umsatzsteuernachforderung

  • ich muss die umsatzsteuer von div. rechnungen nachfordern.
    jetzt weiss ich nicht genau wie so eine rechnungskorrektur aussehen soll.
    schreib ich da einfach die rechnung mit der rechnungsnummer die nachgefordert wird plus 20% Umst. minus anzahlung?

    also beispiel:
    neue rechnung (rechnungskorrektur)
    rechnung nr.123 vom 1.1.2010 500 euro
    USt 20% 100 euro
    ----------------------------------------
    600 euro
    bezahlt 2.1.2010 500 euro
    offener betrag 100 euro

    wäre das ok?

  • hab das jetzt so ähnlich geschrieben. allerdings dass es ersichtlicher ist dass jetzt nur die USt gezahlt wird.
    ich hoff das passt so. nicht dass ich dann eine korrektur für die korrektur schicken muss. das wär ein bisschen peinlich.

  • Zitat von mano_negra;18410

    ich muss die umsatzsteuer von div. rechnungen nachfordern.


    Warum mußt Du das?

    Ich vermute
    Du warst Kleinunternehmer = keine UsSt
    jetzt bist DU über diesesn Schwellwert und bist UsSt-Pflichtig
    = Du mußt "Rückwirkend" ans FiA UsSt nachzahlen

    Das ist dumm, aber das ist eben so (hab ich gelesen)

    Deine Kunden ....
    stell dir mal vor du gehts Essen
    in der Karte steht
    Schnitzel 8€
    Pils 2.6
    Cola 1.8(oder wieviel?)

    Mann+Frau+2 Kinder
    4 Schnitzel = 32€
    3 Pils (Du 2 Frau 1) ähm ca8€
    2 Cola ca 4€
    = 44€

    Dann kommt der Kelner
    Rechnung 44€ ... 45€ stimmt so
    Ihr geht zur Tür, dort steht der Chefe ... sorry, aber ich krieg jettz noch 8€ MwSt von Euch

    Ich würd ihm sagen "Bisch Du dabisch Alda?"

  • Das mag in DE so sein Andy, aber Mano sitzt meines Wissen nach in Austria.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Ersteinmal würde ich den Fall konkret durchrechnen und feststellen, um wieviel Umsatzsteuer es unterm Strich geht. Anschließend würde ich die Möglichkeit prüfen, die Steuer selbst zu übernehmen und als "Sonderausgabe" oder was auch immer vom diesjährigen Geschäftsergebnis abzusetzen. Also einen Ausweg suchen, bei dem ich die Peinlichkeiten nach außen vermeiden kann.

    Auch zu prüfen wäre dabei, ob Deine seinerzeitigen Einnahmen als netto angesetzt werden oder ob Du sie als brutto nehmen kannst, was die Steuerschuld schon mal erheblich verringern würde.

    Sollte die Summe dann immernoch zu hoch für Dich sein, dann würde ich von Dir oben beschriebenen Weg gehen, auch wenn das ganze eine ziemlich gräußliche Außenwirkung hat.

    Allerdings würde ich das ganze noch klarer rausarbeiten, als in Deinem Beispiel oben.

    Rechnung 123 - K O R R E K T U R - Umsatzsteuer

    12 Kisten Bananen ................................500,00 EUR
    _____________________________________________

    Gesamt netto.......................................500,00 EUR

    [COLOR="#FF0000"]USt 20 % ........................................ 100,00 EUR[/COLOR]
    _____________________________________________
    Gesamt brutto.....................................600,00 EUR


    Zahlungseingang 02.01.10................... - 500,00 EUR
    _____________________________________________

    Restbetrag......................................... 100,00 EUR

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Und ich würde dem Versender der Nachforderung vermutlich freundlich einen Vogel zeigen wenn ich so eine Rechnung bekäme - wenn man selber Umsatzsteuerpflichtig ist, dann mag das ja gehen. Als Privatperson/Kunde dürfte das rechtlich nicht gehen und unter Umständen einen schönen shitstorm auslösen.
    Wenn ich Gewerbetreibender bin, der keine Umsatzsteuer abführt und solch eine Nachforderung bekäme, würde das in dem runden Ordner landen und als Mitbewerber, der so ein Teil in die Finger bekommt, würde ich über eine Abmahnung nachdenken.
    Fazit - PP

