Eure ehrlich Meinung ...

  • zu dieser Böhmermann - Erdogan- Geschichte.

    Hat dieser Böhmermann die Grenze zur Strafbarkeit überschritten und was sollte die Bundesregierung jetzt tun?

    Dabei lassen wir jetzt mal aussen vor, dass dieser grössenwahnsinnig gewordene Türke glaubt die Merkel an den Eiern zu haben und sich den Zutritt zur EU jetzt erzwingen zu können, was so natürlich weiter weg ist als es je war.

    Meine Meinung dazu hab ich, mich interessiert Eure.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Erstmal Deine :yes:

    Aber da ich meine eh grad woanders gepostet hab, zitier ich mich mal selber ^^

    Zitat

    Wie alles anfing ... nur ein Song.
    Eigentlich harmlos für einen Rechtsstaat mit Meinungsfreiheit. Und dann hat Erdogan die Propagandamaschine angeschmissen.

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    Und dann zitier ich noch meine Mutter

    Zitat

    Wo man singt, da lass Dich ruhig nieder. Bösewichter haben keine Lieder :up:

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Ich bin nicht Charlie. Und auch nicht Böhmermann. Bin gegen jede bösartige Beleidigung, das hat in meinen Augen nichts mit Satire zu tun. Es ist in beiden Fällen nicht mehr als böswilliges hecheln nach Aufmerksamkeit. Geschmunzelt habe ich auch und ich kannte den Typ vorher gar nicht.
    Ob es was vor Gericht zu suchen hat? Wenn es im Gesetz so vorgesehen ist, na klar. Warum nicht? Heute kommst Du wegen jedem Sch.. vor Gericht, wenn Dich einer verklagt, warum also in diesem Fall nicht?
    Was das Gericht dann entscheidet, dass ist eine ganz andere Sache. Eine Verurteilung wäre traurig.
    Merkel ist in dem Fall so richtig angeschissen. Sie kann gar nichts richtig machen. So oder so, egal wie sie entscheidet, die halbe Bundesrepublik wird empört sein und von der anderen Hälfte stimmt 1/4 mit in dem shitstorm ein, weil sie auf der "richtigen Seite" sein wollen.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Im Gesetz so vorgesehen ... Was diesbezüglich in den Nachrichten usw merkwürdiger Weise nicht erwähnt wird, ist der zweite Teil des selben Paragraphen 103 StGB:

    Zitat

    Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält ...

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Margin: der Nebensatz bezieht sich nur auf die zweite oder Aussage, sprich: damit sind ausländische Diplomaten etc. gemeint, während zugleich dieser Nebensatz keine Einschränkung für den den Teil vor dem oder ("ausländisches Staatsoberhaupt") darstellt. Daher ist der Nebensatz hier nicht relevant.

  • Huch das Video haben die ja auch mit Türkischen Untertiteln.
    Ok
    Was ich vom Böhmermann Gedicht halte? Nun ja, Aufmerksamkeit hat er ja jetzt. Meinen Geschmack trifft das nicht, es sollte aber auch nicht bestraft werden dafür.
    Es könnte sogar unter "Kunst" fallen. :D

    Satire wie im Video von Margin, ist vollkommen Ok. Da wurde ja auch einfach mal der Botschafter einbestellt und hat auch das Video international bekannnt gemacht. Damit muss auch ein Erdoan mit Leben. Das ist Satire, und das ist in einer freien Gesellschaft erlaubt.

    wenn etwas möglich erscheint mach ich das, wenn das nicht klappt gehts ans unmögliche und ansonsten das undenkbare.

    - nun stolz rauchfrei - Ich denke also Bing ich!

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  • Wenn jemand in dieser Art über mich reden würde, und es wäre nicht wahr, was er da sagt, würde ich dem nachgehen. So meine persönliche Meinung zu dieser Handlung.
    Erdogan kann ich nicht ab, wie ein kleine verzoge Göre, mit unglaublich viel Macht. Genauso Böhmermann, absolut Aufmerksamkeitsgeil und immer rein, überall was PR sein könnte rein. Hätte die Beiden schon längst mal übers Knie gelegt.

