Naja, ob die Richter tatsächlich einen Knall haben lass ich einfach mal so aussen vor. Aus juristischer Betrachtung.
Wer auf alle Fälle einen Knall hat sind die, welche solche Verordnungen formulieren und es damit Klägern und Gerichten einfach zu leicht machen.
Zitat:
>> „Die aktuelle Allgemeinverfügung war juristisch Note 6“, so der Kölner Rechtsanwalt Jochen Lober zur Deutschen Presse-Agentur.
Und da hat er leider Recht, der Herr RA Lober.
Ich verlasse mich ja ungern auf Journalisten, wenn es um juristische Dinge geht. Hab deshalb mal was von einem Juristen rausgesucht:
https://www.lawblog.de/archives/2020/…f-rechtswidrig/
>> Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Allgemeinverfügung unbestimmt. Unter Punkt 1 heiße es:
>> „Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von 5 m unterschritten wird.“
Alles was nach > Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen < ist unnötiger Nonsens, an dem sich dann aber die Diskussionen hochgezogen haben.
Wenn schon mit Schnörkeln wäre es so zumindest besser formuliert gewesen: „Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht objektiv ausgeschlossen werden kann, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, zu denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.