Verbraucherschützer gehen gegen Googles "toten Briefkasten" vor

  • Zitat von catcat;42476

    Verbraucherzentrale mahnt Google wegen fehlendem E-Mail-Support ab


    *** Link veraltet ***

    HARR :D


    Ich hoffe Google kriegt mal richtig einen vor'n Sack! Ständig diese Extrawürste für ein Unternehmen, was nichts besseres ist als alle anderen auf dem Markt, auch wenn Herr Page das gerne so denkt.

    Will garnicht wissen, wie es in 10 Jahren mit unserer Branche aussieht. Eigentlich müsste da mal kräftig der Hammer kreisen, damit die (Google, FB, Apple etc.) alle wieder normal werden. :fluch:

  • Jo, da gibts nicht viel auf den Sack zu kriegen. Diese Aktion ist in etwa so, als würde ne Fruchtfliege mit ihrem Beiswerkzeugen auf einen Elefanten losgehen. Das einzig Gute daran wird die Erkenntnis sein, dass G nicht wirklich ALLE gesetzlichen Normen ignorieren kann.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Zitat von cura;42539

    Jo, da gibts nicht viel auf den Sack zu kriegen. Diese Aktion ist in etwa so, als würde ne Fruchtfliege mit ihrem Beiswerkzeugen auf einen Elefanten losgehen. Das einzig Gute daran wird die Erkenntnis sein, dass G nicht wirklich ALLE gesetzlichen Normen ignorieren kann.


    Du bist echt so deprimierend...

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Zitat

    Google hat nun bis zum 6. Mai Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. “Falls Google die Erklärung nicht unterschreibt, ziehen wir vor Gericht

    Bin mal gespannt ob sie die Unterlassungserklärung unterschreiben.

  • Und selbst wenn...
    Dann setzten die 20 Mann in eine indische eMail-Lesebude und lassen die willkürlich Textbausteine zusammenklicken und versenden.
    Es hat ja keiner gesagt, das der, der die eMails liest, sie auch verstehen muß.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Mal eine blöde Frage, aber ist es eigentlich verpflichtend, dass man auf eine Email antwortet? Ich meine, ein Responder, der schreibt "wir antworten auf die Mail nicht" ist klar falsch, aber wenn da was kommt ala "Wir werden die Anfrage in Kürze bearbeiten und uns ggf. bei Ihnen melden" und dann keine Antwort kommt?

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Also für Shops und Dienstleister hat ja mal so ein kranker Richter entschieden, das man innerhalb von 2 Tagen anworten sollte. Es gab auch mal einen Gesetzesvorschlag, das man "unverzüglich" anworten muß. Da kam aber bis jetzt noch nix bei raus - zum Glück.

    "Wir werden die Anfrage in Kürze bearbeiten und uns ggf. bei Ihnen melden" ist doch korrekt^^
    Man wird sich "gegebenenfalls" melden. Und der Fall ist halt nicht gegeben, ne? :D

    Ich beantworte auch nicht jede Kundenemail - da wäre ich den ganzen Tag beschäftigt.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Es ist, soweit ich mich erinner, sinngemäß von der "Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme / Kommunikation" die Rede und das ist bei einem no-response nicht gegeben = Verstoß gegen die Vorschrift (oder wars Gesetz? k.A.).

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Zitat

    Ich beantworte auch nicht jede Kundenemail - da wäre ich den ganzen Tag beschäftigt.


    Genau deshalb frage ich. Wenn ich jede beantworten müsste, dann bräuchte ich einen Angestellten. Und viele sind mir einfach zu doof, da will ich gar nicht antworten.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • ignorieren, im Streitfall behaupten, Du hast geantwortet, damit dürfte die Beweislast umgekehrt sein, da Du ja sicherlich ne Hardcopy von der Antwort vorlegen kannst.

    In dem Zusammenhang fällt auch eine gesetzeskonform Archivierung des Emailverkehrs - wäre bei mir ne Halbtagsstelle, da viel automatisiert läuft - kennt jemand einen Fall in dem das schon mal kontrolliert wurde?

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Zitat von Synonym;42565

    Genau deshalb frage ich. Wenn ich jede beantworten müsste, dann bräuchte ich einen Angestellten. Und viele sind mir einfach zu doof, da will ich gar nicht antworten.