    Satire darf alles, mit der Kritik muss man trotzdem klar kommen, in beide Richtungen.
    Soweit ich weiß, ist Böhmermann rechtlich mit seiner vorangestellten Distanzierung, zum Gesagten, eh raus.

  • Das Gedicht steht meines Erachtens ja nicht losgelöst im luftleeren Raum. Es war eine direkte Reaktion auf Erdogans Gemopper wegen obigen Videos, dem Song. Und den finde ich als Satire völlig angemessen. Von der Niveaulosigkeit auf Sandkastenebene mal abgesehen, ist der dann folgende Kinderreim doch genau das, was Erdogan haben wollte. Ich halte ihn für manches, aber nicht für dumm. Ein de-Politiker hätte den Song einfach nett abgelächelt. Erdogan zitiert den Botschafter ran. Warum? Weil er genau das will: Eine Staatsaffäre, Machtdemonstration, eine Retourkutsche für die Kritik deutscher Politiker an der türkischen Pressefreiheit.

    Sollten kleine Kinder kriegen, was sie wollen, wenn sie laut rumbrüllen? Auf gar keinen Fall. Operante Konditionierung - kommen sie einmal damit durch, versuchen sie es immer wieder.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich mich bislang lediglich rudimentät mit dieser Angelegenheit beschäftigt habe.
    Generell gilt für mich jedoch, dass prinzipiell jeder das sagen können darf, was er meint und wenn es satirisch angehaucht ist, darf es auch schon mal etwas "härter" sein.
    Wenn ein anderer sich dann angegriffen oder beleidigt fühlt, steht es ihm frei sich zu wehren und hierfür ggf. auch rechtliche Mittel einzusetzen. Was jedoch gar nicht geht, ist, auf Druckmittel jeglicher Art zurückzugreifen, um einen "Gegenangriff" durchzusetzen.

  • Ich hab mich mal mit meiner Meinung ganz bewusst zurückgehalten.

    Meine Meinung: Die Bundesregierung sollte dem Begehren von diesem Erdogan stattgeben und die deutsche Justiz das regeln lassen, zumal er ja eh auch als Privatperson Strafanzeige erstattet hat. Zur Strafbarkeit: Nach meiner Meinung hat dieser Böhmermann tatsächlich die Grenzen der Satire aufgezeigt indem er sie überschritten hat, mit den Folgen muss er jetzt klarkommen.

    Darf Satire wirklich alles? Darf Satire auch Selbstzweck und Alibi sein?

    Ich war ja schon bei Charlie Hepdo der Meinung, dass die Grenze der Satire aus Selbstzweck überschritten wurde, nur gab es da halt keinen Kläger im juristischen Sinn.

    Sonntag sass bei Anne Will so ein "allglatter" in Deutschland zugelassener Anwalt mit türkischer Abstammung in der Runde dem man deutlich anmerkte, dass er Probleme hatte sich mit seiner persönlichen Meinung zurückzuhalten. Die Frage, in welchem Rechtssystem, dem deutschen oder türkischen, er mehr Rechtssicherheit sehe brachte ihn so aus der Fassung, dass er rumeierte und sich in belanglosen Floskeln verlor. Aber leider musste ich ihm bei seiner Bewertung der Sachlage, beim Subsumieren wie die Juristen sagen, Recht geben.

    Massgeblich, die Frage nach der Intension, die möglicherweise ausschlaggebend sein wird, wenn deutsche Richter, die in dieser Lage wirklich nicht zu beneiden wären, das zu beurteilen werden haben müssen.

