Google zahlt - Leistungsschutzrecht

  • Zitat von catcat;39469

    D.h. jetzt also auf gut deutsch: Ich kann zwar meine Seiten durch die robots.txt vor allen Bots "schützen".
    Da google aber auch von zig anderen Bilder- und Contentklau-Sites willig mit Content beliefert wird, werden meine Inhalte trotzdem bei google angezeigt und google hat die Weste weiß.

    Scheint so, aber was mich noch mal schuppt, wäre mal ein Musterverfahren anzustreben, das nicht verlinkte Inhalte betrifft, die aber in den Serps erscheinen, weil sie über die toolbar in den index gekommen sind, aber vermutlich habe ich da auch nicht genug Arschin der Hose. Aber ein Unding ist es in meinen Augen - neulich habe ich gemerkt, dass die Templates der emails einiger meiner scripte im Index sind, kann nur über die toolbar passiert sein.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Tsach, das ist genau das Problem Guppy, ich sagte ja, es ist erkennbar, dass überall Juristen eingebunden sind, die alles zu jedem Stadium auf rechtliche Aspekte abklopfen. Du würdest wahrscheinlich nie den notwendigen Beweis liefern können, dass zwischen dem Listen Deiner Templates und der Toolbar ein causaler Zusammenhang besteht. Eine Klage wäre also so gut wie aussichtslos und genau aus diesem Grund brauchen wir neue, den Erforderungen des Internets, angepasste gesetzliche Normen. Einfache gesetzliche Regelung: Es darf nur noch gelistet werden, was explizit zur Listung bei Sumas freigegeben ist. Punkt. Aus. Damit wären einige Juristen bei G und Co. arbeitslos und G z. B. würde mal richtig dumm aus der Wäsche gucken. Ich weiss auch gar nicht wo diese blödsinnige und unlogische Argumentation herkommt, dass jeder der irgendwo unter einer Domain etwas auf einen Server stellt, damit einverstanden ist, dass jeder diese Inhalte sehen und lesen kann oder gar soll. Das wäre in etwa mit der Argumentation vergleichbar, dass jeder, der die Vorhänge vor seinem Fenster nicht zuzieht, sich damit konkludent einverstanden erklärt, dass sich jeder an der Fensterscheibe die Nase plattdrücken kann, um das Innenleben der Wohnung studieren zu können.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Ich war nur zu tippfaul ^^

    Dein letztes Beispiel ist übrigens m. E. völlig legitim, solange derjenige sich dabei auf öffentlichem Grund und Boden befindet.

    Die Idee reizt mich, die hier bereits aufgeworfen wurde: Google per robots.txt für einen Testordner sperren, explizites Testmat. hochladen und von anderen indexieren lassen. Taucht dieses Zeugs dann bei Google wieder auf (egal ob über Toolbar oder über die Indexierung von Drittseiten), dann müsste der Sack eigentlich zu sein. Dann bräuchte man nur noch einen Sammeltopf, aus dem ein Musterprozess bestritten wird, da die Kapitaldecke eines einzelnen da wohl nicht ohne weiteres reichen dürfte.

    Ich sehe es übrigens tatsächlich so, dass jemand der Descriptions auf seiner Seite notiert, mit der Publikation dieser (und nur dieser) als Snipets in den Serps einverstanden ist und jemand der das Häkchen in den WMT bei "Bildersuche" setzt, ist mit der Indexierung als Thumbsnails einverstanden. Aber beide haben m.E. KEINE Genehmigung zum Klauen des gesamten Contents und seiner Integration auf fremden Seiten (z.B. Google) als scheinbar eingenen Content gegeben.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Wenn man mal das Beispiel von Cura hernimmt:
    Eigentlich geht google ja noch viel weiter!

