Ja nee, falscher Ansatz, direkt mit, ich brauch da mal kurz 'ne Unterschrift, weil als Privatperson geht das nicht (Punkt)
Was mit "herrenlosen" Fahrrädern tun?
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Hm, Du meinst für den Wertstoffhof als Nachweis? Wenn ja, dann geht das aus zwei Gründen nicht. 1. Die Hausverwaltung ist ein anderer Ort und der Wertstoffhof nicht zuständig. Könnte man aber umgehen, wenn man den anderen Hof anfährt. 2. Im Wertstoffhof werden keine Sachen von Firmen angenommen.
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Dachte eher an 'nen Schrotthändler. Aber egal wie, Unterschrift holen und wech.
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Zitat von Synonym;49970
War hier auch mal so, bis 1993 oder so, "Stadtsperrmüll". War immer nett, durch die Straßen zu ziehen und hier und da was brauchbares zu finden.
Das ist in den "größeren" Städten immer noch so - Polentag nennt sich das. Wir haben hier so eine Postkarte mit der wir das anmelden müssen und bekommen dann Bescheid, wann das Auto kommt. -
Mal was anderes. Es gibt doch fast überall Fahrradgeschäfte, die auch gebrauchte Fahrräder verkaufen, aus zwei kaputten also ein fahrbares machen. Die holen sowas meist auch mit, wenn sie gerade in der Nähe sind.
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cura
Ja, das war die einfachste Überlegung. Habe ich schon gefragt, haben ja zwei, einer direkt gegenüber auf der Straße und einer im Hof (Verkauft von der Garage aus neu und gebraucht)... Würden sie machen, auch zum Ausschlachten, aber nur mit Eigentümernachweis.Keine Ahnung warum die so drauf sind, dachte dass der "Gebrauchthändler" die einfach so nehmen würde, aber nee, nix da. Der kauft viel von Flohmärkten, repariert und verkauft wieder, aber auch da nur mit schriftlicher Bestätigung, dass die Räder dem Verkäufer auch gehören. Liegt vielleicht auch an der Stadt, denn die kontrollieren auch seit einigen Jahren Fahrräder sehr stark und genau. Ständig erwischen die Diebe oder Leute, die mit gestohlenen Rädern unterwegs sind.
Sooo schlecht sind die ja nicht. Das eine (Hooger Booger) ist in Ordnung, das andere (Winora) braucht einen neuen Schlauch hinten und einen neuen Sattel (den alten haben wohl die Vögel zerpickt), das Dritte (ein "Cyco") ist aber wirklich Schrott. Nur der Rahmen selbst scheint noch in Ordnung zu sein, der Rest fehlt schon oder komplett verrostet.
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Klar Syno, nen Freund von mir hatte dieses Gebrauchtfahrradgeschäft vor 25 Jahren begonnen. Der hat sich auch den Ausweis zeigen und einen Zettel unterschreiben lassen, dass der Bringer berechtigt ist zu verkaufen oder zu verschenken. Klar, war auch Selbstschutz. Bei ihm ist auch ab und an die Polizei eingelaufen, um nach Diebesgut zu fahnden.
Ich war ja viel nachts unterwegs und hab im Vorbeifahren, weil ich ihm was Gutes tun wollte, so das ein oder andere Rad, welches nach "aufgegeben" aussah, in den Kofferraum geworfen und bei ihm vor der Tür abgestellt. Er hat sie dann in ihre Einzelteile zerlegt und das war es.
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Hm, nur mal so am Rande nebenbei, auch wenn es nicht direkt was damit zu tun hat. Habe mich über das Wochende mal wieder mit ein paar Personen unterhalten (Beamte in blau, ehemals grün). Allerdings schweifte das Gespräch etwas in eine andere Richtung aus, war aber auch interessant. Irgendwie muss ich danach schon sagen, dass das deutsche Gesetz für den Normalmenschen nicht zu verstehen ist...
Ich hatte da was geschrieben von "herrenlose" Fahrräder. So, nun hieß es aber, dass es "herrenlose" Fahrräder so in der Regel nicht gibt bzw. diese erst mal nicht herrenlos sind (insbesondere, wenn sie fahrtauglich sind). Fahrräder, die einfach so in der Gegend (öffentlicher Raum) herum stehen und nicht benutzt werden, werden pauschal erst einmal als Diebesgut betrachtet. Stellt sich dann heraus, dass keine "Fahndung" vorliegt, dann geht das Rad nach einigen Wochen in die Aufbewahrung. Holt es binnen 6 Monaten dort keiner ab, dann erst zählt es als herrenlos. Daher auch das Ordnungsamt und die Kennzeichnung der Räder. Wird die Kennzeichnung nicht gebrochen, dann geht es ins "Fundbüro" und wird auch dort anschließend zur herrenlosen Sache.
Vorher, also wenn es auf der Straße steht oder eben auf Privatgrundstücken bzw. während der Aufbewahrung, ist das nicht "herrenlos", sondern nur "besitzlos". Fahrräder auf Privatgrundstücken werden nie herrenlos, da der Privatmann die Herrenlosigkeit nicht feststellen kann.
Hm... ich hasse unsere Gesetze. Besitz und Eigentum war mit ja als Unterschied bekannt, aber "herrenlos und besitzlos" war für mich das gleiche, eben "herr" im Sinne von "besitz".
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Zitat
Hm... ich hasse unsere Gesetze. Besitz und Eigentum war mit ja als Unterschied bekannt, aber "herrenlos und besitzlos" war für mich das gleiche, eben "herr" im Sinne von "besitz".
Ich zieh mir seit Tagen Bürgerliches Recht, Strafverfahrensrecht, Umgang mit Menschen, Sicherheitstechnik, Unfall und Gewerberecht rein und muss zu 100% sagen ich bin zu alt für so ein scheiß. :kotz:
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Definiere "Herrenlos" nach dem Gesetz:
§ 959 BGB
Aufgabe des EigentumsEine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.
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Mehr sagt das Gesetz dazu nicht.
So, Syno, da haste doch beides. Eigentum und Besitz.
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Moah!
Weiter unten schreib ich noch, daß ich den Müll einfach neben den nächsten öffentl. Müllcontainer werfen würde und heute stiefle ich im Dunkeln genau neben einem öffentl. Müllcontainer auf eine am Boden liegende Autoheckscheibe und brech mir fast das Kreuz :fluch: -
Zitat von cura;50100
Definiere "Herrenlos" nach dem Gesetz:
§ 959 BGB
Aufgabe des EigentumsEine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.
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Mehr sagt das Gesetz dazu nicht.
So, Syno, da haste doch beides. Eigentum und Besitz.
Ja, genau darüber haben die Beamten auch geredet und da passt das von Catcat gut dazu, denn das war auch so ein Beispiel am Rande....
Beim Fahrrad ist nicht sichergestellt, dass der das Eigentum aufgegeben hat oder wollte (mit der Absicht), daher gehen die auch erst mal von Diebstahl aus und es ist nur "besitzlos".
Bei der defekten / kaputten Autoscheibe ist das anders. Gut, das Beispiel von denen war mit normalen Müll, aber das kommt auf gleiche rau:
Weggeworfener Müll in der Mülltonne ist "besitzlos". Darf man nichts von mitnehmen. (hm, genau genommen sind meine Hausschuhe also auch Diebesgut ...)
Selbiger Müll nicht in sondern neben der Tonne ist "herrenlos". Darf man mitnehmen..Und bezogen auf die Räder heißt das (war ja der Grund des Gesprächs): Der einzige legale Weg ist das Bringen zum Fundbüro.
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