Der Europäische Gerichtshof hat ein Grundsatzurteil gefällt, das nicht nur für Shopbetreiber und SEO-Experten von Bedeutung ist: Metatags, genauer gesagt versteckte Schlüsselwörter in Quellcodes, die sich auf Konkurrenzprodukte beziehen, sind nicht nur markenrechtlich relevant, sondern können auch irreführende Werbung sein. Und damit eine unzulässige Maßnahme, um in den Ergebnissen von Suchmaschinenweiter oben aufzutauchen (Az: C-657/11).
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Wie meint ihr sehen die praktischen Auswirkungen aus?