    Google benimmt sich wie eine Bibliothek, die sämtliche Werke der Literatur listet. Und im Suchindex schreibt google ein Snippet (Kurzzusammenfassung), worum es in dem Buch geht. Meine Snippet-Vorgabe als Autor wird einfach ignoriert. Das wird auch indexiert, wenn es auf meinem Dachboden liegt oder in meiner Nachttischschublade oder in meinem Büro im Aktenschrank liegt und ich das gar nicht indexiert haben will.

    Wenn google in dem Buch Abbildungen findet, dann werden die noch gesondert indexiert. Dabei wird weder das Buch gezeigt, noch der Urheber. Nur, das es "möglicherweise urheberrechtlich geschützt" ist...
    ------------------
    Vor einigen Tagen hab ich mit einer Bekannten in FB gelabert. Die ist "normal" - also nicht grade internetaffinin.
    Die meinte, sie fände google toll, weil "die ja so viele Bücher haben. Und Bilder... so viele Bilder haben die. Die poste ich gerne bei FB"

    Den Leuten ist gar nicht bewußt, das der Content eben gar nicht google gehört! - Aber das ist denen so lange egal, bis dann eine böse Frau kommt und ihnen ne Rechnung schickt.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Dass das nicht Google gehört werden die schon wissen, aber nicht, dass das eben nicht frei verwendbar ist. Woher auch, ist ja schließlich frei zugänglich. Ich kenne auch viele, die ihre Bilder und Texte von Google haben und wenn man die dann darauf anspricht: "Das wusste ich nicht, ich dachte, ich darf das verwenden. Glauben Sie mir, ich wollte nicht Ihre Sachen kopieren, das war keine Absicht". Eine andere kaufte eine Postkarte, scannte die ein und verwendete das Bild auf der Webseite. Abmahnung kam und die Verwunderung war groß. "Warum? Ich habe die doch gekauft!", selbiges bei einer mit einer gescannten Landkarte.

    Google erleichtert das Ganze auch noch, aber das Hauptproblem sind hier die Personen. Die leben halt nach dem Motto, dass alles was frei rumliegt / zu finden ist, auch jederzeit überall und immer von einem bedingungslos verwendet werden kann.

    Die Frage ist hier dann wohl auch, wo man da ansetzt. Bei Google ist eine Seite, aber die Personen kommen auch anders an die Daten ran. Also müsste man auch bei denen ansetzen und entsprechend Rechte geltend machen. Nur da kommt man meist ja nicht durch damit.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Zitat von catcat;39482

    Den Leuten ist gar nicht bewußt, das der Content eben gar nicht google gehört! - Aber das ist denen so lange egal, bis dann eine böse Frau kommt und ihnen ne Rechnung schickt.


    Leute, die sich weigern aus Fehlern anderer zu lernen, haben ein Recht darauf, ihre eigenen zu machen.

    Wenn Google direkt (für uns) nicht angreifbar ist, dann gehts halt durch die Brust ins Auge. Wenn die Userzahl derer wächst, die den vermeintlichen Google-Content nutzen und sich dabei eine blutige Nase holen, baut das auch allmählich Druck auf und kommt irgendwann in der Bildzeitung an.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Zitat von Margin;39480

    Ich war nur zu tippfaul ^^


    Die Idee reizt mich, die hier bereits aufgeworfen wurde: Google per robots.txt für einen Testordner sperren, explizites Testmat. hochladen und von anderen indexieren lassen. Taucht dieses Zeugs dann bei Google wieder auf (egal ob über Toolbar oder über die Indexierung von Drittseiten), dann müsste der Sack eigentlich zu sein. Dann bräuchte man nur noch einen Sammeltopf, aus dem ein Musterprozess bestritten wird, da die Kapitaldecke eines einzelnen da wohl nicht ohne weiteres reichen dürfte.


    folgendes ist wieder diktiert, also wenn da irgendwelcher Blödsinn steht-na ihr wisst schon….

