Es darf nur Paybal sein?
Dir, wabse, wird diese "Heuchelei", angesichts dessen, was Du mit denen vor kurzem erlebt hast, wahrscheinlich wie Hohn vorkommen.
Ich hatte schon einmal Trouble mit Ebay, bzw., die mit mir. Das was ganz am Anfang, als "Versteigerungen" noch grundsätzlich mit einen Euro (oder einer Mark?) losgingen. Ich hatte was eingestellt und in der Beschreibung geschrieben, dass meine Offerte lediglich ein Verkaufsangebot darstellt, welches von mir angenommen werden muss und das unter einem Mindestpreis x nichts geht. Natürlich haben dann welche geboten, das Höchstangebot lag unter meinem Mindestpreis und Ebay wollte nun für einen "erfolgreichen" Verkauf seine Gebühren, worauf ich Ebay mitgeteilt habe, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und es deswegen auch keine Gebühren gibt. Dann habense noch ne zeitlang rumgebellt, mit Anwälten gedroht und mich dann aus Hilfslosigkeit gesperrt. Einige Wochen später waren dann die gesamten "Teilnahmeregeln" entsprechend der von mir genutzten Lücken in ihren Bestimmungen geändert. Eigentlich hätten die Ärsche mir dankbar sein müssen, weil ich ihnen aufgezeigt habe, wo ihre tollen beratenden Anwälte Scheisse gebaut hatten.
So, vor ein paar Tagen hab ich dann mit meiner Adresse, mit meinen Daten bei ebay.es einen Account eröffnet, weil ich ein paar Sachen aus dem Haus haben will. Sie haben mich auch schön die Verkaufsangebote fertigstellen lassen, um mir dann, als sie veröffentlicht werden sollten mitzuteilen, dass ich erst in Spanien 10 erfolgreiche Verkäufe mit entsprechenden Bewertungen durchführen müsse, um international verkaufen zu können. Schwachsinn, der mir auch noch unnötige Arbeit machte.
Also hab ich meinen Bruder gebeten in Deutschland einen Account zu eröffnen und mir die Zugangsdaten rüberzuschicken, womit ich dann die Verkaufsofferten einstellte.
In der Beschreibung hatte ich folgendes geschrieben:
Ich habe keine Ahnung wie das mit Paybal funktioniert und muss deshalb auf Vorkasse bestehen; kann auch Bargeld im Briefumschlag sein. ![]()
Genau so, wobei das "kann auch Bargeld im Briefumschlag sein ^^" eigentlich ein Scherz war, wer lässt sich auf sowas schon ein?.
Daraufhin kam das unten als erstes (1) eingestellte Schreiben (von mir etwas gekürzt) in dem sie genau das bekritteln.
Gut, dachte ich, dann hole ich es halt raus, obwohl das Ebay genaugenommen einen Scheiss angeht, selbst wenn ich das wirklich ernst gemeint hätte. Wenn jemand auf so eine Abwicklung abnicken würde, ginge das Ebay ebenfalls einen Scheiss an. Ebay hat niemanden in seinen Entscheidungen zu bevormunden, Ebay ist nicht das Gesetz, auch wenn sie sich in ihrem Grössenwahn dafür zu halten scheinen.
Da kam aber schon die nächste Mail, in der sie mir mitteilten, dass ich aus "erheblichen Sicherheitsbedenken" nun eine ganze Latte von Bedingen erfüllen soll, wohl wohlwissentlich, dass sich darauf wohl niemand einlässt. Was, ist aus dem zweiten unten eingestellten Schreiben ersichtlich.
Mir war sofort klar, warum dieses Schreiben kam und was sie damit verhindern wollen: Dass über ihre Plattform ein Treuhandservice angeboten wird, der NICHT Paybal heisst. Dass Sie ein zweites Schreiben hinterherschickten, kann eigentlich nur bedeuten, dass sie erst mal überlegen mussten, wie sie damit umgehen sollen oder, dass derjenige, der die erste Mail geschrieben hatte sich an Vorgesetzte wenden musste, weil er nicht wusste, wie er damit umgehen soll.
Der ganze Absatz zur Zahlungsabwicklung hatte nämlich den Zusatz:
>> Alternativ kann die Aktion über den absolut sicheren Treuhandservice von Justizia Direct abgewickelt werden. Einfach mal bei einer Suchmaschine suchen. Sucheingabe: "e-juristen treuhandservice so funktioniert es". Ich habe in der Vergangenheit mit denen einige Käufe und Verkäufe abgewickelt. Es gab nie Probleme.
Klar, viele, die in Anzeigen von dem "Justitia Direct Treuhandservice" lesen schauen sich dann auch mal deren Service an und da dieser juristisch viel durchdachter und sicherer als z. B. Paybal ist, würde es Ebay mit Sicherheit so gar nicht gefallen, wenn dieser möglicherweise sogar in den von ihnen betriebenen Foren empfohlen wird. Möglicherweise ist der Grund für das verzögerte zweite Schreiben auch darin zu sehen, dass diese Ebayärsche sich deren Angebot vorher erst mal selbst ansahen mussten.
So, jetzt bin ich mal gespannt wie das weitergeht, ich habe denen geschrieben, dass sie den Account SOFORT zu schliessen haben.
Mit diesen us-amerikanischen Firmen ist es immer dasselbe, die glauben jedem die oft mehr als unzulängliche us-amerikanische Gesetzgebung aufdrücken zu können. Ebay z. B. stellt sich seit jeher so dar, als könnte es die Regeln zwischen Verkäufer und Käufer bestimmen, tatsächlich konnten sie das nie, können es bis heute nicht und werden es in Deutschland auch nie können. Was die Parteien vereinbaren geht Ebay einen Scheiss an. Daran ändern auch ihr "schwindligen" ABG nichts.
