Ich kenne die Definition der GUV nur so wie sie im Wiki definiert ist:
Die gesetzliche Unfallversicherung zählt zur gegliederten Sozialversicherung, sie ist ein „Versicherungszweig“. Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen.
Vom im "Auftrag der Allgemeinheit" hab ich noch nie gehört. Ich würde mir jedoch nicht zutrauen in dieser Ecke des Sozialrechts irgendetwas zu interpretieren, weil das Sozialrecht einfach zu kompliziert und umfangreich ist. Ich hab auch keine Ahnung wieso ein Fall wie dieser von der GUV überhaupt abgedeckt sein sollte. Es scheint aber so zu sein. Ich ging nur vom Urteil aus, da hätte das Gericht, wenn man es so eng definiert sagen können: Hier greift die GUV nicht und Ende. Das Gericht unterscheidet aber: Rennt der nun lediglich hinter seiner Brieftasche her oder hinter dem Dieb, um den seiner gerechten Strafe zuzuführen oder ist er von beidem motiviert? Sorry, aber was für ein Humbug! Is es nicht egal aus welchen Motiven er den Dieb stellt und damit was für die Allgemeinheit tut?
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Nachtrag: Rein vom juristischen Spitzfindigkeitsargumentieren verstehe ich sone Entscheidung schon. Aber auch nur aus dieser Sicht heraus, weil ich der Meinung bin, dass "man" es damit auch übertreiben kann und schon gar nicht davon abhängig machen sollte, was ein Richter subjektiv glaubt oder nicht glaubt. Wer macht sich schon, wenn er Opfer eines Vergehens oder Verbrechens wird und spontan reagiert, Gedanken um seine Motivation?