>> "Im www liest man, dass Sie generell wohl nicht auf Mails antworten"
Frag doch mal höflich nach, ob ihm der Straftatbestand der üblen Nachrede bekannt ist.
Zu dem Schreiben an Dich Syno:
Die meisten "Anmahner" vergessen immer wieder, bzw., wissen es meist nicht, dass, wenn etwas unterlassen werden soll, dies ganz genau bezeichnet werden muss, damit der, der unterlassen soll, auch weiss, was konkret beanstandet wird.
Ich kann nicht einfach sagen: Der Artiikel enthält falsche Angaben, entfernen Sie ihn.