    Du mußt ja nicht jede eMail an Dich beantworten. Ich kann auch nicht an Dich 10x am Tag mailen, Dich nach Deinem Wohlbefinden fragen und Dich bei einer ausbleibenden Antwort vor den Kadi zerren :D

    Wenn Du ne Kundenanfrage hast, liegt es eh in Deinem eigenen Interesse darauf zu antworten.
    Wenn ein potentieller Kunde aber ne ganz allgemeine oder saudumme Frage hat, dann geht das nach dev/nul und die emailadresse wird blockiert. Ich bin ja kein Auskunftsbüro und nicht verpflichtet, jemandem - der nicht mein Kunde ist - Fragen zu beantworten, ne?
    Ausser, er hat ne Frage zu meinen Artikeln, dem Shop, dem Bestellablauf, den AGB/WRB und mir deucht, das könnte Stress geben, wenn ich nicht antworte.

    guppy:
    Ich hatte mal ne verkorkste Rücksendung, die vor Gericht landete. Ich konnte anhand meiner archivierten eMails "belegen", daß ich zig mal bei der Post nachgefragt hatte. Beweiskräftig wurde das allerdings erst, als die Post das auch bestätigte.
    Es wurde allerdings weder vom gegnerischen Anwalt noch vom Richter gefragt, ob ich meiner "Archivierungspflicht" nachgekommen wäre.
    Mir ist auch kein Fall bekannt, wo das schonmal irgendjemand gefragt wurde oder nachweisen mußte.

    Ich selbst archiviere halt meine Mails aus Thunderbird 1x im Jahr. Zippe die und presse sie auf DVD.
    So groß könnte meine Festplatte gar nicht sein, als das ich da den Mailverkehr der letzten 20 Jahre draufhaben könnte :D

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Zitat von Margin;42564

    Es ist, soweit ich mich erinner, sinngemäß von der "Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme / Kommunikation" die Rede und das ist bei einem no-response nicht gegeben = Verstoß gegen die Vorschrift (oder wars Gesetz? k.A.).

    Ich hab mir auch schon überlegt, ob ich nicht die emailadresse komplett aus den Impressen entfernen und durch die Telefonnummer ersetzen sollte.
    Ne eMail kostet nix und schreibt sich schnell. In Litauen anzurufen überlegt man sich dann doch 2x.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • >> Mal eine blöde Frage, aber ist es eigentlich verpflichtend, dass man auf eine Email antwortet?

    Gesetzlich ist es nicht geregelt. Aber Formular und dann auch noch Autoantwort, dass es keine Antwort gibt ist so, als wäre eine Kontaktmöglichkeit erst gar nicht vorhanden.

    .....

    Warum hab ich denn hier jetzt alles in Englisch und warum wird die Index umgeleitet und ich komm nur über Umwege ins Forum?

    https://seo-nw.de/activity.php?

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Ich kenne die Urteile Wabse. Aber ich sagte, dass es gesetzlich nicht geregelt ist. Wäre es gesetzlich geregelt bräuchte es diese Urteile nicht. Und wenn jetzt hier das LG Bamberg sagt: 60 Minuten, könnte ein anderes Gericht auch sagen: Das Gesetz spricht nur von einer Kontaktmöglichkeit und sagt auch nichts dazu, dass geantwortet werden muss und schon gar nichts über den Zeitraum innerhalb dessen geantwortet werden muss, also muss auf eine Mail auch nicht reagiert werden. So isses halt: Drei Juristen, vier Meinungen.

    Was natürlich auf keinen Fall geht is: Danke, aber Du kriegst hier keine Antwort.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Jetzt erst gesehen: > (kommentare lesen)

    Ne wabse, das tu ich mir in der Regel nicht an. So maso bin ich nicht.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Gut gut, in dem Urteil ging es ja um ein paar mehr Punkte. (da haben sich zwei Mitbewerber auseinandergesetzt) Mich hat die Meinung von anderen usern zudem Interessiert. Ich bekomms trotzdem nicht auf die Reihe was da die Richter entschieden haben.
    Eigentlich müssten die Alarmglocken leuten bei dehnen die nebenbei einen Onlineshop betreiben. (bei der unsicheren Rechtslage)
    Zumal wenn man das so richtig bedenkt kann das auch auf andere Gebiete des Onlinehandels bzw. Dienstleistungsgewerbes angewendet werden. (B2B - B2C) Also auch bei afilliate.

    Klar ist natürlich auch das es auf die Umstände und besonders auf die Richter ankommt.
    Die 60 Minuten sind natürlich etwas aus der Luft gegriffen, weil´s so nicht im Gesetzestext existiert.
    Ich denke das es ein unrealistisches Urteil ist fernab von jeglicher realität.

    Wie nun umgehen damit ? Absichern indem man eine Tel. ins Impressum schreibt wäre eine Möglichkeit um den Abmahnwahn diesbezüglich Einhalt gebieten. (reicht ja die Mobilnr. wenn´s anders nicht geht)