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Klar, hatte ich als gegeben angenommen: Geht natürlich ausschließlich bei umsatzsteuerpflichtigen Gewerbetreibenden und auch da nur sehr zartfühlend nach vorheriger telefonischer Erläuterung.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Du hast ne Rechnung ausgestellt. Die ist erstmal rechtswirksam und gültig.
    Auch wenn Du als Kleingewerbler tätig warst, hast Du doch die UST einberechnet, ne?
    Also hast Du die UST in der Tasche.
    Wenn sich jetzt Dein Status geändert hat, hast Du die UST ja immer noch in der Tasche.
    Also mußte die auch rausrücken.
    Du kannst nicht einfach mal eben ne neue Rechnung verschicken... geht nicht.
    Was meint denn Dein FA dazu? Die sind genau dazu da, Dir solche komischen Fragen rechtsverbindlich zu beantworten.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • also erstens einmal, dass da keine missverständnisse aufkommen:
    natürlich schick ich diese nachforderung nur an unternehmer die selber umsatzsteuerpflichtig sind (andere kunden hab ich in der zeit gar nicht gehabt). denen kann das vollkommen egal sein, weil es ja zu 100% ein reiner durchlaufposten ist.
    und ich habe das recht 3 jahre lang die USt nachzufordern. die kunden sind glaub ich allerdings nicht verpflichtet dem nachzukommen. und es sind schon fast alle Kunden informiert und ich habe einen sehr guten kontakt zu denen (sind aber gott sei dank nicht so viele), bis jetzt sind alle bereit nachzuzahlen.

  • Verstehe ich jetzt nicht:
    Du stellt doch ne Rechnung mit UST, oder? Also, das die im Rechnungsbetrag enthalten ist und so?
    Oder hast Du Rechnungen ohne UST ausgestellt? (Ich meine jetzt nicht, daß die nicht ausgewiesen war)

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • @mano

    Hehe mano Du verdrehst da was aber gewaltig! Die Rechnungen die Du ausstellst sind IMMER Brutto!!!
    Auch als Kleingewerbetreibender - vor allem nach Österreichischem Recht! Lies mal nach beim Finanzamt, oder noch besser wko.at
    Du mußt die Rechnungen immer in Brutto nehmen, weil Du stellst Rechnungen in BRUTTO aus!! Und wie CC sagt Du hast die MWST schon in der Tasche. Dafür kannste aber die 20% wegrechnen vom Bruttobetrag solltest Du üebr die Grenze der Kleingewervetreibenden kommen. Verstehst was ich meine? Den Betrag den Du verdienen darfst - der geht in Netto, also nimmste Deinen vollen Brutto Jahresbetrag und rechnest dort die 20% weg und erst wennsd dann noch immer drüber liegst dann mußte UST nachzahlen.

    Steht zumindest so dort, oder ich habs so verstanden.

    Aber nochmal wichtig und das merk Dir - Du stellst Rechnungen IMMER in BRUTTO aus, da gibts nix zum nachverlangen!

    Gruss snowdog

  • he?
    eine rechnung eines kleinunternehmers ist steuerfrei. da ist keine Ust drin.
    deshalb schreibt man ja auch drauf USt 0,- aufgrund Kleinunternehmerregelung gemäß §6 Abs 1 Z 27 UStG
    ob man das im endeffekt brutto oder netto nennt ist ja egal, USt ist jedenfalls nicht enthalten.
    und auch wko und alle steuerberater-seiten sagen das gleiche, du kannst die USt nachverlangen.

  • Öhm... ne.
    Und nochmal ganz gross: NEE. 8)

    1. Als Kleinunternehmer stellst Du Deine Rechnung so aus, das da die UST schon drin ist. Du darfst die UST also nicht gesondert ausweisen.

    Beispiel für Kleinunternehmer:
    Artikel x 50.00 EUR
    Versandkosten 5.00 EUR
    ----------------------------
    Endsumme 55.00 EUR
    (Lt. Kleinunternehmerregelung gemäß §6 Abs 1 Z 27 UStG ist die UST in der Endsumme enthalten)

    Für alle anderen Unternehmer:
    Artikel x 50.00 EUR
    enth. UST (21%) 8.70 EUR
    Versandkosten 5.00 EUR
    ----------------------------
    Endsumme 55.00 EUR