    Und ich sehe das durchaus auch so, dass es nicht darum ging dem Erdogan vorzuführen was in Deutschland unter Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst verstanden wird. Das hätte auch anders dargestellt werden können. Dieser Böhmermann hat alles aufgefahren was einen Araber, aber auch die Südländer Europas mit ihrer für uns etwas verqueren Vorstellung von Ehre zum Amokläufer werden lassen kann, es fehlte nur noch "Mutterficker".

    Nach meiner Meinung wollte er eine Provokation und Aufmerksamkeit die von keinem anderen mehr getopt werden kann und das hat er ja auch erreicht. Nur denke ich, dass bei denen im Vorfeld bei der juristischen Abwägung die möglichen Folgen des Strafrechts zu kurz kamen. Ich kannte zwar den 103er des Strafgesetzbuches, aber dass da erst die Bundesregierung ihr OK geben muss war auch für mich neu. Das jetzige Abtauchen Böhmermanns ist für mich ein Indiz, dass er die Folgen seines Tuns völlig unterschätzt hat und wenn jetzt welche hinterherkommen und ihm unterstellen das wäre alles so im Kälkül gewesen; für mich völliger Quatsch, da wird er schlauer gemacht als er ist.

    Die zivilrechtlichen Folgen hatte man im Vorfeld wohl durchdacht, damit gespielt und wohl auch inkauf genommen, dass es zivilrechtliche Folgen haben könnte, mit denen man ja auch leben könnte, egal wie sie am Ende aussehen würden.

    Auszug aus seiner "satirischen Schmähe":

    >> Unser Scherzanwalt Dr. Christian Witz! Nehmen Sie sich 'nen Anwalt, sagen Sie, Sie haben da was im Fernsehen gesehen, was Ihnen nicht gefällt - Schmähkritik - und dann geht man erst mal vor ein Amtsgericht. Einstweilige Verfügung, Unterlassungserklärung. Dann wird wahrscheinlich die Sendung, die das gemacht hat oder der Sender wird dann sagen: Nö, das sehen wir anders, und dann geht man die Instanzen hoch, und irgendwann in drei, vier Jahren... Wichtig ist: Sie müssen dafür sorgen, dass es nicht im Internet landet. Ganz wichtig, dass die Ausschnitte nicht...

    Siehe alles > https://beispiel.rocks/beispiel.rocks/www.spiegel.de/kultur/tv/jan-...a-1086571.html

    Und es ist schon richtig, wenn einige Juristen das an einem Beispiel festmachen wie, dass ich jemandem sage "Du Hallo, ich bin Satiriker und ich zeige Dir jetzt mal in satirischer Weise was in Deutschland z. B. nicht erlaubt ist" und meinem Gegenüber dann in den Arsch trete.

    Was, wenn jetzt der nächste kommt und sagt: "Wir haben uns ja bei der Kritik zu Erdogan (Obama, Hollonde oder wer auch immer) in der Wortwahl nur so zurückgehalten, weil es keine unzulässige Schmähkritik werden sollte, das, was wir gerne gesagt hätten, dass er ein erbärmlicher Motherfucker ist, haben wir uns deshalb verkniffen. Ich bitte diese Äusserung als satirischen Beitrag zu betrachten, wir hätten das tatsächlich auch nicht gemacht, wenn uns keine straf- oder zivilrechtlichen Konsequenzen gedroht hätten".

    Satire wird nicht schon deshalb zur Satire, weil man es so oder weil man sich selbst Satiriker bezeichnet.

    Und was wäre, wenn er jetzt von einem deutschen Gericht tatsächlich strafrechtlich verurteilt würde, wobei eh nicht viel bei rauskommen würde?

    Und was wäre bei einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch? Die Begründung dafür wäre sicherlich hochinteressant.

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  • Ich hab mich mal mit meiner Meinung ganz bewusst zurückgehalten.

    Meine Meinung: Die Bundesregierung sollte dem Begehren von diesem Erdogan stattgeben und die deutsche Justiz das regeln lassen, zumal er ja eh auch als Privatperson Strafanzeige erstattet hat.