    Das hatte ich schon durchprobiert. Die Seiten die durch robot.txt gesperrt sind kommen nicht in den Index, definitiv. Aber die Inhalte landen meistens im Netz, weil diverse Pseudo Suchmaschinen sich nicht an die robot.txt halten, und deren Inhalte von Google gespidert werden. Nun kommt es darauf an, wie viel durch den Piraten auf seiner Seite online gestellt wird. Da allerdings, sehe ich Google nicht in der Verantwortung. Die zweite Frage in diesem Zusammenhang wäre, was bitteschön will man Google vorwerfen, worauf soll sich die Klage begründen? Urheberrecht? Da sehe ich keine Möglichkeit, weil bestehende Urteile vermutlich jeder anderes lautende Rechtsprechung aushebeln. Es müsste in Richtung Schadenersatz gehen (mein Steckenpferd). Dazu müsste aber erst einmal ein eindeutig nachweisbarer Schaden entstehen. Es ist gar nicht so einfach da einen Fall zu konstruieren, bei dem der sicherlich nicht dumme Rechtsanwalt der Gegenseite, dich nicht an die Wand argumentiert. In dem von mir angesprochenen Fall mit den Templates ist ja kein Schaden entstanden, es ist ganz einfach nur ärgerlich.

    Zitat von Margin;39480


    Ich sehe es übrigens tatsächlich so, dass jemand der Descriptions auf seiner Seite notiert, mit der Publikation dieser (und nur dieser) als Snipets in den Serps einverstanden ist und jemand der das Häkchen in den WMT bei "Bildersuche" setzt, ist mit der Indexierung als Thumbsnails einverstanden. Aber beide haben m.E. KEINE Genehmigung zum Klauen des gesamten Contents und seiner Integration auf fremden Seiten (z.B. Google) als scheinbar eingenen Content gegeben.


    das ist hier die Frage, soll Google nur Inhalte anzeigen, die auch in der Description erwähnt sind? Das würde natürlich die Suche nach Inhalten, die nicht ausdrücklich erwähnt werden, unmöglich machen. Für Verlage und redaktionelle Seiten wäre diese Lösung natürlich die optimale Lösung. Der normale Webmaster hätte dann durch Einsetzen oder Weglassen der Description die Wahl. Die Gefahr, die ich darin sehe, wäre die logische Konsequenz von Google, Webseiten mit Description in den Serps zu benachteiligen.

    Frei nach Dieter Nuhr
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  • Zitat

    das ist hier die Frage, soll Google nur Inhalte anzeigen, die auch in der Description erwähnt sind? Das würde natürlich die Suche nach Inhalten, die nicht ausdrücklich erwähnt werden, unmöglich machen.


    Nö, würde es nicht unbedingt. Google könnte ja alles durchsuchen, aber eben nur die Description anzeigen. Möglich wäre auch, dass die Description länger gewählt werden kann und Google eben nur daraus sein Snippet bildet. Das wäre der einzig richtige Weg, denn die Description gibt man ja aktiv vor und die Meta-Daten waren schon immer Daten für Suchmaschinen.

    Zitat

    Taucht dieses Zeugs dann bei Google wieder auf (egal ob über Toolbar oder über die Indexierung von Drittseiten), dann müsste der Sack eigentlich zu sein.


    Nicht unbedingt, dann Google nimmt dann zwar die Inhalte auf, aber nicht von Deiner Seite, sondern von einer anderen. Somit hat Google die Inhalte, hält sich bei Dir aber dennoch an die robots.txt.

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  • Jep, an Schadenersatz hatte ich gedacht und der Content bestünde in meinem Fall aus Bildern - ist auch erheblich unproblematischer in puncto Schöpfungshöhe. Zusätzlich arbeiten die Gerichte mit einem fiktiven Schaden, ein echter Schaden muss NICHT nachgewiesen werden.

    Wenn klein Erna zahlen muss, wenn sie Bilder von Google "klaut", selbst wenn Google selbst "geklaut" hat, warum sollte Google dann nicht zahlen müssen, wenn Google auf anderen Seiten klaut, selbst wenn die ihrerseits geklaut haben?