    Also, wenn Du in der vergangenen Zeit Deine Rechnungen UST-frei geschrieben hast... dann haste Dich 1. strafbar gemacht und 2. kannste nu die UST aus Deiner eigenen Tasche ans FA abdrücken. Mit ner saftigen Strafe obendrauf.
    Du kannst doch nicht einfach den Staat um die UST bescheissen :D und ne Netto-Rechnung ausstellen.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • öhm nein.
    dann dürfte es da wirklich einen unterschied zwischen österreich und deutschland geben.
    in ö wird die USt nicht ausgewiesen und es ist auch keine in den rechnungen enthalten.
    die rechnungen sind umsatzsteuerfrei.
    das bestätigen auch das finanzamt und die wirtschaftskammer österreich.

    den staat hab ich da überhaupt nicht beschissen, weil du ja als kleinunternehmer sowieso keine Ust abführst. der kunde kann ja das genauso wenig als vorsteuer abziehen. und natürlich muss man die dann aus eigener tasche nachzahlen oder man verlangt sie eben zurück.

  • Falsch Mano

    Ich spreche hier eindeutig von Österreich! Lies mal bei der WKO nach.

    Rechnungen sind IMMER in Brutto wie schon vorher erwähnt! Und CC hat da schon ganz Recht. Die Umsatzsteuer ist im Rechnungsbetrag IMMER enthalten! Auch wenn Du keine abführen mußt. Ebeen genau darum gehts eigentlich sogar!

    Überleg doch mal was das Finaznamt in Ö sagt (und ich bin ja Österreicher und hatte dort meien Firma) Du mußt keine Umsatzsteuer abführen und darfst aber auch keine abziehen. Und jetzt überleg einmal was dies genau heißt "Du mußt keine Umsatzsteuer abführen" - das heißt das diese aber schon enthalten ist - eben genau darum gehts ja - Rechnungen sind in Brutto und die UST ist immer enthalten NUR eben mußt Du sie nicht abführen - und ja das ist Österreichisches Recht!

    Gruss snowdog

  • Für sein aktuelles Problem gibt es egal ob vorwärts oder rückwärts nur 2 Möglichkeiten:

    1. Für die erhaltenen Brutto-Summen selber die Steuer abführen und sie als Betriebsausgabe verbuchen.
    2. Eine Rechnungskorrektur an die vorab informierten, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer.

    Und ja, es ist durchaus nicht unüblich, Rechnungen nachträglich nach Absprache zu korrigieren. Es ist einfach nur selten. Fehler passieren - jedem irgendwann mal ^^

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • snowdog: ja ich weiss schon was du meinst.
    aber wie erklärst du dir dann das der wortlaut auf den rechnungen "umsatzsteuerfrei nach §..." heissen muss und nicht wie catcat schreibt "die USt ist lt. §... in der endsumme enthalten"?
    und wie erklärst du dir dass die wko, das finanzamt und mein steuerberater ebenfalls sagen man kann die USt nachverlangen kann?
    und wie erklärst du dir dass das finanzamt bei einer rechnung von 1200 euro jetzt 240 euro Ust haben will und nicht 200 euro?
    die seiten der wko sagen das gleiche wie ich.
    es gibt sogar musterrechnungen auf denen du gleich anmerken kannst, dass du bei statuswechsel die USt nachverechnen kannst.

  • So, und ich werfe das alles nun mal in einen anderen Topf :)
    Rechnungen nach Kleinunternehmerregelung sind "Netto-Rechnungen", bei denen eben Netto = Brutto ist.

    Letztendlich sind die Rechnungsbeträge alle Brutto, die Frage ist nur, aus was sich dieses Brutto zusammensetzt.

    Daher sind Rechnung mit UST ja auch in aller Regel einfach höher, da die UST noch dazu kommt. Die wird nicht nur einfach extra ausgewiesen, sondern kommt dazu. Würde man die einfach nur extra ausweisen, dann wäre das Produkt ja letztendlich günstiger ;)

    100,- Eur Ware
    = 100,- Eur Rechnungsbetrag

    mit UST
    100,- EUR Ware
    + 20,- EUR UST
    = 120,- EUR Rechnungsbetrag

    Wechselt man von befreit auf unbefreit, dann schlägt man auf seine Produkte die 20% normalerweise auf, da man sonst die UST aus seiner eigenen Tasche zahlen muss.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • ne - Du schreibst ja auch nicht Umsatzsteuerfrei - sondern darsft einfach die UST nicht angeben - das isn Unterschied!
    Wie gesagt, die UST ist in jedem Falle immer in Rechnungen enthalten.