Bald neues Meldegesetz?

  • ja, das ist ein Widerspruch bzw. könnte man so sehen. Der entscheidende Punkt ist aber der hier:


    Zitat

    Es ist verboten Daten aus einer Melderegisterauskunft zu
    Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden,...

    2. wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für
    jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat.
    Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung
    oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.

    Ob die nun also zu Werbezwecken verwendet werden oder nicht ist egal. Man kann widersprechen, aber für eine "Berichtigung" ist der Widerspruch nutzlos.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Hab mal jetzt versucht etwas zu lesen und kann mir irgendwie noch keine Meinung dazu bilden. Was die Presse dazu schreibt ist mehr oder weniger immer dasselbe.

    Die diesbezüglichen Normen waren, bzw., sind ja immer noch Ländersache, dürften deshalb auch unterschiedlich ausfallen.

    Wenn das...

    >> Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.

    nun möglich sein soll, müssten ja bereits Daten vorhanden sein und da die Weitergabe von Daten bisher bestätigt werden musste, gibt es in Datensammlungen entweder zu einer bestimmten Person keine Daten oder der Betreffende hat vorher zugestimmt, bzw. seine Daten freiwillig irgendwelchen Firmen oder was auch immer zur Verfügung gestellt und es könnte dann halt auf Basis einer einmal erteilten Zustimmung "berichtigt" werden.

    Zu jedem Gesetz gibt es ja auch Ausführungsverordnungen, die dann eingrenzen, wie die einzelnen gesetzlichen Normen auszulegen und zu handhaben sind.

    Wie gesagt, dass, was ich bisher dazu lesen kann ist mir eigentlich zu wenig, um mir darüber nun abschliessend ein Urteil bilden zu können. Gut möglich auch, dass da mal wieder viel Wind um nichts gemacht wird.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Zitat

    nun möglich sein soll, müssten ja bereits Daten vorhanden sein und da die Weitergabe von Daten bisher bestätigt werden musste, gibt es in Datensammlungen entweder zu einer bestimmten Person keine Daten oder der Betreffende hat vorher zugestimmt, bzw. seine Daten freiwillig irgendwelchen Firmen oder was auch immer zur Verfügung gestellt und es könnte dann halt auf Basis einer einmal erteilten Zustimmung "berichtigt" werden.


    Jep, so ist das. Da muss dann ein Callcenter eben nicht mehr rumtelefonieren, sondern kann seinen alten Datenbestand einfach updaten lassen. Ob da nun eine Einwilligung vorliegt oder nicht ist wieder eine andere Frage. Für die Abfrage wird in dem Fall zumindest keine benötigt.

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  • Das ist doch irgendwie recht klar:
    Wenn eine Mutter oder ein Vater vor zig Jahren die Anwesenheit Ihres Babys beim Ortsamt/Meldeamt gemeldet hat, dann darf jetzt dieser Datenbestand auch ungefragt aupgedatet werden.
    Und das wäre also so ziemlich jede/r. Weil welche Eltern haben da schon vor 10 Jahren drauf geachtet? Meine auf jeden Fall nicht.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Zitat

    Kann mir nicht vorstellen, dass es sooo auslegbar ist.


    Warum nicht? Steht doch so da. Datenabgleich ist ohne Widerruf und Datenabfrage zu Werbezwecken mit. Aber letzteres auch nur, wenn man auch angibt, dass es für Werbezwecke ist. Und irgendwo in den Entwürfen steht ja auch, dass man eine CD / DVD einliefern kann / soll und die Behörde diese dann binnen weniger Tage berichtigt zurücksendet.

    Das ist doch eben auch der Sinn der Sache, eigentlich. Ich könnte auch hergehen und meine 4000 Kunden abfragen / korrigieren lassen, dann muss ich die nicht einzeln abfragen. Ist eine Arbeitsersparnis für die Behörde und noch mehr für mich. Der Unterschied nur, ich nutze die nicht zur Werbung. Und dass die da bei der "Sammelabfrage" den Widerruf ausschließen wundert mich auch nicht. Ist doch wieder eine Arbeitserleichterung. Zumal die eben auch schon davon ausgehen (was Du schon so angedeutet hattest), dass die Einwilligung ja irgendwo vorliegen wird, sonst hätten die die Daten ja nicht. Dass die gekauft / geklaut oder sonst wie beschafft worden sein können ist doch egal, das kümmert die doch nicht.

