die von Haus zu Haus tappen und sich dann als "Googlezertifizierte Fotografen" ausgeben dürfen.
Eine Bedingung für die Bewerbung: Nachweisliche Erfahrung im Telefon- oder Haustürverkauf"
*** Link veraltet ***
Na, denn.
die von Haus zu Haus tappen und sich dann als "Googlezertifizierte Fotografen" ausgeben dürfen.
Eine Bedingung für die Bewerbung: Nachweisliche Erfahrung im Telefon- oder Haustürverkauf"
*** Link veraltet ***
Na, denn.
Sind jetzt nicht bei der GEZ viele Mitarbeiter ohne Job?
Ja wollte ich grade schreiben. Ist mir auch aufgefallen das die jetzt Fotografen einstellen.
Hab erst überlegt.-. soll ich oder soll ich nicht.
Klar gehört hier aber rein.
Vielleicht kann man sich ja da bewerben, ich weiss ja auch wie man Fotos macht. Dann schlaf ich mich eben hoch
:-/
Ganz bezeichnend finde ich schon diesen Satz:
Zitat...Google macht dabei dezidierte Vorgaben, bezahlt aber Nichts.
Die meisten Menschen sind Säugewesen, die jemand brauchen wo sie lenkt und dirigiert.
Diese Mutterrolle hat sich Google angeeignet. Und die meisten werfen sich an ihre Brust.
Und wenn man Glück hat darf man an Googels großem Busen einen Tropfen Milch saugen.
Aber nur wenn man Glück hat. Aber mehr als einen Tropfen gibt es nicht. Den Rest braucht
G selber um andere hungrige Mäuler zu stopfen. Da bleib ich doch lieber beim Bier ... :beer:
Zitat von Schwede;46016Ganz bezeichnend finde ich schon diesen Satz:
geil, ich such auch so 30 - 40 Aussendienstler, bezahlen.. bei mir verdienen Sie genau wie bei Google rofl
Wahnsinn, die stellen quasi ein Zertifikat und haben keine weiteren Kosten, um ihren Service mit Content zu füllen. mmh.
Zitat von Lunte;46022Wahnsinn, die stellen quasi ein Zertifikat und haben keine weiteren Kosten, um ihren Service mit Content zu füllen. mmh.
Wer von uns nicht auch gern diese Idee gehabt hätte und umsetzen könnte, der werfe den ersten Stein.
Nur das dein Zertifikat niemand haben wöllte, oder auch Meins.
Zitat von Lunte;46024Nur das dein Zertifikat niemand haben wöllte, oder auch Meins.
Eben, das is ja das Doofe an der Sache. Leider.
Am besten gefällt mir der nach deutschem Recht unmögliche Verzicht auf die Urheberpersönlichkeitsrechte. Übrigens halte ich es im Gegensatz zum Autor nicht für einen "versehentlichen Fehler" sondern für Vorsatz. Wann passen wir unsere Gesetze entsprechend an? :wall:
Ja super. Dann macht einer 1.000de Fotos, wartet 1-2 Jahre ab und geht dann mit einer Rechnung über zig-Mio EUR zu google und pocht auf seine Urheberrechte
Mir deucht, da haste was übersehen, der Vertrag kommt, so ich es richtig verstanden habe, zwischen Fotograf und jeweiligem Unternehmen zustande, welches dann auch seinerseits die Aufnahmen für G nutzt. Die ganzen Fotografen müssten sich in de demnach, so ich es richtig kapiert habe, an die ganzen Unternehmen wenden. Google selbst wäre außen vor - im Prinzip genauso, wie jetzt auch mit der Bildersuche. Die Nutzer sind haftbar gegenüber den Fotografen.
klar, deswegen soll man ja auch Erfahrungen im Bereich Verkäufe haben.
Schon die Läden abklappern, die Inhaber belabern, dass man Fotos will, den Vertrag machen oder auch nicht, dann die Bilder an Google senden.
Sendet man die Bilder, hat man ja sicherlich versichert, dass man die entsprechenden Rechte hat.
Kommt nachher etwas wegen Rechtsverstoß, ist ja der Fotograph dran.