    *edit*
    Synonym, sehe ich genauso.

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    (Volker Pispers)

  • Nee Margin, der fiktive, von Dir angesprochene Schaden, begründet sich im Urheberrecht und da verbaut die bestehende Rechtsprechung den Weg. Sprich Du musst erst den Urheberrechtsverstoß nachweisen und dann kann der "Schaden" eingefordert werden. Die Möglichkeit bestünde evtl bei der neuen Bildersuche. Könnte man jetzt schon anstoßen - auf -at oder .com schon da. Den Blödsinn versteh ich auch nicht, ist rechtlich Wurst auf welchem Google der Verstoß stattfindet, oder überseh ich da was?

    Frei nach Dieter Nuhr
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  • Also nun komm ich nicht mit ... Wenn Google in der Bildersuche meine Bilder anzeigt, die nachweislich aus einem für Google gesperrten Verzeichnis stammen (woher sie die dann auch immer haben), dann gibts nen Screenshot und ne Rechnung und tschüssikovski. Der Fall ist dann sogar noch eindeutiger als bei Klein-Erna.

    Klar Urheberrecht, von was anderem Rede ich just nicht:

    (1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist … (§ 12 UrhG).
    (2) Recht auf Anerkennung der Urheberschaft am Werk (§ 13 UrhG).

    Und genau das habe ich mit der robots getan, ich habe bestimmt, dass Google die Bilder NICHT nutzen darf.

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    (Volker Pispers)

  • Ausserdem gilt doch in DE auch noch das "Hehlerei-Prinzip". Wie das genau heißt, weiß ich nich.
    Wenn ich mit gestohlener Ware im Besitz angetroffen werde, dann bin ich automatisch Hehler und werde dementsprechend bestraft.
    Und da ja lt. Contentmafia Kopieren == gestohlen ist...
    Aber da gelten wohl zweierlei Maß.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Zitat von catcat;39495

    Ausserdem gilt doch in DE auch noch das "Hehlerei-Prinzip". Wie das genau heißt, weiß ich nich.
    Wenn ich mit gestohlener Ware im Besitz angetroffen werde, dann bin ich automatisch Hehler und werde dementsprechend bestraft.
    Und da ja lt. Contentmafia Kopieren == gestohlen ist...
    Aber da gelten wohl zweierlei Maß.


    Das zweierlei Maß ist offenkundig - Ein Richter würde es in dem Fall wohl eher Vermieterprinzip nennen. "Was kann der Vermieter dafür, dass in seiner Wohnung Hehlerware angeboten wird".

    Frei nach Dieter Nuhr
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  • Margin, klar, ich bezog mich da auch eher auf Textinhalte. Hatte das falsch gelesen mit "Testordner" / "Textordner". Wobei sich aber auch hier Google wieder rausreden wird. Klar, der andere hat geklaut und Google hat die Daten von dem Anderen. Das hat zur Folge, dass das Bild zwar online ist, aber eben nicht von Deiner Seite, sondern vom Dieb. Google wird dann wieder argumentieren, dass das nur eine Sammlung ist und automatisch erfolgt. Du kannst die Löschung beantragen, aber mehr wird Google nicht eingestehen. Frei nach dem Motto. Google kann ja gar nicht wissen, was echt und was geklaut ist. Also können sie nur alles aufnehmen oder nichts.

    Indirekt passend:
    *** Link veraltet ***
    Auch hier also nur eine Reaktion von Google, wenn zuvor eine Aktion von Anderen vorhanden war.

    Etwas passend, auch wenn ein anderer Rechtsbereich:
    *** Link veraltet ***

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Zitat von guppy;39496

    Das zweierlei Maß ist offenkundig - Ein Richter würde es in dem Fall wohl eher Vermieterprinzip nennen. "Was kann der Vermieter dafür, dass in seiner Wohnung Hehlerware angeboten wird".

