim Zoll angerufen. Es scheint so zu sein. Scheint so deshalb, weil die nette Dame am Telefon mir auch nur sagen konnte, dass es nicht gestattet ist, aber nicht, wo es geregelt ist. Passt ja dann wieder. Kennen die Gesetzesgrundlagen aufgrund derer sie handeln selbst nicht.
Sie hat es mir so erklärt: Gestattet ist es nur für den Eigenbedarf, wird an Dritte versendet ist es kein Eigenbedarf mehr und wird als "gewerblich" eingestuft. Dafür bedarf es aber einer Erlaubnis. So, meine Frage: "Und was, wenn ich an mich selbst versende?" konnte sie mir schon nicht mehr so konkret beantworten. Wenn ich an mich selbst versende, müsste es nach meiner Definition eigentlich unter Eigenbedarf fallen. Die nette Dame meinte dazu: "Jo, eigentlich ja". Aber wissen tun tat sie es nun auch nicht so genau.
TOLL.
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so ist das halt.
Nur mal logisch.
Woher soll der Zoll bei der Kontrolle wissen, dass du es dir selbst geschickt hast?
Das würde ja bedeuten, es müsste Zugriff auf eine europaweite Einwohnermeldedatenbank geben und du müsstest an beiden Orten auch gemeldet sein.
Sonst könnte ja jeder den Namen des Empfängers auch als Absender aus dem anderen Land drauf schreiben.So wie ich das gesehen habe, ist es grundsätzlich nicht möglich, Tabakwaren über die Grenzen zu schicken
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Hm, frag mich nun nicht, wo ich das mal gelesen hatte. Aber genau das Thema Tabak versenden in der EU war es auch. Eigenbedarf ist gestattet, zum Privatgebrauch. Nur irgendwie (frag mich nun aber nicht, wo das stand) zählt dieses "zum Privatgebrauch" nur dann, wenn man die Ware auch persönlich mit sich führt. Und senden ist nicht persönlich mit sich führen. Das mit der Zieladresse ist Quatsch. Es geht nur darum, dass die Ware bei Grenzüberschreitung einem Besitzer zugeordnet werden kann.
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Naja, gut, bei sich immer mehr angleichenden Tabakpreisen in der EU ist sowas aber schon reiner Bürokratismus und Erbsenzählerei.
Aber scheissegal: Mein Baby hat gerade angerufen. Die Sendung ist heute angekommen.
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cura
Ich glaube weniger, dass das was mit den Steuern an sich zu tun hat. Bei der Einreise darf man das ja mitnehmen, aber muss dann mindestens 18 Jahre sein. Wenn das per Post kommt, dann weiß ja keiner, wie alt der Empfänger ist. Ich denke mal, dass das das selbe oder ähnlich sein wird wie der Versand von Pornos.... Ich denke daher auch, dass diese Vorschrift, welche das auch immer sein mag, weniger beim Zoll zu suchen ist, sondern eher im Bereich Jugendschutz, Post etc...Der Zoll schreibt jedenfalls:
ZitatSendungen von Privat an Privat:
Wenn Sie als Privatperson Alkohol (Spirituosen, aber auch Bier, Schaumwein, Wein etc.), Tabakwaren, Kaffee oder kaffeehaltige Waren von einer Privatperson im EU-Ausland per Postsendung zugesandt bekommen, gelten die Waren als "gewerblich" bezogen, da Sie die Waren nicht selbst transportiert haben. -
das finde ich nun wieder Schwaxhsinn, was da beim Zoll steht, weil es dann ja alle Waren betreffen müsste, also auch Kleidung und eben alles, weil ich das ja dann auch nicht selbst transportiert habe.
Oder ist dieses Zitat aus dem Zusammhang gerissen worden? -
Äm, aus dem Zusammenhang gerissen. Eigentlich nicht... Ist aus dem Bereich Zoll -> Post / Internet
Darüber steht nur Zeug, dass für Pakete die Postverordnungen zählen und die Post für zuständig ist. Darunter kommen Hinweise, was genau "gewerblich" bedeutet und welche Steuern in diesem Fall bezahlt werden müssen.Aber auf alles zählt das ja nicht. Ist je genau eingegrenzt:
"Alkohol (Spirituosen, aber auch Bier, Schaumwein, Wein etc.), Tabakwaren, Kaffee oder kaffeehaltige Waren"Das sind also alles Waren, die ohnehin einer besonderen Besteuerung und anderen Vorschriften unterliegen. Klamotten sind ja nur normale Güter.