Sicherlich wird es auch wieder ein Kompromiss in Form einer Klausel geben, dass Lädenbesitzer den Fotos ihrer Läden wiedersprechen können und die dann nach Kenntnisnahme von Google, gelöscht oder unkenntlich gemacht werden.
Naja, hab mir die "Vertragsbedingungen" jetzt mal kurz angesehen. Scheinen doch ziemlich schwindelig, auslegbar und damit angreifbar zu sein. Die "Vertragspartner" der Fotografen sollen Vertragsbedingungen akzeptieren, die nicht gerade mal in wenigen Minuten erfassbar sind. Soll dann wohl so laufen: "Ach so, unterschreibense mal kurz hier" und fertig.
Andererseits "arbeiten" die Fotografen ziemlich weisungsgebunden und müssen Gs Vorgaben erfüllen, haben ausser G keine anderen Auftraggeber, wobei G glaubt, das umgehen zu können, indem man Kunden zu Auftraggebern umbenennt. Daraus würde viellicht ein Schuh, wenn die Kunden den Fotografen suchen würden und nicht umgekehrt. G sagt also: "Wir haben mit der Geschichte absolut nichts zu tun, es müssen aber unsere Vorgaben von allen Parteien eingehalten werden". Jeglicher Schadensersatz soll so z. B. ausgeschlossen sein. Mit nem bisschen Fantasie ist man da schnell im Bereich der Scheinselbständigkeit, für die in D vornehmlich der Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen wird.
Ich denke nicht, dass die mit diesem konstruierten Dreiecksverhältns - Google - Fotograf - Kunde (Auftraggeber) - in D besonders glücklich werden.
Es zeigt aber wieder mal, dass G ganze Geschwader von Juristen zu beschäftigen scheint, deren einzige Aufgabe es zu sein scheint sich ständig darüber Gedanken zu machen, wie man geltendes Recht umgehen und aushebeln kann.
Aber was macht G, wenn die einzelnen Fotografen in die Verträge mit den Kunden noch so den ein oder anderen Zusatz reinbringen, der dann das von CC angedachte Szenario ermöglicht?
Zitat von cura;46040, haben ausser G keine anderen Auftraggeber
freier Handelsvertreter nach §84 HBG, nahezu alle Versicherungsagenturen arbeiten unter gleichen Voraussetzungen, gibt es jetzt noch ein paar Spitzfindigkeiten, aber ich denke, dass das rechtlich in Richtung Scheinselbstständigkeit kaum angreifbar ist.
Naja, Guppy. Ich sagte ja "mit etwas Fantasie", freie Handelsvertreter verkaufen ja ein Produkt, während diese zertifizierten Fotografen lediglich ne handwerkliche Arbeit ausführen. Und Subunternehmer sindse ja auch nicht. So habe ich das zumindest beim Überfliegen erfasst.
Auch haben Handelsvertreter Anspruch auf verschiedene Leistungen beim Ausscheiden.
Irgendwas wird schon gefunden werden von der EU, was das alles rechtfertigt. Im Notfall wird die EU die Gesetze ändern, damit Google das machen kann.
Auch Menschen, die sich darauf einlassen, wird es geben.
Zitat von KAW;46043
Auch Menschen, die sich darauf einlassen, wird es geben.
Da kannste einen drauf lassen
Zitat von cura;46042
Auch haben Handelsvertreter Anspruch auf verschiedene Leistungen beim Ausscheiden.
:D, jo sicher, von der Theorie schon. Ich hatte auch mal ein Schild mit zwei stilisierten Pferdeköpfen als HGB 84iger über der Bürotür, da wird dann die Daumenschraube vor den erforderlichen 7 oder 12 Jahren so eng gedreht, dass Du aus dem 84iger Vertrag in einen freien Vertrag oder sonst was wechselst.
Zumindest im Versicherungsbereich wirst Du beobachten dass die Büros selten länger als 7 Jahre die gleiche Gesellschaft vertreten, gibt da auch Ausnahmen, aber eher selten. Habe da auch so meine Erfahrungen.