>> war nicht auf Dich gemünzt, sondern situationserfassend gemeint.
Na, komm, Guppy, wenn Du was schreibst und ich schreibe daraufhin zurück "...das ist genau das Gerotze, dass die Erbsenzähler, Klugscheisser von sich geben und hören wollen" auf wen würdest Du das beziehen? Allein die Wortwahl ist schon arg heavy. Übersetzt heisst das ja nichts anders als, "Du redest
genauso einen Mülll wie...."
>> im Prinzip ja, aber ich bin es leid über Sachen zu diskutieren, die für mich selbstverständlich sind und die eigentlich indiskutabel sind.
Wenn etwas für mich indiskutabel ist, diskutiere ich dazu auch nicht, dann sage ich: "Das ist meine unumstössliche Meinung und Schluss". Allerdings muss ich dann auch inkauf nehmen, dass andere ihre Meinung ebenfalls kundtun. Dann aber ist es keine Diskussion, sondern lediglich ein Austausch von Meinungen pur.
Aber leider ist es echt mittlerweile in vielen Bereichen so, dass jemand mit anderer Meinung nicht mehr halt lediglich als jemand mit anderer Meinung akzeptiert, sondern als Feind betrachtet wird. Macht sich ja aktuell verstärkt bemerkbar.
>> Der nächste möchte eine Regelung ob er wegen der 200m Gassigehregel 250m mit seinem Hund in einen Ballon auf steigen darf. Gilt die Regel nur in der Horizontalen oder auch Vertikalen? Und wie weit darf ich mit meiner Katze gehen, steht da nicht. Gassigehen, ich reite ja mit meinem Pferd?
Das ist ja absoluter Nonsens, der vor keinem Gericht durchgehen würde, selbst bei den Larifariformulierungen der aktuellen Politik. Wenn ein Jurist sowas schreiben würde, würde ich mich fragen, ob der sich da gerade als Humorist versucht. Oder ob er seine Leser verarschen will. Aber, siehe > Meinungsfreiheit, siehe > Rechtsstaat. Jeder darf den grössten Scheiss von sich geben, solange es nicht die Rechte anderer unmittelbar tangiert.
Das > Verträgt sich das mit EU Gesetzen? < hab ich mal herausgeschnitten, denn die Frage ist immer berechtigt: "Verträgt sich das mit EU Gesetzen?" Das sollten eigentlich die Juristen des Staats klären, bevor etwas in die Welt hinausposaunt wird. Aber die lassen sich ja Gesetzestexte leider viel zu oft von Anwaltskanzleien formulieren.
Auch, wenn es hier keiner verstehen will, die Gründungsväter des GG bezeichneten Anwälte nicht umsonst als "Organe der Rechtspflege".
Heisst, Widerspruch, egal wie unsinnig er sein sollte, ist gewollt. Gewollt ist auch die zu gewährende Überprüfung durch Gerichte, um das Gesetz oder gesetzähnliche Anordnungen in sowas wie einen Idealzustand zu bringen, der jedem gerecht wird. Gut, ist so gut wie nie zu erreichen, aber oft annähernd.
Ich habs hier schon zigmal gesagt: Das sind die scheinbaren "Nachteile" der Vorteile eines Rechtsstaats. Aber ohne diese Nachteile, die ständige Kontrolle durch ein Organ der Rechtspflege, die Anwaltschaft, kann ein Rechtsstaat nicht funktionieren. Richter sind dann nur die Mittler, die dann durch sowas wie ständige Rechtssprechung Gesetze optimieren.
Wer einen Rechtsstaat will, muss diese Nachteile hinnehmen.