Nun würd mich aber mal der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis interessieren. Nicht als juristisch fundierte Abhandlung, sondern einfach mit 2 klaren Worten, wenn möglich
SOS mein Testament
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Vermächtnis. Juristisch nicht ganz korrekt, aber verständlich:
Ich bestimme VOR meinem Tod, wer NACH meinem Tod was als Geschenk von mir erhalten soll. Und daran haben sich meine Erben zu halten.
Nee, M, bin nicht angefressen, geh aber jetzt mal in die Koje.
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Das Vermächtnis kann unabhängig von der Erbfolge stattfinden, sprich der, dem was vermacht wird, der muss nicht zur Verwandschaft gehören, während Erben wohl immer irgendwie Verwandschaft sind?
Und der vermachte Gegenstand oder die Leistung werden entschädigungslos der Erbmasse entnommen und unterliegen nicht der Pflichtteilreglung ? (kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da das Enterbung werden könnte und die gibt es nicht)
Das lese ich nach flüchtigem überfliegen von ein paar Internetbeiträgen raus.
Wie es der Zufall will, sind wir gerade dabei ein Berliner Testament aufzusetzen - wegen meine Kinder , deine Kinder u.s.w.. -
Danke.
Hmmm ... spontane Assoziation: Schenkung. Und zumindest Schenkungen laufen nach dem Todesfall auch nicht immer "geradeaus". Da sind mir eben genau solche Begründungen wie "Umgehung" der Erbfolge usw. bekannt.Für die Zwerge existiert ein Erbvertrag. Sicher ist sicher, soweit man im deutschen Rechtssystem das Wort überhaupt benutzen darf.
Gute Nacht, John-Boy.
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Gibts im deutschen Recht eigentlich etwas das einem verbietet, sein Erbe "aufzulösen"?
Sprich: Ich verfüge, daß mein Eigentum verkauft wird, mit der Kohle werden Ferraris gekauft, die dann zu Crashtests verwendet werden müssen.
Das halt nix übrigbleibt.Ist so ein Fall überhaupt vorgesehen?
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Ja aber natürlich, nach ordnungsgemäßer Abfuhr der Erbschaftssteuer und Entrichtung des Pflichtteils an die Erben
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>> Vermächtnis. Juristisch nicht ganz korrekt, aber verständlich:
Schenkung: Darum schrieb ich ja "Juristisch nicht ganz korrekt".
Ein Vermächtnis ist ne Schenkung NACH dem Tod, jedoch mit anderen juristischen Konsequenzen wie eine Schenkung VOR dem Tod. Da kommt wohl die Redewendung her: Das hatter mir vermacht.
Die Schenkung vor dem Tod kann von den Erben nach dem Tod des Erblassers 10 Jahre lang angegriffen werden, wenn der Verdacht besteht, dass die Schenkung erfolgte, um die Erben zu benachteiligen. Oder aber noch zu Lebzeiten des Verschenkenden, wenn dieser nun plötzlich verarmt.
Die Schenkung nach dem Tod, die ja missbraucht werden könnte, um die Erben faktisch zu "enterben", wird durch Gesetz so eingeschränkt, dass die gesetzlichen Pflichterben trotzdem ihren Mindesanteil erhalten müssen. Es kommt also auch auf das Verhältnis zwischen Vermächtnis (Geschenk) und Gesamtnachlass an. Gegebenenfalls muss ausgeglichen werden.
Is jetzt auch wieder verständlich leicht vereinfacht, aber das Erbrecht gehört nicht gerade zu den unkomplizierten Rechtsgebieten.
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Korrektur:
Das hab ich geschrieben:
>> Die Schenkung vor dem Tod kann von den Erben nach dem Tod des Erblassers 10 Jahre lang angegriffen werden _
Is falsch ausgedrückt und irreführnd.
So natürlich heissen, dass die Erben nach dem Tod des Erblassers eine Schenkung, die er vor seinem Tod machte auf 10 Jahre rückwirkend angreifen können. Is also die Schenkung mehr als 10 Jahre her geht nichts mehr. Früher war es so, dass dann die Schenkungssumme stets zu 100% angegriffen wurde. Heute, mit der Änderung des Erbrechts vor einiger Zeit, ist das progressiv gestaffelt. Ist die Schenkung 2 Jahre her können nur noch 80% angegriffen werden, nach 5 Jahren 50% und nach 9 Jahren noch 10%.
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Was passiert eigentlich, wenn ich das Geschenk schon versoffen habe? Und dann einer kommt und noch was will? O_o Rein theoretisch?!
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Zitat von Lunte;26395
Was passiert eigentlich, wenn ich das Geschenk schon versoffen habe? Und dann einer kommt und noch was will? O_o Rein theoretisch?!
dann wirst du geteert und gefedert!
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>> Was passiert eigentlich, wenn ich das Geschenk schon versoffen habe?
Dann haste auf einen Schlag einen Haufen Schulden und musst evtl. die Hand heben.
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Mmh, unangenehm.
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Aber dafür warste ne Weile schön besoffen^^
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Ich hab echt Glück, das ich einen humanen Verbrauch habe.
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Zitat von catcat;26413
Aber dafür warste ne Weile schön besoffen^^
Das klingt so positiv! Bei uns sagt man nur: du warst ganz schön besoffen, und das ist mit keinerlei positiven Aspekten belegt. Das ist eher ein krasser Vorwurf.
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und ich hab das Pech, dass ich erst gar keine Schenkungen erhalte, die ich versaufen könnte. :grummel:
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ich hab gar nix zu saufen da. war beabsichtigt. muss klar sein wenn ich migriere wie ein verrückter.
dafür geb ich mir morgen die kante wenns fertig wird
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Armer Schwede, ich werd an dich denken wenn ich mal das Zeitliche segne. Auf die 2.80 € :beer: kommt es nicht drauf an.
Hab auch keine Erben, zum einen Teil reicht es für die Bestattungskosten vom anderen Teil las ich ein Denkmal bauen. -
Wer denkt denn über ein Testamen nach :o
Also ich hab ja noch keine Kinder aber ich pass auch auf :yes: -
"Rechts ist alles frei" könnten auch Deine letzten Worte sein.
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