    Hähä, war heute mal wieder mit dem Auto unterwegs, in einem Beitrag wurde da gesagt, dass die kurzerhand das entsprechende Gesetz ändern/streichen wollen. Das soll wohl in dem Fall recht unkompliziert sein und innerhalb von 10 Tagen machbar sein. Das bevor Merkel ihre Entscheidung kundtut, die damit überflüssig wird und das Problem ist aus der Welt.

    Frei nach Dieter Nuhr
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  • Um gottes Willen, er hat die Hände in der Tasche!!!! :wall:

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    Ab jetzt wird zurück gepressefreiheit.

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  • Sicher hat er juristisch Recht. Auch Hein Mück hat Recht, wenn er zur Polizei rennt, weil der Türke um die Ecke ihn Motherfucker genannt hat. Er rennt aber im Normalfall nicht zur Polizei. Auf internationalem politischen Parkett interessiert mich Souveränität, da rennt man nicht zu Mutti und petzt, zerrt am Rockzipfel und zwingt sie öffentlich Partei zu ergreifen. Eigentlich. Es sei denn, man will genau das um jeden Preis. Und der Preis ist in diesem Fall verdammt hoch. Der Reim geht um die Welt, wird geadelt und findet mehr Zuhörer, als er je gehabt oder verdient hätte und Erdogan macht sich zum Kasper.

    Also was hat Erdogan damit gewonnen (Preis-Leistungs-Verhältnis), wenn ein Richter nun zum Böhmermann sagt, Du, Du, Du, das war aber nicht nett, dafür spendest Du nun Dein Taschengeld an das Rote Kreuz?! Warum zieht er dafür in den Krieg?

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    (Volker Pispers)

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  • Kam heute im Morgenmagazin, der Paragraph ist ein Relikt aus der Kaiserzeit, genau von 1871. Genau wie das Rechtsberatungsgesetz damals aus einer politischen Situation entstanden und dann nie reformiert worden. Gab wohl seinerzeit beim Schah von Persien ein paar Anklagen, aber nie Verurteilungen.

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  • Naja, wenn Hein Mück der durchschnittliche Deutsche wäre würde er wohl mit grosser Wahrscheinlichkeit zur Polizei rennen. ^^

    Was sich in anderen Ländern bei z. B. Diskussionen im Fernsehen an den Kopf geworfen wird würde in Deutschland zu einer Prozesslawine führen. Hier beschimpft man sich gerne gegenseitig gerne als "Gilipollas", gesprochen "Gilipoljas" (vulgär: Arschloch) ohne dass es juristische Folgen hätte. Auch gern genommen: Mentiroso (Lügner), wobei nicht etwas Gesagtes als Lüge bezeichnet wird, sondern die Person insgesamt als Lügner verleumdet wird.

    Klar, dieses Kasperletheater hat ja was von Realsatire und auch klar, dieser 103er des Strafgesetzbuches ist ein unnötiges Relikt, aber er ist nunmal in der Welt, ihn jetzt auf die Schnelle abzuschaffen würde nur derartigen Ärger in der Zukunft verhindern.

    Dieser Erdogan wird wohl nicht von der Türkei aus sämtliche Fernsehprogramme dieser Welt beobachten lassen. In anderen Ländern dürfte er satirisch wohl genauso unter Beschuss genommen werden, es ist aber nicht bekannt, dass er Botschafter anderer Länder zu sich beordert hätte. Warum also ausgerechnet Deutschland? Und woher resultieren die doch erstaunlichen Kenntnisse deutschen Rechts die diesem Erdogan zugänglich sind. Ob da etwa deutsche Juristen....?

    Interessant finde ich die Reaktionen und Statements die da im Moment so kommen, wie z. B. "Naja, wenns einen anderen getroffen hätte.... Aber bei diesem Erdogan...."