    Aja. Das Vermieterprinzip... das kenne ich noch aus Jugendzeiten, als ein Bekannter von mir 2 Jahre im Knast saß, weil er seine Wohnung einem Bekannten untervermietet hat und der hat dann angeblichen RAF-Symphatisanten die Wohnung unteruntervermietet. Da hat zwar nachweislich nie einer der RAF drin gewohnt - aber er hätte ja drin wohnen KÖNNEN^^

    Aber bei google ist das natürlich was ganz was anderes.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Weder Richter in DE, noch in der EU, werden eine Entscheidung gegen Google treffen.
    Da hat keiner den Arsch in der Hose, weil es einen Rattenschwanz nach sich ziehen würde, der gravierende wirtschaftliche Folgen haben könnte.
    Ist so wie mit den Banken, die man angeblich nicht Pleite gehen lassen kann, weil die zu groß geworden sind.
    Wer weiß denn schon, welche Politiker, Richter und Wirtschaftsleute an dieser ganzen Verpflechtung mitverdienen?

  • Ich glaub, das wollen wir gar nicht so genau wissen, wer da alles involviert ist...
    Und wenn da ne Liste auftauchen würde, dann würde das so gehandelt werden wie bei der Affäre Flick anno dunnemals: Generalamnestie für alle und Kohle für Flick.

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  • >> Dein letztes Beispiel ist übrigens m. E. völlig legitim, solange derjenige sich dabei auf öffentlichem Grund und Boden befindet.

    Zu meinem Beispiel mit dem Glotzen in die Wohnung. Das Reingucken vom öffentlichen Grund mag ja noch bei einmaligen Aktionen legitim sein. Es hört aber da auf, wo es gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung und in dieser gegen die Unverletzlichkeit der Privatsphäre geht. Wenn Dein Nachbar Dir täglich in die Wohnung klotzt Margin, auch wenn er mit den Füssen auf öffentlichem Boden steht, kannste ihm das ganz schnell mittels Unterlassungserklärung und wenn er die nicht abgibt, per Einstweiliger Verfügung untersagen. Niemand muss die Vorhänge zuziehen und im Dunkeln leben, wenn er eine Privatsphäre haben will, nur weil er im Parterre wohnt.

    Bezogen auf Inhalte auf Servern: Wenn da Inhalte liegen, bei denen nicht erkenntbar wird, dass sie gefunden werden sollen, wenn z. b. kein Titel, keine Metatags etc vorhanden sind, unterliegen sie nach meiner Rechtsauffassung genauso der Privatsphäre. Logisch wird das z. B. bei versehentlich frei zugänglichen Passwörtern, Zugangscodes etc. Es finden sich noch heute Zugriffsstatistiken von Webseiten von Allincl im Index v. G., weil Webseitenbetreiber nicht wussten, dass diese Inhalte extra gesperrt werden mussten.

    Und wenn erkennbar wird, das eine Webseite gefunden werden soll, heisst das ja nicht zwangläufig, dass sich damit jemand auch einverstanden erklärt, dass er auch mit der Teileverwertung seiner Webseite einverstanden ist. Auch das Vorhandensein v. Titel und Metaangaben ist nicht zwingend ein Indiz, dass die Webseite v. Sumas indiziert werden soll. Man denke da mal an z. B. Nutzer v. z. B. 1&1, die sich unter Anleitung eine Webseite mit dem Cursor zusammenstellen und dann auf Abschicken klicken. Dem ein oder anderen wird da mit Sicherheit der Begriff "Quelltext" überhaupt nichts sagen.