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Das mit den Steuern verstehe ich ja, aber die Begründung: "gelten die Waren als "gewerblich" bezogen, da Sie die Waren nicht selbst transportiert haben. " ist doch murks
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Ja, das ist aber so. Steht bei denen halt so da. Ich habe nun auch den Text dazu.... Der Versand ist zumindest nach Deutschland erlaubt, wenn der Absender Privat ist, der Empfänger privat ist, es sich um kleine Mengen handelt und gleichzeitig das Päckchen eine Geschenksendungen ist.
Aber hier geht es ja nur im die Einfuhr nach DE. Spanien hat eventuell wieder andere Vorschriften. Auf den Kanaren gibt es wohl Sonderbestimmungen...
Einfuhr in DE (Verbringungsverbote):
ZitatAlles anzeigen(1) Erzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes, die nicht den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen, dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Dieses Verbot steht der zollamtlichen Abfertigung nicht entgegen, soweit sich aus den auf § 49 gestützten Rechtsvorschriften über die Einfuhr oder das Verbringen der in Satz 1 genannten Erzeugnisse nichts anderes ergibt.
(2) Absatz 1 Satz 1 gilt unbeschadet der § 30 nicht für1.
die Beförderung von Waren unter zollamtlicher Überwachung und die Lagerung von Waren in Zolllagern, Freilagern oder Lagern in Freizonen,
2.
die Veredelung und Umwandlung von Waren, solange sich die Waren unter zollamtlicher Überwachung befinden,
3.
Waren, die für das Oberhaupt eines auswärtigen Staates oder seines Gefolges verbracht werden und zum Gebrauch oder Verbrauch während seines Aufenthaltes im Geltungsbereich dieses Gesetzes bestimmt sind,
4.
Waren, die für diplomatische oder konsularische Vertretungen bestimmt sind,
5.
Waren, soweit sie für wissenschaftliche Zwecke, für Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen bestimmt sind und der Bedarf von der zuständigen Landesbehörde anerkannt ist,
6.
Waren, die als Reisebedarf verbracht werden, soweit es sich um Mengen handelt, für die Eingangsabgaben nicht zu erheben sind,
7.
Waren, die in Verkehrsmitteln mitgeführt werden und ausschließlich zum Verbrauch der durch diese Verkehrsmittel beförderten Personen bestimmt sind,
8.
Waren in privaten Geschenksendungen, soweit sie zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch des Empfängers bestimmt sind, sowie Waren als Geschenke im öffentlichen Interesse,
9.
Warenmuster und -proben in geringen Mengen,
10.
Waren als Übersiedlungsgut oder Heiratsgut in Mengen, die üblicherweise als Vorrat gehalten werden,
11.
Waren, die auf Seeschiffen zum Verbrauch auf hoher See bestimmt waren und an Bord des Schiffes verbraucht werden.(3) Waren im Sinne des Absatzes 2 Nr. 2 unterliegen den Vorschriften nach § 50 Abs. 3. Für diese Waren können Regelungen nach § 49 getroffen werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis -
So ne Erbsenzählerei ist das nicht grade:
Nimm mal an, ich gründe ne Gang mit... 100 Mann. Jeder der 100 Mann kauft hier 1 Stange Marlboro (ganz legal mit Steuerbanderole und so) und schickt die an einen Mittelsmann in DE: Hier kostet 1 Schachtel 8.40 Litas (2.44 EUR). Das sind dann 2.000 Schachteln/Monat. (Jeder darf ja 1 Stange mitnehmen, wenn er aus LT nach DE einreist. Oder mehr? K.A. Der Mittelsmann verkauft die dann mit 1 EUR Aufschlag.Oder jeder der 100 Mann kauft die 10-fache Menge und verschickt die an 10 Mittelsmänner? Oder 100? Oder 1000?
Wieviel würde da dem deutschen Bund an Steuern je Monat entgehen? - Wenn das gehen würde, dann würde das hier jede Omi machen
Das geht rein um die Kohle, nicht so sehr um Erbsenzählerei.
Zitat von cura;29559Naja, gut, bei sich immer mehr angleichenden Tabakpreisen in der EU ist sowas aber schon reiner Bürokratismus und Erbsenzählerei.
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