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  • Kommt eh nicht durch den Bundesrat, hat sogar die Aigner angedeutet. Was mich jetzt aber wieder besonders belustigt/anstinkt sind diese A ...cher der Opposition, die jetzt die personifizierte Empörung sind. Die Truppenteile waren bei der Abstimmung gar nicht anwesend, sondern haben Fußball geschaut oder sonst etwas sinnvolles verbrochen.
    :autsch:Heute morgen die Künast, eine besonders putzige Erscheinung bei den Grünen, sagt doch glatt, „ja wenn wir da gewesen wären, wären von der Regierungskoalition auch mehr zu Abstimmung erschienen". :autsch:

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Wie gesagt: Wenn das nicht durchkommt, dann kommts halt über die EU wieder auf den Tisch.
    Das Spielchen kennen wir doch schon zur Genüge.

    Ich habe ca. 1.200 fette Leitzordner voll mit Rechnungen von 86 - 2002. Danach wurde dann alles auf DVD gespeichert. Nur Rechnungen! Jede mit Name und Anschrift. Das sind ca. 360k Datensätze. Viele davon mehrfach, viele Unternehmen dabei, aber da bleiben sicher noch 100k Endkunden-Datensätze über.

    Bei dem Schotter, der da bei rausspringen könnte, würde ich mir wg. irgendwelcher seltsamen Gesetze keine grossen Gedanken machen - wenn ich Adressdealer wäre.

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  • Hat jemand einen Link unter dem ich den gesamten Text zu diesem nun vieldiskutierten Meldegesetz finde? Oder auch nur einen Link zu dem gesamten Text dieses ominösen § 44?

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Hab ich Alex. Aber wenn man damit arbeiten soll, kriegt man ja nen Vogel.

    In § 3 wird im zweiten Absatz und durch oder ersetzt, in Satz 3 wird Zulauf durch Ablauf ersetzt und und und. Da brauch ich ja ne halbe Stunde bis ich einen Paragrafen richtig zusammenhab.

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Wennde den kompletten Text des 44ers hast, stell ihn doch mal hier ein Syno.

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  • Huch, eben erst gelesen. Warum war der denn bei den alten Beiträgen???

    Hier der nachbearbeitete 44er:

    Erklärung:
    Abs. 1 Satz 1: Wurde etwas umgeschrieben. "oder § 35" ist neu
    Abs. 1 Satz 2: Würde umgeschrieben, sagt aber das gleiche aus
    Abs. 1 Satz 3: Ist komplett neu (gab es vorher nicht)
    Abs. 2: Unverändert
    Abs. 3 Nummer 2: Umgeschrieben. Aus Einwilligung wurde Widerspruch
    Abs. 4: Ist komplett neu (gab es vorher nicht)

    Und Abs.4 Satz 2 ist genau das, was nun so für Unmut sorgt, von dem Wechsel von Zustimmung auf Widerspruch mal abgesehen.

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  • Danke Syno, ich glaube, dass Du einer der wenigen in D bist, der diesen Text wirklich authentisch kennt und vorliegen hat. Bei allen anderen hab ich den Eindruck, dass einer vom anderen schreibt und auch redet.

    Wie es aussieht wurde das mal wieder von zwei, drei Figuren formuliert. Der gesamte Rest der Bundestagsgemeinde, inkl. dem Angela, dürften mal wieder keinerlei Ahnung gehabt haben worum es geht und trotzdem JA gesagt haben.

    Gilt auch für die Opposition, die ebenfalls durch Abwesenheit glänzte (ganz so, als gäbe es keine Tagesordnung) und sich nun nachträglich empört. Hätten die sich informiert, hätten sie das Gesetz ja leicht durch Anwesenheit verhindern können.

    *** Link veraltet ***

    Das gefällt mir am besten an dem Artikel:

    Als der Bundespräsident am Sonntag im ZDF für einen „realistischen Blick auf unser Führungspersonal“ plädierte, wurde er mit Blick auf die Koalition gefragt, ob das heiße, dass diese ihre Sache alles in allem ganz gut mache. Gauck erwiderte: „Ich habe gerade über Frau Merkel gesprochen.“

    So werden heute Gesetze gemacht: Keiner weiss worum es geht, keiner interessiert sich auch wirklich dafür, insofern könnte der ganze Bundestag eigentlich wirklich durch Wachsfiguren ersetzt werden, mit nen eingebauten Sprechmodul, das beim Vorüberbeugen aktiviert wird. Die einen: Ja, ja, ja, ja. Die anderen: Nein, nein, nein, nein.

