aber andere Fernsehsender stehen da auch nicht viel nach.
Gerade im Nachtjournal gesehen:
Son Verbraucherverband hat getestet, wie verschiedene Diskounter so mit der Gewährleistung umgehen.
Zitat aus dem Bericht so sinngemäss: ...dabei hat der Verkäufer dafür zu sorgen, dass in den ersten zwei Jahren der Gewährleistung alles in Ordnung geht.
So, musser das? Grundsätzlich ja, aber nur: Ja, aber.
Folgt man der Berichterstattung, muss ein Verkäufer im Zuge der Gewährleistung zwei Jahre lang haften. Nichts davon zu hören, dass die 2jährige Gewährleistung im Grunde genommen eine Mogelpackung ist.
Zunächst einmal: Was ist Gewährleistung?
Der Kunde hat ein Recht eine mangelfreie Ware zu kaufen. D. h., die Ware muss bei Kauf mängelfrei sein. So, tritt jetzt nach dem Kauf ein Mangel auf, was dann?
Dann kommt es auf den Mangel an, auf die Frage, war dieser Mangel, auch wenn er noch nicht aufgetreten war, bereits in der Sache angelegt, denn nur dann greift die Gewährleistung, weil die Sache dann bereits bei Kauf nicht mängelfrei war.
So wie beiweist man sowas, wenn es keine gütliche Einigung gibt?
Ganz klar: Wie immer: Gutachter. Im Streifall: gerichtlich bestellter Gutacher. Also Ärger ohne Ende.
Also hat Gesetzgeber gesagt: In den ersten sechs Monaten muss der Käufer den Mangel lediglich reklamieren. Will der Verkäufer aus der Sache raus, muss er beweisen, dass der nun aufgetretene Mangel nicht bereits beim Kauf der Sache in der Sache angelegt war.
Nach sechs Monaten dreht sich diese Beweislast dann. Tritt dann ein Mangel auf, muss der Käufer beweisen, dass der nun aufgetretende Mangel bereits beim Kauf in der Sache angelegt war.
Wenn also nach sieben Monaten der Rechner, der Fernseher kaputtgeht und der Verkäufer repariert kostenlos oder tauscht bedingungslos um, ist das reine Kulanz. Er könnte auch vom Kunden verlangen: Beweisen Sie und ich repariere kostenlos, bzw., tausche um.
Wer jetzt den Bericht im RTL-Nachjournal gesehen hat, wird das jedoch ganz anders sehen.
Vielleicht sollten die von RTL, bevor sie sowas ausstrahlen, einen Anwalt an die Sache ranlassen, der Juritisches auch für Laien verständlich zubereiten kann. Davon gibts aber möglicherweise nicht sooo viele.
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Kurz vorher gesehen:
Eine Programmvorschau zu soner Rechtssoap in der sich ein Anwalt via RTL wohl Prominenz und Kunden verspricht.
Es geht um Markenrecht und Wendler gegen Wendler. Reisserisch: David gegen Goliath. Der Superanwalt vertritt natürlich den David. Was anderes würde wohl nicht zu RTL passen.
Wendler? Hatte ich nie gehört.
Ins Internet, ob ich da was finde und tatsächlich:
Da gibt es einen Schlagerfuzzi der sich Michael Wendler nennt und noch einen Bänkelsänger, der aber tatsäüchlich Frank Wendler heisst. Der erste soll angeblich bekannter sein, als der zweite, deshalb ist er wohl der Goliath.
So, die beiden streiten sich nun um "Der Wendler". Der Bekanntere nennt sich lediglich Michael Wendler und seine Fans solllen ihn "den Wendler" nennen, der andere der in Wirklichkeit Frank Wendler heisst, nennt sich als Künstler '"Der Wendler" und hat sich für diesen Begriff die Wortmarke 1998 sichern und eintragen lassen.
Lt. einem Zeitungsbericht hat nun das LG Düsseldorf wohl einschieden, dass sich beide Wendler nennen dürfen, die Wortmarke "Der Wendler" soll jedoch gelöscht werden: Begründung und hier wird es interessant, weil diese auch auf Domainnamen übertragen werden könnte: "Wendler" gehört allen Wendlers. Oder anders: Weil "Wendler" allen Wendlers dieser Welt gehört ist diese für die Benutzung als Marke freizuhalten.