    Aha, denke ich mir dann, also in diesen Fall ist ausnahmsweise nichts mit: "Vor dem Gesetz sind alle gleich". Wobei wir ja alle wissen, dass es diese Gleichheit tatsächlich nicht gibt. Neu ist nur, dass dieses Argument der Ungleichheit nun zur Heilung eines Dilemmas bei verschiedenen Personen anfängt salonfähig zu werden. Ausnahmsweise natürlich. Was ist denn das für ein Argument, welches aus verschiedenen Ecken zu hören ist: "Wenn dieser Böhmermann ne Grenze überschritten haben sollte, sollte er dafür aber nicht bestraft werden". Wie, was? Er nicht, ich ja, wenn ich dasselbe auch mache und es auch Satire nenne?

    Mir fallen da auf Anhieb ganze Heerscharen von Figuren ein, die es wert wären auf das Schlimmste beleidigt zu werden, wie z. B. Manager, die einen Weltkonzern an den Rand des Zusammenbruchs reiten, aber auf ihre horrende Belohung für ihre "gute Arbeit" nicht verzichten wollen. Würde einer sagen, dass man die öffentlich nackt durch die Strassen treiben und auf dem Marktplatz auspeitschen sollte, hätte er meine Sympathie. Es gibt viele Erdogans auf diesem Planeten, viel zu viele, nur die wenigsten tragen jedoch ihr Herz so auf der Zunge wie das Original, sind so berechenbar wie das Original.

    Die strafrechtliche Seite wurde offensichtlich im Hause Böhmermann nicht beachtet, möglicherweise aus Unwissenheit, möglicherweise aus Schlendrian, aber wir wissen ja: Unwissenheit schützt nicht vor Ermittlungen und möglichen Strafmassnahmen. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Böhmermann das jetzt auch so sieht.

    Was er da gemacht hat, war nach meiner Meinung mutig, aber auch dumm, möglicherweise ein zu schneller Schnellschuss, denn jetzt braucht er Polizeischutz und den wird er wohl noch ne ganze Weile brauchen. Eine Figur mit der Menthalität, den Möglichkeiten und Support eines Erdogan (oder Putin oder jedes anderen mit diesen Möglichkeiten) bis aufs Blut zu reizen sollte gut bedacht sein.

    Und nach meiner Meinung wäre die Politik wirklich gut beraten die Aufarbeitung der deutschen Justiz zu überlassen, egal wie es am Ende aussieht, schon allein um jemandem wie diesem Erdogan den Spiegel vorzuhalten: "In Deutschland wird auch die Würde von Menschen beachtet, die möglicherweise über eine solche gar nicht verfügen. Anders als in der heutigen Türkei, wo es offensichtlich umgekehrt ist".

    Gut, da dieser Erdogan ja auch als Privatperson Strafantrag gestellt hat könnte die Politik auch damit argumentieren, dass die Zulassung von Ermittlungen auf Grundlage des 103er lediglich und einzig eine erhöhte Strafandrohung zur Folge hätte und deshalb vom Prüfungsgedanken her aktuell und vorläufig eine Zustimmung nicht notwendig erscheint. Dann hätte die Privatperson Erdogan ihr rechtliches Gehör, in seiner Funktion als Präsident würde er sich wohl weiterhin gedemütigt fühlen, was der deutschen Politik letztendlich egal sein könnte, gäbe es da nicht die z. Zt. geschlossenen Grenzen, die sich ganz schnell wieder öffnen könnten, wogegen aber spricht, dass ein Vertragsbruch seiner Reputation in der Welt nicht gerade förderlich wäre.

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  • Na, jetzt geht es ja vors Gericht, finde ich schon irgendwie gut. Im Privaten sollte man sowas ja von Angesicht zu Angesicht klären. Hier können es ja nun die Gerichte ausdrösseln. Wie ist das eigentlich? Wird es nun in der Türkei geklärt, oder hier?