    Der Passus, der für Aufregung sorgt:

    "Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden".

    Is halt jetzt die Frage wie der da reinkam. Kann auch durchaus Schusseligkeit und Unvermögen von denen gewesen sein, die dran gearbeitet haben, denn durchgegangen, hätte dieser Passus mit Sicherheit die Gerichte beschäftigt, die dann irgendwann gesagt hätten, wie er auszulegen ist.

    Kann aber auch sein, dass der Passus von einem ganz Schlauen bewusst so formuliert wurde, in dem Wissen, dass er zumindest ne zeitlang für die datenverarbeitende Industrie sowas wie ein Freifahrschein ist, zumindest solange, bis Gerichte dazu was gesagt hätten.

    Bei diesem Passus frage ich mich allerdings auch was das soll:

    "Sie (die sich anmeldende Person) ist auf dieses Recht bei der Anmeldung nach § 17 Absatz 1 sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen".

    Warum einmal im Jahr eine "ortsübliche" (was immer das sein mag) Bekanntmachung? Soll die einmal ausgesprochene Ablehnung etwa zeitlich begrenzt sein?

    Grundsätzlich bin ich der Meinung, der Staat sollte sich keine Extrawürste braten, wenn bei anderen die Zustimmung explizit vorgeschrieben ist, sollte das auch für den Staat gelten.

    Auch sollte der Staat mit dem "Eigentum" von anderen, deren Daten, keine Geschäfte machen dürfen.

    Auch müssten hier die Regeln, nach denen sämtliche Auskunftsfritzen, wie auch die Schufa, arbeiten erheblich "verbraucherfreundlicher" derart gestaltet sein, dass sie jedem unaufgefordert und kostenlos mindestens einmal im Jahr mitteilen, was über ihn gespeichert ist. Bei Abfragen sollte ebenso unaufgefordert mitgeteilt werden, wem warum Auskunft erteilt wurde. Da würde so ein Scheiss mal vielleicht aufhören, wie ich das schon selbst mitgekriegt hab, dass son paar schwindelige Versicherungsvertreter sich über jemanden und dessen Vermögensverhältnisse unterhalten und dann einer sagt: Hast Du die Daten von dem? Dann ziehe ich später mal seine Schufa.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

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  • So eine ortsübliche Bekanntgabe kann (zumindest hier in Wü) in der Tageszeitung erfolgen. Witzig, ich habe keine, da zu teuer. Oder auch im Rathaus als Aushang. Da habe ich hier schon so einiges erlebt. Dinge von denen man noch nie was gehört hat, die aber angeblich überall bekannt gegeben wurde.

    In Bermatingen war das auch so, da stand so Zeug im Gemeindeblatt. Das war aber kostenlos und hatte wirklich jeder.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Jo. Ortsüblich ist im allgemeinen ein Aushang im Ratshaus, Gemeindeamt, Ortsamt etc. und evtl. noch zusätzlich im Gemeindeblatt, wenn das kostenlos an alle Haushalte verteilt wird.
    Wobei das schwarze Brett auch durchaus im Keller sein kann... besonders beliebt bei Ausschreibungen, Baugenehmigungen, Trassenplanverfahren^^

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  • Zitat von cura;26135

    Da würde so ein Scheiss mal vielleicht aufhören, wie ich das schon selbst mitgekriegt hab, dass son paar schwindelige Versicherungsvertreter sich über jemanden und dessen Vermögensverhältnisse unterhalten und dann einer sagt: Hast Du die Daten von dem? Dann ziehe ich später mal seine Schufa.

    Hmm das waren dann solche besonders schlauen Klugscheisser, aber die Schufadaten bekommen die ohne Unterschrift nicht. Auf Schulungen haben sie mir auch mal solch einen Quatsch erzählt, dass ich die Schufadaten von unsren Kunden abfragen kann und mit mir rumdiskutiert - alles Quatsch.

    Nach Hause gekommen, gleich mal von meiner Frau (die hat Ihren Namen behalten, deshalb war es unauffällig) die Daten angefragt und da war es eine Auskunft von Infoscore oder Bürgel, weiß ich gar nicht mehr genau.
    Schufadaten kosten für Unternehmen richtig Geld, die müssen Vertragspartner der Schufa sein und bekommen drastische Vertragsstrafen bei unberechtigter Abfrage (ohne Unterschrift bzw. Genehmigung des Abzufragenden).

    Frei nach Dieter Nuhr
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