Wenn das so stimmt, was die Zeitung schreibt: Is natürlich völliger Unsinn. LG Düsseldorf: Setzen. 6
*** Link veraltet ***
Jetzt bin ich mal gespannt, was unser Fernsehanwalt dazu zu sagen haben wird.
Das Urteil des LG Düsseldorf ist nämlich meiner Meinung nach ziemlich rechtsfehlerhaft.
Das Gericht "übersieht" zunächst, dass es hier nicht um den Namen "Wendler" geht, sondern um "Der Wendler", ginge es lediglich um "Wendler", könnte man die Argumentation, das die Marke zu löschen ist, ja noch nachvollziehen. Allerdings mit viel Bedenken und Bauchweh. Da es aber nicht lediglich um "Wendler" geht, braucht man darauf hier nicht wirklich einzugehen.
Das Gericht erkennt auch richtig, dass auch einem Künstlernamen Namens- und Markenrechte zukommen können, weiss aber anscheinend nicht woraus sich das ableitet. Grundlage hierfür ist das Urheberrecht. Das Urheberrecht gesteht aber nur eigenständigen, imäginären Werken mit Schöpfungstiefe Alleinstellung zu und hier kann man streiten, ob es sich dabei bei einer Nameswahl wie Michael Wendler handelt. Wendler scheint es viele zu geben, also kann sich dieser Schutz eigenlich nur auf den gesamten Namen Michael Wendler beziehen, der aber immer noch nicht wirklich originell ist, origenell und origninal wie z. B. Rex Gilde oder Roberto Blanco.
Dieser Michael Wendler, der sich selbst nicht "Der Wendler" nennt, sondern angeblich lediglich von seinen Fans so genannt wird, beansprucht also die Unterlassung an etwas, woran er genaugenommen keine Rechte erworben hat. "Der Wendler" würde so wahrscheinlich auch nicht in seinen Pass eingetragen.
Was haben wir: Einen Michael Wendler, der sicherlich für den gesamten Namen in seiner Kombination Marken- und Namesrechte beanspruchen kann. Einen Frank Wendler, der auch tatsächlich so heisst, aber auch nur für seine Namenskombination in seiner Ecke Marken- und Namensrecht (auch aus § 12 BGB) für sich beanspruchen kann, wenn überhaupt, weil er sich ja "Der Wendler" nennt. Dieser Frank Wendler nennt sich, wenn auch als nicht sehr bekannter Künstler, anscheinend schon immer "Der Wendler" und hat diesen Begriff auch 1998 als Marke auf sich eintragen lassen. Von diesem "Schlagersänger", der anscheinend in Mallorca weltbekannt ist, wird wohl niemand ernsthaft behaupten können, dass er eine "durchgesetzte", in den wesentlichen Verkehrskreisen bekannte Marke wäre. Zumal hier die Behauptung ja nicht genügt, sie müsste anhand von unabhängigen Umfragen bewiesen werden.
Nach meiner Rechtsauffassung hat dieser Michael Wendler keinen Unterlassungsanspruch und dieser Frank Wendler, aus seiner Marke heraus, die Berechtigung sich weiterhin "Der Wendler" zu nennen.
So, jezt bin ich ja mal gespannt, was dieser Fernsehanwalt draus macht, den ich jetzt zwei- dreimal angesehen hab und der mir bisher eigentlich mehr durch '"Bettelei" um Gnade (die dann Dank Kamera ja meist gewährt wird) für seine Mandanten aufgefallen ist, als durch fundierte rechtliche Argumentationen.
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Mann, war das wieder mal eine Zeiverschwendung. Es wird Zeit, dass ich mal wieder anfange ersthaft zu arbeiten.
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Was mir mal in den letzten Tagen so aufgefallen ist: Hier im Forum sind meist mehr Besucher unterwegs, als in einem anderen Forum. Dies sowohl am Tag, als auch in den Nacht.
Das andere Forum hat dafür aber meist mehr registrierte Besucher online.