ja, das ist ein Widerspruch bzw. könnte man so sehen. Der entscheidende Punkt ist aber der hier:
ZitatEs ist verboten Daten aus einer Melderegisterauskunft zu
Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden,...2. wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für
jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat.
Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung
oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.
Ob die nun also zu Werbezwecken verwendet werden oder nicht ist egal. Man kann widersprechen, aber für eine "Berichtigung" ist der Widerspruch nutzlos.