Und da Paybal mittlerweile nichts mehr mit Ebay zu tun hat, hat das Fernhalten von fremden Anbietern, wie z. B. sonstige Treuhandservices nun auch kartellrechliche Relevanzen.
.....
Schreiben 1
Ihr Angebot wurde beendet: Grundsätze zu akzeptierten Zahlungsmethoden
Guten Tag ......
Beim Überprüfen Ihres eBay-Kontos haben wir festgestellt, dass Sie sich nicht an unseren Grundsatz Grundsätze zu akzeptierten Zahlungsmethoden gehalten haben. Möglicherweise war Ihnen dieser Grundsatz nicht bekannt oder Sie haben etwas übersehen. Dennoch mussten wir folgende Maßnahmen ergreifen:
- Angebote, die nicht unseren Grundsätzen entsprechen, wurden beendet. Eine Liste der beendeten Angebote finden Sie am Ende dieser E-Mail.
- Gebühren für Angebote, die aufgrund des Verstoßes vorzeitig beendet wurden, werden auf Ihrem Konto nicht gutgeschrieben.
Unsichere Zahlungsmethoden, die sowohl für Käufer als auch für Verkäufer keinen sicheren Online-Einkauf garantieren, sind auf eBay verboten.
Barzahlungen sind bei persönlicher Übergabe des Geldes zulässig. Barzahlungen per Post sind auf eBay unzulässig, da sie schwer nachzuverfolgen sind und das Geld verloren gehen kann. Wenn Barzahlung als akzeptierte Zahlungsmethode angegeben wird, muss aus dem Angebot deutlich hervorgehen, dass das Geld nicht per Post geschickt werden darf.
Die Nutzung von Bargeld-Transferservices ist unzulässig, da wir dabei nicht verifizieren können, dass die richtige Person die Zahlung erhält.
Folgender Bestandteil Ihrer Artikelbeschreibung ist nicht zulässig:
>>> kann auch Bargeld im Briefumschlag sein.
Folgende Angebote wurden beendet:
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
eBay-Sicherheitsteam
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Schreiben 2
eBay Kontoeinschränkung
Guten Tag
Bei der Überprüfung Ihres eBay-Kontos sind wir auf Aktivitäten gestoßen, die Anlass zu ernsthaften Sicherheitsbedenken geben. Aus diesem Grund haben wir für Ihr Konto folgende Maßnahmen ergriffen:
- Ihre Verkäuferrechte wurden vorübergehend eingeschränkt. Das bedeutet, dass Sie keine neuen Artikel mehr einstellen können. Es ist Ihnen außerdem nicht gestattet, ein neues eBay-Konto anzumelden.
- Alle aktiven oder vorbereiteten Angebote wurden entfernt. Eine Liste der Angebote, die wir entfernt haben, finden Sie weiter unten in dieser E-Mail.
- Mit Ausnahme der Verkaufsprovision haben wir alle Gebühren für Ihr(e) Angebot(e) gutgeschrieben.
Unser Sicherheitsteam führt regelmäßige Kontrollen durch. Um mögliche Risiken zu vermeiden, überprüfen wir in vielen Fällen die Informationen des Verkäufers. Daher bitten wir Sie, uns die nachfolgend aufgeführten Unterlagen zu schicken:
- Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Ausweises*
- Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregistereintrags (nur für gewerbliche Mitglieder)
- Kopie der aktuellen Meldebestätigung (falls Ihre Anschrift nicht auf der Ausweiskopie angegeben ist)
*Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie einen neuen Personalausweis (ab dem 01.November 2010 beantragt) besitzen, schwärzen Sie bitte auf der Kopie die sechsstellige Kartenzugangsnummer (CAN) im rechten unteren Bereich.
Des Weiteren können Sie – unabhängig von der Art Ihres Ausweisdokuments – alle nachfolgenden Angaben schwärzen, da diese für unsere Überprüfung nicht relevant sind: Geburtsort, Staatsangehörigkeit, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum, Körpergröße, Augenfarbe, den Ordens- bzw. Künstlernamen.
Des Weiteren bitten wir Sie um Übersendung von Eigentumsnachweisen für die bei eBay angebotenen Artikel. Diese können bestehen aus:
- Kopien der Rechnungen (Proforma-Rechnungen zählen nicht als Eigentumsnachweise)
- Zollpapieren, sofern Sie Ihre Ware im Ausland erworben haben
- Verfügbarkeitsbestätigungen der Lieferanten
So können Sie uns Ihre Unterlagen zusenden:
1. Scannen Sie Ihre Unterlagen und speichern Sie die Datei in einem Foto-Format (jpeg, png, gif, tif) oder als PDF ab.
2. Beantworten Sie diese Nachricht in Ihrem E-Mail-Programm (d.h. nicht über Mein eBay/ Meine Nachrichten).
3. Hängen Sie die Datei dann direkt an Ihre E-Mail an.
Wichtig ist, dass alle Unterlagen gut lesbar sind und Ihre darauf genannte Meldeadresse oder Geschäftsadresse aktuell ist. Bitte achten Sie auch darauf, dass Ihre Unterlagen eine Gesamtgröße von 2MB nicht übersteigen.
Ihre Unterlagen werden entsprechend den Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt und werden nur für unsere Sicherheitsprüfung verwendet. Bis wir Ihre Unterlagen empfangen haben, können Sie keine weiteren Artikel einstellen und nicht auf Artikel bieten.
Wir bedanken uns sehr für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
eBay-Kundenservice