    Auch dem Indexieren von Fotos auf Zweit- und Drittseiten hat der BGH mittlerweile einen Freibrief erteilt. Weiss jetzt aber nicht mehr genau wo. Ebenso, was viele gar nicht mitgekriegt haben, hat der BGH auch Yasni (glaube es war Yasni) den Freibrief zum Bilderklau gegeben. Es kann also der Googlebot ausgesperrt werden, tauchen die Inhalte dann auf anderen Seiten auf, die wiederum von G indexiert werden, ist G (die anderen natürlich auch) damit aus dem Schneider. Eine völlig unverständliche Rechtsprechung und ich will dem BGH da nicht mal unbedingt bewusste Rechtsbeugung unterstellen (obwohl es arg danach aussieht), es kann auch schlicht Unvermögen sein die sich neu darstellenden Konstellationen richtig einzuordnen, bzw., zu begreifen. Das Urherberrecht ist da völlig unzweideutig, es wird nichts zu einem konkludenten Einverständnis gesagt, dass ist aber eher ein Indiz dafür, dass es von den Schöpfern des Urheberrechts so gemeint war, dass es als Option keinesfalls infrage kommt, dass sich also niemand konkludent einverstanden erklären kann und auch ein konkludenten Einverständnis nicht vorausgesetzt werden kann, sondern dass jeweils eine individuelle Vereinbarung, ein individuelles Einverständnis zwingend ist. Hättense dieses konkludente Einverständnis drinhaben wollen, hättense das entsprechend formuliert eingebracht. Und genau das wird beim BGH schlicht ignoriert.

    Mit der Argumentation des konkludenten Einverständnisses bestätigt der BGH, dass es sich ja tatsächlich um eine urheberrechtlich relevante Verwendung handelt.

    Das Urheberrecht schreibt aber auch zwingend vor, dass ein Urheber bei Verwendung seiner Werke angemessen zu vergüten ist. Auch das wurde v. BGH bei seiner "verunglückten" Rechtsprechung bis heute anscheinend schlicht übersehen. Wie kann sich also jemand vorab konkludent einverstanden erklären, wenn ein wesentlicher Bestandteil des damit zustande gekommenen Vertrags nicht geklärt ist? Auch das ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertragsrechts: Kommt über einen wesentlichen Vertragsbestandteil keine Einigung zustande ist damit jede Abmachung hinfällig. Beispiel: Ein Kaufvorvertrag über eine Sache, der aber nichts zum Kaufpreis sagt. Gibt es hier keine Einigung ist alles hinfällig.

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Aber da sind wir doch genau wieder an dem Punkt: Muss ein "ungeschicktes" Urteil denn auf alle Zeit Bestand haben? Es könnte doch sehrwohl im Umfeld einer klareren, transparenteren Situation auch "sauberer" ausfallen. Klar, ausgerechnet den BGH dazu zu bekommen, dass er sich selbst mit einem neuen Urteil "Ungenauigkeit" bescheinigt, gehört wohl schon zur Königsklasse. Aber auch solche Juristen wirds doch wohl irgendwo im Ländle geben?!

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Das Problem ist der Rechtsweg Margin. Das Urteil (die Urteile) ist in der Welt und damit werden sich die meisten Gerichte dran orientieren, sich möglicherweise dran halten. Siehst ja, die FTP will sich ja auch beim LSG dran orientieren, wobei ich mich allerdings frage, wo da die übertragbaren Paralellen sein sollen.

    Um beim BGH zu landen musste also durch die Instanzen und dann muss die letzte Instanz die Revision zum BGH auch noch zulassen. Der BGH ist aber nur zuständig, wenn es um gravierende ungklärte Fälle der Rechtsfindung handelt. So, jetzt lässt die letzte Instanz nicht zu, Begründung: Is geklärt. So, dann kannste dagegen Beschwerde beim BGH einlegen, dazu brauchste einen beim BGH zugelassenen Anwalt. Davon gibts aber nur ne Handvoll, d. h., Du musst erst mal einen finden der es macht, denn beim BGH blamieren will sich keiner der dort zugelassenen Anwälte, keiner will sich vom BGH sagen lassen: Warum habense denn Ihren Mandanten nicht darüber aufgeklärt, dass die Beschwerde aussichtslos ist.

    Is nit so einfach.

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